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Verfasst: 15.04.2017, 19:42
von Kayef
Habe mich erneut ans Jobcenter gewandt, diese schrieben mir zurück, dass eine vollständige Übernahme der Krankenkassenkosten auch weiterhin abgelehnt wird und mein ALG II Antrag auch weiterhin abgelehnt wird. Zudem schrieb das Jobcenter (zwischen den Zeilen), dass ich machen kann was ich will, die Kosten werden nicht übernommen solange ich entweder noch keine 25 bin oder eigene Wohnung habe, auch schrieben die, dass ich ruhig ein Anwalt oder Gericht einschalten kann, dass ich sowieso keine Chance hätte (die haben das nur etwas netter ausgedrückt aber im Endeffekt kommt's aufs gleiche raus). Ich schrieb denen auch, dass mein Vater nur 1200€ Rente bekommt (das wissen die sowieso) und das mein Vater sehr hoch verschuldet ist (hab denen das Gerichtsurteil geschickt), hab die Einnahmen und Ausgaben von mir und meinen Eltern nachgewiesen usw. aber das Jobcenter interessiert es ein Kericht, dass meine Eltern jeden Monat bis zu 1000€ im Minus sind, die sehen nur, dass mein Vater 1200€ Rente und ich 192€ Kindergeld jeden Monat bekomme und damit ist für die Sache erledigt. Die meinten: Aufgrund dessen sei ich nicht Hilfebedürftig. Auch das ich mir kaum was zu Essen leisten kann, kaum Kleidung zum Anziehen habe usw. wegen finanzieller Not interessiert die einfach nicht. Die schrieben sogar wortwörtlich, dass ich weiter Schulden machen soll/muss.
Das Jobcenter hat mir mehr oder weniger ein Ultimatum gestellt: Entweder ich warte bis ich 25 bin oder ich ziehe zuhause aus in eine eigene Wohnung, solange habe ich Pech gehabt.
Ich glaube, hier hilft nur noch eine Klage vor Gericht oder? Ich habe einfach keine Lust und Nerv mehr dazu, mich weiterhin mit dem Jobcenter um eine Lösung zu Streiten, der Streit geht schon seit 2015 und bis heute gibt es keine Lösung.
Verfasst: 15.04.2017, 19:54
von Czauderna
Hallo,
diese Frage wird dir in diesem Forum keiner so richtig beantworten können denn hier geht es um das Thema Krankenkasse. Das, was bei Euch so alles im Argen liegt ist weitaus schwerwiegender als deine Krankenversicherung und zu der, denke ich, ist alles gesagt worden.
Ich kann mich da Broemmel nur anschließen - du braucht professionelle Hilfe und die kann ein Forum nicht leisten.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.04.2017, 19:59
von Pichilemu
Evtl. wäre es sinnvoller, sich die Unterbringung in eine Notunterkunft einzuklagen.
Ansprechpartner hierfür wäre nicht das Jobcenter, sondern die Gemeinde, genauer gesagt das Ordnungsamt. Da würde ich mal einen Antrag stellen, wenn die schon bei dir zuhause waren müsste der Fall ja bekannt sein. Sollten die ablehnen könnte man hier auch eine einstweilige Anordnung überlegen da ja durch den Schwarzschimmel eine konkrete Gesundheitsgefährdung vorliegt, die du nicht länger hinnehmen kannst (was ja bei dir sogar durch ärztliche Atteste belegt ist). Das Verfahren wäre aber nicht mehr von der Gebührenfreiheit erfasst, sodass ich da einen Anwalt hinzuziehen würde, der dann in deinem Fall Prozesskostenhilfe beantragen kann damit der Staat die Gerichts- und Anwaltskosten für dich trägt.
Verfasst: 15.04.2017, 20:18
von Kayef
Czauderna hat geschrieben:Ich kann mich da Broemmel nur anschließen - du braucht professionelle Hilfe und die kann ein Forum nicht leisten.
Gruss
Czauderna
Eine kurze, letzte Frage noch: Wen kontaktiert man denn da am besten wegen dieser Hilfe? Anwalt? Gericht? Caritas? Oder sonstige Institution?
Verfasst: 24.04.2017, 21:07
von Kayef
Ich muss mich leider nochmal hier zu Wort melden, da der Ärger mit der Krankenkasse irgendwie einfach kein Ende nehmen will!
Folgendes ist nun passiert:
Ich habe letzten Monat die noch offen stehende Summe der Krankenkasse überwiesen, am selben Tag noch (Nachmittags) erhielt ich dann Post von meiner Bank, dass die Krankenkasse eine Pfändung eingereicht hat (genau den Betrag, den ich zuvor freiwillig überwiesen hatte, der noch offen war). Daraufhin lies ich der Bank ein Schreiben zukommen, dass die Pfändung rechtswidrig ist, da ich die noch offene Summe freiwillig an die Krankenkasse überwiesen habe und diese zum Beweis auch gerne auf meinem Konto nachschauen können. Bis heute erhielt ich keine Antwort darauf von meiner Bank und ging davon aus, dass die Sache damit erledigt ist. Heute schaute ich mein Konto an und konnte meinen Augen kaum trauen, da wurde doch genau der Betrag, den ich damals freiwillig gezahlt hatte und der in dem Schreiben der Bank stand, gepfändet OBWOHL ich den selbst bezahlt hatte, als Grund steht dort: Pfändung vom DATUM (selbes Datum wie im Brief der Bank letzten Monat).
Nun meine Frage: Darf die Krankenkasse einfach mein Konto pfänden bzw. den Betrag pfänden, obwohl ich den schon längst selbst gezahlt hatte? Wie kann ich dagegen vorgehen? Meiner Meinung nach hat die Krankenkasse hier eine Straftat begangen (Betrug & Diebstahl), da ich, wie bereits erwähnt, die noch offene Summe freiwillig bezahlt hatte, ich bekam sogar später eine Rechnung der Krankenkasse, dass nur noch SUMME (weitaus weniger als heute gepfändet wurde) offen ist, diese hab ich auch direkt überwiesen, somit müsste dürfte nun kein Geld mehr bei der Krankenkasse offen sein, warum diese die Pfändung weiterlaufen ließen und durchführen ließen, obwohl ich den offenen Betrag schon längst freiwillig bezahlt hatte, kann ich in keinerweise nachvollziehen! Die Krankenkasse hat nun sogesehen Geld von mir gepfändet, welches ihnen aber nicht zusteht, da ich, ich kann es nicht oft genug erwähnen, diese Summe schon längst selbst bezahlt hatte!
Habe mich mittlerweile auch bei einer anderen Krankenkasse angemeldet, ich warte jeden Tag auf die Bestätigung meiner Mitgliedschaft. Ich kann es kaum erwarten, endlich von meiner jetzigen Krankenkasse wegzusein. Was die noch jetzige Krankenkasse sich so alles erlaubte in den letzten Monaten ist unter aller Kanone, dafür bekommt diese Krankenkasse von mir eine glatte 6 als Note!
Verfasst: 24.04.2017, 21:14
von Pichilemu
Ob eine Strafanzeige wegen Betrug (Diebstahl nicht, da man Diebstahl nur an körperlichen Sachen begehen kann und nicht an Sachen, die man nicht anfassen kann, wie Guthaben auf einem Konto) Erfolg haben wird, wage ich zu bezweifeln, denn der notwendige Vorsatz dürfte nicht nachzuweisen sein.
Was definitiv möglich wäre, ist eine Schadensersatzklage wegen Amtshaftung, weil die Krankenkasse eine offensichtlich unzulässige Pfändung durchgeführt hat. Einziges Problem: zuständig ist das Landgericht und da herrscht Anwaltszwang. Vielleicht zeigt aber auch ein Drohbrief an die Krankenkasse schon den notwendigen Erfolg, denn auf so eine Klage, die nochmal ein vielfaches kostet, werden die sich nicht einlassen wollen.
Verfasst: 24.04.2017, 21:20
von Kayef
Danke Pichilemu, ich schrieb der Krankenkasse nun ein saftiges Fax und habe darauf hingewiesen, den Betrag damals freiwillig gezahlt zu haben, habe sogar als Beweis ein Ausdruck meines Kontoauszug mitgefaxt, wo die Zahlungen klar und deutlich zu sehen sind, dort sieht man auch schön, dass ich exakt die Summe, die gepfändet wurde, schon längst gezahlt hatte. Hab die Krankenkasse gebeten, mir umgehend die heute zu unrecht gepfändete Summer binnen einer Woche zurückzuzahlen, da ich ansonsten eine Schadensersatzklage in die Wege leiten werde. Ein Anwalt habe ich, das ist also kein Problem.
Bin mal gespannt, ob die Krankenkasse reagiert und das Geld zurück zahlt, falls nicht, muss ich leider den Klageweg gehen.
Verfasst: 24.04.2017, 21:52
von Czauderna
Hallo,
Hat denn wirklich die Kasse die Kontopfaendung vorgenommen oder vielleicht doch die beauftragte Vollstreckungsstelle, z.B. Das Hauptzollamt - so, wie geschildert hat sich deine Ueberweisung mit der Pfaendung überschnitten.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 24.04.2017, 22:02
von Pichilemu
Czauderna hat geschrieben:Hat denn wirklich die Kasse die Kontopfaendung vorgenommen oder vielleicht doch die beauftragte Vollstreckungsstelle, z.B. Das Hauptzollamt - so, wie geschildert hat sich deine Ueberweisung mit der Pfaendung überschnitten.
So wie ich es verstanden habe kam die Überweisung gleichzeitig mit der Zustellung des PUB. Und bekanntlich gibt es bei der PUB immer die 4-wöchige Karenzfrist nach § 835 BGB, damit der Schuldner ggfs. beim zuständigen Amtsgericht notwendige Anträge stellen kann. Wenn die KK eine aktualisierte Rechnung unter Abzug des bereits gezahlten Betrags ausgestellt hat sollte es der KK doch möglich gewesen sein den Auftrag beim Hauptzollamt wieder zurückzuziehen, dass das innerhalb von vier Wochen nicht machbar sein soll halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Verfasst: 24.04.2017, 22:03
von Kayef
Dort steht folgendes:
Buchung: 24.04.2017
Wertstellung: 24.04.2017
Verwendungszweck:
AUFTRAG
Name der noch jetzigen Krankenkasse
AZ Nummer/Nummer/Meine Krankenversicherungsnummer, Pfändung vom DATUM (also das Datum von März wie ich bereits erwähnte), Drittschuldner, Kd. Mein Nachname, mein Name, Pf.Nr. NUMMER, Vollzahlung
Betrag: BETRAG DER GEPFÄNDET WURDE
Das lustige: Die Buchhaltung der Krankenkasse muss das doch gemerkt haben bzw. hat es doch anscheinend auch gemerkt, dass ich gezahlt habe, denn 2 Wochen später glaube ich, kam eine neue Rechnung/Mahnung, wo die weitaus weniger noch offen war, dies hab ich auch sofort bezahlt, somit müssten jetzt 0,00€ noch offen sein.
Wie gesagt: Warum die Krankenkasse die Pfändung nicht gestoppt/aufgehoben hat, obwohl ich den Betrag schon längst gezahlt hatte und die das wohl auch gesehen hatten, kann ich weder verstehen noch nachvollziehen! Und wenn man unfähige Menschen in der Buchhaltung sitzen hat, muss man diese halt eben entlassen und sich jemand fähiges suchen.
Selbst wenn die Bank die Pfändung durchgeführt hatte, warum zum Teufel hat die Krankenkasse nicht die Bank darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Zahlung durchgeführt wurde und die Pfändung somit hinfällig ist?
Verfasst: 24.04.2017, 22:14
von Czauderna
Hallo,
Ich habe mir noch einmal den gesamten Thread durchgelesen und vor allen Dingen deine Auslassung über Den Mitarbeiter, der deiner Meinung nach unfähig ist und entlassen gehört - bemerkenswert.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 24.04.2017, 22:18
von Kayef
Soll ich den Mitarbeiter etwa dafür loben, dass er seinem Vorgesetzten nicht bescheid sagte, dass die Summe einging, damit dieser die Pfändung aufhebt? Diesem Mitarbeiter entsteht ja kein Schade dadurch aber mir entsteht durch diese Pfändung ein massiver finanzieller Schaden, er hat genug Geld um sich Essen zu kaufen, ich hab keins, für mich ist jeder Cent wertvoll und wenn dann da unberechtigt Geld gepfändet ist und man plötzlich kein Geld mehr für Lebensmittel hat, ist das eine Katastrophe! Menschen die Geld haben, können sich nicht vorstellen, was andere und ich, die keins haben, tagtäglich durchmachen müssen. Ich musste mich das ganze Wochenende von Brot und Zwieback ernähren, warmes Essen ist einfach nicht drin wenn man kein Geld hat.
Zudem hat die Krankenkasse überall ein sehr schlechten Ruf, verliert immer mehr Mitglieder und ist nicht mal mehr im 5 stelligen Bereich was die Mitglieder betrifft, da fragt man sich doch: Warum ist das so? Sind wir Versicherten Schuld oder ist die Krankenkasse selbst an dieser Entwicklung schuld? So wie die Krankenkasse mit mir umgesprungen ist, ist ganz klar die Krankenkasse Schuld daran.
Verfasst: 20.05.2017, 01:36
von vlac
Hallo,
auch wenn nun schon einige Zeit vergangen ist: Eine Kontenpfändung richtet sich stets sowohl gegen den Schuldner, als auch gegen die Bank als Drittschuldner. Das bedeutet, dass es überhaupt keinen Sinn macht, nur der Bank zu sagen, dass das Geld gezahlt wurde; so lange die Pfändung nicht zurück genommen wird, muss sie nach Ablauf der entsprechenden Fristen die geforderte Summe an den Gläubiger überweisen.
Grundsätzlich sind die gepfändeten Beträge immer höher, als die geschuldete sogenannte Hauptforderung, also in diesem Fall die Krankenkassenbeiträge, weil zu dieser Hauptforderung auch Zinsen, Säumniszuschläge und vor allem die Gebühren der Vollstreckung hinzu kommen. Das alles kann je nach Höhe der Forderung und Zahl der Vollstreckungshandlungen mehrere hundert Euro zusätzlich ausmachen, und ich vermute, dass genau dies hier passiert ist.
In den Schreiben, die in solchen Fällen unweigerlich in recht großer zahl zugeschickt werden, stehen auch zumindest die Gebühren sowie der Hinweis darauf, dass auch Zinsen oder Säumniszuschläge anfallen, drin. Man sollte diese Schreiben lesen, bevor man andere als unfähig bezeichnet, denn man möchte selbst auch keine Vorwürfe gemacht bekommen.
Zur familiären Situation: Schulden sind im Bereich des SGB II nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen übernahmefähig, und zwar dann, wenn der Verlust der Wohnung droht, oder auf Geldmittel nicht zugegriffen werden kann, weil Arbeitslohn oder Konto gepfändet sind. Da nach dem SGB II nur das Einkommen angerechnet werden kann, dass auch tatsächlich zur Verfügung steht, und gepfändetes Einkommen eben nicht verfügt werden kann, wird in diesen Fällen tatsächlich nur, oft allerdings unter großem Wehklagen beim Jobcenter, das verfügbare Einkommen angerechnet.
Wer allerdings Raten freiwillig zahlt, obwohl er nur Geld unter dem Pfändungsfreibetrag zur Verfügung hat, oder sonst hohe Ausgaben hat, hat kein Recht auf Berücksichtigung dieser Zahlungen. In diesen Fällen wird von den Betroffenen verlangt, ihre Kosten an ihre Lebenssituation anzupassen und Schulden, beispielsweise durch eine Privatinsolvenz, zu bereinigen.
Die Familie in diesem Thread ist auf Grund der Beschreibung insolvent; warum die Eltern, trotz der offensichlich großen finanziellen und sozialen Not, dennoch derart extreme monatliche Fixkosten haben sollen, erschließt sich mir nicht. Im Großen und Ganzen müsste man hier dringend anmahnen, zuerst für die Deckung des Lebensunterhaltes einschließlich einer angemessenen Wohnung für alle Beteiligten zu sorgen, und erst dann aus den verbliebenen Mitteln auf Schulden zu leisten.
Der erste Weg müsste hier zu einer professionellen Schuldnerberatung führen. Sollten die Eltern nicht einsichtig und bereit sein, Änderungen an ihrer Finanzhaltung vorzunehmen, bleibt Dir, Kayef, im Grunde nichts anderes, als Dich an das für Dich zuständige Wohnungs- oder Sozialamt zu wenden, und dort so deutlich wie möglich Deine Situation zu erklären: Also dass Deine Wohnsituation extrem schwierig ist, und Du dringendst eine Notunterkunft brauchst. Solltest Du dort auf taube Ohren stoßen, wende Dich bitte sofort an eine Beratungsstelle. Unter anderem bietet die Caritas Hilfestellungen auch über das Internet unter
https://www.caritas.de/hilfeundberatung ... neberatung an.
Verfasst: 24.05.2017, 16:08
von Kayef
Ich habe der Krankenkasse ja das Fax da geschrieben und bekam 1-2 Wochen später per Post eine Antwort.
Die Krankenkasse hatte mir ja 250€ irgendwas gepfändet, dann schrieb die Krankenkasse mir eine Antwort, dass noch ein Monat (184,45€) offen war und somit die Pfändung gerechtfertigt war und der restliche Betrag, 66€ irgendwas meinem Versichertenkonto gutgeschrieben wurde.
Nun schrieb ich der Krankenkasse erneut ein Fax und habe gefragt, warum 250€ gepfändet wurden, obwohl nur 184€ offen waren? Zwar hat die Krankenkasse mir das restliche Geld gutgeschrieben aber ich gebe mich damit nicht zufrieden. Meiner Meinung nach war die Pfändung rechtswidrig, da mehr gepfändet wurde als offen war, auch die gutschrift macht das nicht besser oder ungeschehen und soweit ich weiß, darf nur soviel gepfändet werden wie offen ist und keinen cent mehr! Da nur 184€ offen waren aber 66€ zuviel gepfändet wurden, ist aus meiner Sicht die Pfändung rechtswidrig und sofort aufzuheben. Bis heute hat mir die Krankenkasse nicht geantwortet warum 66€ zuviel gepfändet wurden, zudem weigert sich die Krankenkasse die Pfändung als ungültig zu erklären.
Ich kann schließlich auch nicht hingehen wenn ich jemand etwas für sagen wir 150€ verkaufe und dann 250€ verlangen und dann hoffen, dass es nicht auffällt und wenn es dann auffällt und der Kunde sich beschwerd, einfach so tun als wäre nichts geschehen und sagen: Ich schreib Ihnen die 100€ gut. Wenn ich mehr Geld verlange als mir zusteht, ist der Strafbestand des Betruges definitiv erfüllt!
Oder: Ein Gerichtsvollzieher kann auch nicht kommen wenn 200€ offen sind, dann die 200€ einkassieren und wenn der Gerichtsvollzieher z.B. eine schöne Uhr bei mir sieht sagen: Die 200€ sind jetzt bezahlt aber die Uhr da find ich schön, die kassier ich jetzt einfach auch noch ein, obwohl die Summe schön längst beglichen ist. Das geht einfach nicht, das ist rechtswidrig und eine Straftat.
Oder wenn ich eine Hausdurchsuchung wegen keine Ahnung was bekomme... Waffen oder so? Kann die Polizei auch nicht sagen: Oh der große Flachbildfernseh da sieht schön aus, der ist zwar keine Waffe aber der ist beschlagnahmt, der kommt jetzt in mein (also in sein) Wohnzimmer.
Ich weiß, die Beispiele sind etwas seltsam aber ich will damit lediglich nur aufzeigen, dass man nur das Pfänden/Beschlagnahmen darf, was offen oder rechtmäßig etc. ist und keinen Cent mehr oder keinen Gegenstand der absolut nichts mit der Sache zu tun, mein Eigentum und legal ist.
Und dann regt man sich auf, wenn ich die Krankenkasse da als unfähig bezeichne? Sorry, aber wer sich so derart viele Fehltritte in so kurzer Zeit leistet wie es die Krankenkasse da getan hat, das ist alles andere als Seriös, Zuverlässig, Fähig etc. Jeder andere hätte dafür schon Abmahnungen oder sogar die Kündigung kassiert, für solch ein Verhalten und solch gravierende Fehler wie es die Krankenkasse da am laufenden Band begangen hat.
Ich bin nun bei einer anderen Krankenkasse versichert, GOTTSEIDANK!
Fehltritte der Krankenkasse innerhalb kurzer Zeit:
• 3 verschiedene Rechnungen innerhalb von 3 Wochen (jede Woche war es plötzlich ein anderer Betrag)
• 1. Pfändung hatte schon wieder ein komplett anderen Betrag
• Unverschämtes & Unfaires Verhalten der Krankenkasse mir gegenüber (Schikane/Mobbing)
• Ständig hat die Krankenkasse neue Ausreden und suchte nach Gründen um mich fertig zu machen
• 2. Pfändung obwohl Betrag freiwillig gezahlt wurde von mir
• Es wurde mehr gepfändet als offen war
• Ich erhielt weder eine Mahnung, Gerichtsbeschluss noch sonst etwas
• Ich erhielt kein Hinweis der Krankenkasse, dass mehr gepfändet wurde als offen war und dies meinem Versichertenkonto gutgeschrieben wurde
• Ich erhielt erst nach mehrmaliger Beschwerde den Hinweis
• Ich erhalte auch nach mehrmaligen nachfragen einfach keine Antwort, warum mehr gepfändet als offen war
Hätte ich, würde ich arbeiten, mir ebenfalls soviele Fehltritte geleistet, hätte ich wahrscheinlich schon die Kündigung erhalten und das völlig zurecht. Aber im Endeffekt schadet die Krankenkasse sich und ihrem Image nur selbst mit solch einem mangelhaften und inkompetenten Verhalten und das die Krankenkasse da immer mehr Mitglieder verliert, wundert mich ehrlich gesagt nicht. Die Krankenkasse da hatte vor ein paar Jahren noch 15.000 Mitglieder oder sowas, letztes Jahr waren es nur noch 9000, wie es dieses/nächstes Jahr aussieht, weiß ich nicht aber ich vermute, dass die Zahl dann nur noch 7000-8000 betragen dürfte. Ich denke, die Zahlen und Verluste an Mitglieder sprechen eine deutliche Sprache, mehr muss ich dazu nicht mehr sagen...
Verfasst: 24.05.2017, 16:55
von Czauderna
Hallo,
Na dann nehmen wir das mal so hin, dass du mehr dazu nicht sagen musst.
Gruß
Czauderna