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Verfasst: 15.03.2017, 09:25
von Anton Butz
Naja Guenter,

da die Praktiker offensichtlich nichts
Weiterführendes zu bieten haben, kann
hier wohl nur die Besinnung auf die theo-
retischen Grundlagen helfen ...

Schönen Gruß
Anton

Verfasst: 16.03.2017, 21:58
von Klaus.Taschenbier
Ich fordere in der Praxis keine Endbescheinigung an, zahle aber auch nicht in die Zukunft, denn ob jemand mit Anspruch auf Krankengeld versichert war ist immer nur rückwirkend für jeden einzelnen Tag beurteilbar. Letztendlich kann die Funktion der erneuten Krankschreibung ja nur der Nachweis sein, dass derjenige nicht noch vor der Aussteuerung ausgewandert oder gar verstorben ist.

Verfasst: 19.03.2017, 10:07
von Anton Butz
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Nicht schummeln Klaus!

Kommt es auf die nächste AUB nun irgendwie an - oder nicht?
Klaus.Taschenbier hat geschrieben: ... ob jemand mit Anspruch auf Krankengeld ver-
sichert war ist immer nur rückwirkend für jeden
einzelnen Tag beurteilbar. ...
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