Seite 2 von 3

Verfasst: 04.06.2017, 19:27
von billy
Mal eine provokante Frage:
Ist Krankengeld eigentlich eine Leistung bei vorliegen von ARBEITSUNFÄHIGKEIT, oder eine x-beliebige Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts? Wenn man den Beiträgen so folgt, dann eher Letzteres. Dann gute Nacht für alle, die es wirklich brauchen.

Verfasst: 04.06.2017, 19:46
von Anton Butz
Ach billy,

Sie schon wieder jenseits des eigentlichen Problems mit einer prov. Frage -
was meinen Sie denn, kann Zeues2000 noch arbeitsunfähig werden, nachdem
er wegen einer Leistungsminderung auf unter 3 Stunden Nahtlosigkeits-Alg 1
erhält?

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 04.06.2017, 22:55
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:Ach billy,

Sie schon wieder jenseits des eigentlichen Problems mit einer prov. Frage -
was meinen Sie denn, kann Zeues2000 noch arbeitsunfähig werden, nachdem
er wegen einer Leistungsminderung auf unter 3 Stunden Nahtlosigkeits-Alg 1
erhält?

Schönen Gruß
Anton Butz
Hallo Anton,
Na ja, aber es gibt Kranjengeld nunmal nur wenn Arbeitsunfaehigkeit vorliegt und nicht weil eine Erwebsminderung festgestellt wurde - so gesehen ist Krankengeld tatsächlich nicht als Sicherung des Lebensstandards gedacht sondern zeitlich begrenzt als Lohnersatz oder, wie in diesem Fall als ALG-1
Ersatz.
Die Fräge von Billy ist hier durchaus nicht provozierend sondern eher passend.
Gruß
Guenter

Verfasst: 05.06.2017, 08:24
von Anton Butz
Moin Guenter,

hier ist eine Minderung der Leistungsfähigkeit auf unter 3 Stunden
festgestellt, was gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit bedeutet. Deswegen
ist es völlig legitim, sich über „Gestaltungsmöglichkeiten“ aus-
zutauschen.

Aber jetzt wieder zurück zur Sache:
Pichilemu hat geschrieben: Eine AU ist beim Arbeitslosengeld auch wenn man dieses nach der
Nahtlosigkeitsregelung bezieht immer eine wesentliche Änderung in
den Verhältnissen, die nach sechs Wochen zum Ruhen des Anspruchs
auf Arbeitslosengeld führt. Deshalb soll man auch jedenfalls wenn man
ausgesteuert ist unter keinen Umständen AU-Bescheinigungen an das
Arbeitsamt weiterleiten, weil dann nach sechs Wochen Schluss ist mit
Leistungen und zwar insgesamt.
Hallo Pichilemu,

das entspricht nicht GA 5.2.4 zu § 145 SGB III. Meinst du, Zeues2000
sollte es trotzdem versuchen? Wie schätzt du seine Risiken ein?

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 05.06.2017, 15:22
von broemmel
Naja.
Der TE wird doch in Kürze sowieso von Anton wieder vor das Gericht geschickt und danach vergessen wenn mal wieder nix geklappt hat.

So wie die Gräfin noch einer aus seinem SWR Forum und viele andere hier und in seinem Jubelforum.

Solange sich der Herzenswunsch von Anton nicht erfüllt, nämlich mit Krankengeld unbegrenzt wie mit Kamelle beim Kölschen Karneval rumzuschmeissen wiederholt sich doch alles.

Berechtigte Fragen wie von billy, die einfach mal den Sinn und Zweck des Krankengeldes hervorgehoben hat interessieren Anton doch nicht.

Verfasst: 05.06.2017, 20:50
von billy
Hallo Herr Butz,

ich stimme Ihnen insoweit zu, dass bei Vorliegen von Erwerbsminderung durchaus auch AU vorliegen kann. Aber bei Feststellung der Erwerbsminderung ist es eben kein Fall mehr für die KV, sondern eine Angelegenheit der RV in Form der Rente.

Und da gibt es keine "Gestaltungsmöglichkeit". Das ist kein Wunschkonzert, bei dem ich mir die Rosinen (in Form des höheren KG) herauspicken kann. Und da gibt es auch nicht viel zu deuten.

Jeder Versicherte, der hier trickst, tut dies auf Kosten derer, die tatsächlich "nur" krank sind und vorübergehend finanzielle Hilfe brauchen. Sie selber braucht das nicht interessieren.....sie gehen nicht arbeiten. Aber der von Ihnen propagierte "Gedankenaustausch" geht zu Lasten derjenigen, die vorübergehend Hilfe brauchen, zu Lasten derjenigen, die glücklicherweise keine brauchen, arbeiten gehen und horrende Beiträge zahlen und zu Lasten einer heranwachsenden Generation, die vermutlich bei all den heutigen "Gedankenaustauschen" keine oder eine sehr viel geringere Hilfe bei vorübergehender AU bekommen werden.

Mir geht der Hut hoch bei so viel Ignoranz und mangelnder Solidarität.

Verfasst: 05.06.2017, 23:29
von Anton Butz
Hallo billy,

bei der Frage nach der Erwerbsminderung oder gar ihrer Feststellung
sind wir hier noch (lange) nicht. Aber wir dürfen wohl schon vermuten,
dass Zeues2000 seine Gestaltungsmöglichkeiten in der Vergangenheit
– aus welchen Gründen auch immer – unzureichend genutzt hat. Mit an-
deren Worten: dümmer als sich krank an den Arbeitsplatz zu schleppen,
geht nimmer (und ohne AU-Bescheinigung wegen Krankheit von der Ar-
beit fernzubleiben, ist der zweitgrößte Fehler). Sein Interesse an einer
Korrektur ist also völlig legitim und Ihr Vorwurf der „Trickserei“ voll
daneben.

Stattdessen: was halten Sie vom Stichwort "sozialrechtlicher
Herstellungsanspruch"?


Halten Sie Ihren Hut fest!

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 06.06.2017, 10:29
von Zeues2000
Ich glaub es nicht, also 41 Jahre Beiträge bezahlt egal ob Rentensystem, Krankensystem, Steuern, Arbeitslosenversicherung usw.. und ich soll das System ausgenutzt haben ?

gehst noch ?

@billy wie viel Jahre hast du den in insgesamt gearbeitet und eingezahlt ?


Bevor einer große reden hält, sollte er sein Gehirn einschalten.

Ich habe mich Korrekt verhalten, habe mich nicht Krankschreiben lassen, dafür bekomme ich jetzt die Quittung und das darf nicht sein.

Nun habe ich mich etwas informiert um mein weites vorgehen zu Planen und dann wird so ein dreck geschrieben.

@billy Warum halten sie sich den hier in den Forum auf, bestimmt nicht weil sie das System nicht ausnutzen wollen!

Verfasst: 06.06.2017, 11:55
von wem67
@zeues2000,

reg Dich nicht auf, in diesem Forum wimmelt es von KK Angestellten und die verteidigen KK's wo es nur geht.
Es sind nur Lemminge.....
Es gibt aber auch einige gute und neutrale Member, Du mußt sie nur rausfiltern ;-).

Gruß
wem67

Verfasst: 06.06.2017, 12:13
von Czauderna
Hallo wem,
löschst du den Satz mit den Lemmingen selbst oder soll ich das tun - der Rest kann selbstverständlich stehenbleiben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 06.06.2017, 13:24
von Anton Butz
Hallo Guenter,

das kann und muss ein "neutraler Moderator" aushalten -
so wie auch ich broemmel aushalte und einfach ignoriere.
Als "Ehemaliger" steckst auch du das weg, da bin ich ziem-
lich sicher.

Schönen Gruß
Anton

Verfasst: 06.06.2017, 15:44
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:Hallo Guenter,

das kann und muss ein "neutraler Moderator" aushalten -
so wie auch ich broemmel aushalte und einfach ignoriere.
Als "Ehemaliger" steckst auch du das weg, da bin ich ziem-
lich sicher.

Schönen Gruß
Anton
Hallo Anton,
umgekehrt wird ein Schuh draus - als "Ehemaliger" kann ich das locker aushalten aber als neutraler Moderator halte ich das für eine massive Beleidigung und ich habe die Interessen aller User zu berücksichtigen, mache ich in deinem Fall ja auch. Deshalb bleibt meine Frage an wem aktuell.
Gruss
Guenter

Verfasst: 06.06.2017, 15:51
von Anton Butz
Oh, Guenter,

du willst das Terrain

Beleidigung vs. freie Meinungsäußerung

neu abstecken?!

Na, dann ... schaue auch mal ins AGG und
checke mal die Beiträge von billy.

Schönen Gruß
Anton

Verfasst: 06.06.2017, 15:57
von Czauderna
Anton Butz hat geschrieben:Oh, Guenter,

du willst das Terrain

Beleidigung vs. freie Meinungsäußerung

neu abstecken?!

Na, dann ... schaue auch mal ins AGG und
checke mal die Beiträge von billy.

Schönen Gruß
Anton
Hallo Anton,
wenn du eine Grundsatzdiskussion über die Foren-Etikette haben möchtest, dann eröffne bitte an andere Stelle (wo ich nicht Moderator bin) einen neuen Thread - hier passt das Thema nicht - habe fertig.
Gruss
Guenter

Verfasst: 06.06.2017, 16:16
von Anton Butz
Ja Guenter,

ACAB
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 6-036.html

oder
AKAL

oder
gut, dass ich eine Frau bin!

Habe damit auch fertig.

Schönen Gruß
Anton