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Verfasst: 28.02.2017, 18:58
von Anton Butz
Verfasst: 28.02.2017, 19:06
von Czauderna
Hallo Anton,
ist für diesen Fall bedeutungslos, da hier sogar schon die 6-wöchige Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zum 31.03.2017 abgelaufen sein wird. Außerdem erfolgt auch keine Meldung beim Arbeitsamt, warum auch - er wird arbeitsunfähig sein und deshalb kann das Arbeitsamt auch keine Sperre verhängen - wie auch, wenn es keinen Antrag auf ALG-1 geben wird.
Auch die Kasse kann in diesem Fall nix machen, außer natürlich den bekannten Weg über den MDK, aber darum geht es hier (noch) nicht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.02.2017, 19:10
von Klaus.Taschenbier
Klaus.Taschenbier hat geschrieben:Eindeutig war nur, dass die Praktiker aus den Kassen gesagt haben, dass es rechtswidrig ist das Krankengeld wegen Eigenkündigung zu sperren und dass Anton irgendwas davon nicht verstanden hat.
quod erat demonstrandum
Verfasst: 28.02.2017, 19:18
von Bortin
Mein AG musste jetzt bereits 1,5 Wochen für diese Diagnose zahlen. Ich werde solange weiterhin arbeiten gehen, wie es mir mein Körper und Zustand erlaubt.
Was jetzt eindeutig klar ist, dass ich mich noch in meinem Arbeitsverhältnis erneut krankschreiben lassen MUSS (und wenn es am 30.03. ist), sonst besteht kein Anspruch auf Krankengeld nach dem 31.03. Bzw., es heisst, es darf kein Tag dazwischen entstehen.
Meinen neuen Job kann ich wohl erst im Juli antreten. Mein Arzt sagt aber auch, dass ist sehr gut, denn dann habe ich die nötige Zeit, um gesund zu werden. Habe mich auch bereits bei einer Therapie bei Angstattacken angemeldet. Diese Therapie wurde auch schon von meiner KK genehmigt.
Verfasst: 28.02.2017, 19:22
von Bortin
Mein Fazit, nach unserer Unterhaltung, ist ...
Ich muss anscheinend nicht mit meinem Chef sprechen, ob er bereit ist, MIR zu kündigen. Denn laut Klaus, des es ja genau wissen muss, bekomme ich auf jeden Fall ab dem 01.04. dann Krankengeld.
MDK = Gutachter der KK ??
Damit habe ich absolut kein Problem, denn mir geht es in der Tat alles nur nicht gut und ich zwinge mich zu vielem. Und wie gesagt, ich bin bereits zu einer Therapie angemeldet, mit der ich am Donnerstag bereits beginnen werde.
Verfasst: 28.02.2017, 19:30
von Bortin
@Czauderna:
Da ich ja im Moment arbeiten gehe, sind am 31.03. die 6 Wo Entgeldfortzahlung des AG nicht erschöpft. Wie gesagt, bis jetzt war ich nur 1,5 Wochen krank geschrieben, Diagnose: Angstattacken
Verfasst: 28.02.2017, 19:50
von Klaus.Taschenbier
Wie Czauderna schon sagte...
Auch ich würde im Rahmen von Fallmanangement aus allen Rohren auf dich schießen.
Für die Experten: Einstufung in Fallgruppe 2a nach Abba 2004. Sofortige MDK Vorlage mit der Frage, welche Funktinsstörungen konkret es verhindern, dass Arbeitsfähigkeit besteht. Und regelmäßige wöchentliche Versichertengespräche. Vorstellbar das der MDK dich dann nach Aktenlage gesund schreibt.
Verfasst: 28.02.2017, 20:24
von Czauderna
Bortin hat geschrieben:@Czauderna:
Da ich ja im Moment arbeiten gehe, sind am 31.03. die 6 Wo Entgeldfortzahlung des AG nicht erschöpft. Wie gesagt, bis jetzt war ich nur 1,5 Wochen krank geschrieben, Diagnose: Angstattacken
Hallo,
ich darf dich zitieren -
Ich habe selbst gekündigt und die 6 Wochen, die der AG ja eh übernimmt, enden dann ebenfalls am 31.03. -
falsch ausgedrückt oder falsch verstanden ?.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.02.2017, 20:33
von Bortin
@Czauderna: .... falsch ausgedrückt, mein Fehler, sorry.
So wäre es gewesen, wenn ich den Ratschlag des Arztes befolgt hätte. Krank bis zum Schluss und darüber hinaus und alles dafür tun, dass ich wieder schnell gesund werde (Tabletten, Therapie, Ruhe etc.)
@Klaus: Glaub mir, ich gehöre zu der alten Garde, sonst hätte ich mich komplett krankschreiben lassen. Hätten anscheinend die meisten getan, wenn man sich so umhört. Ich bin da anders, ich gehe solange arbeiten, bis es wirklich nicht mehr anders geht. Ich habe schlimme Attacken, da kann der Gutachter gerne vorbei kommen, von mir aus auch täglich. Ich habe nichts zu verbergen. Ich will nur eins, raus aus diesem Umfeld und schnellstens wieder gesund werden!
Verfasst: 01.03.2017, 11:10
von broemmel
Bortin hat geschrieben:Das ist schon klar, broemmel, dass das der Arzt feststellt, hat er auch bereits und wollte mich komplett, bis zum 31.03. krankschreiben und dann weiterhin, solange bin ich mich wieder fit fühle ...
Kann mich eh nicht wirklich entscheiden, wie ernst ich Deine Antwort hier nehmen soll. Man sollte solche ernsten Fragen anscheinend nicht an Fasching stellen
Die Antwort kannst Du ernst nehmen. Wie Du von anderen hier auch schon gehört hast, kommen Aussagen wie "ich lasse mich krankschreiben" nicht gut an. Wenn im Titel dazu noch steht "neue Beschäftigung ab 7/2017" entsteht der Eindruck das Krankengeld (Aussage: ich bin darauf angewiesen) dient zur Überbrückung bis zur neuen Arbeitsstelle.
Dafür ist das Krankengeld nicht vorgesehen. Dafür gibt es das Arbeitslosengeld. Wenn das nicht gezahlt wird, weil eventuell eine Sperrzeit verhängt wird ist es eine Konsequenz der persönlichen Entscheidung für die die Krankenkasse nicht zuständig ist.
Wenn die Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist und deshalb die Eigenkündigung erfolgt würde ja auch keine Sperrzeit verhängt werden.
Vielleicht solltest Du in dieser Hinsicht noch einmal Dein Eingangsposting durchlesen.
Verfasst: 01.03.2017, 11:20
von Bortin
Vielen Dank broemmel.
Ja da magst Du recht haben, was meine erste Nachricht betrifft. Kann man durchaus falsch verstehen, da es ja leider genug von "solchen" Menschen gibt. Aber würde ich mich zu dieser Sorte zählen, würde ich mich jetzt aber auch nicht täglich aufraffen und weiterhin arbeiten gehn. Aber wie schon erwähnt, ich gehöre noch zu der alten Garde und war die letzten 3 Jahre nicht einen einzigen Tag krank.
Trotzallem muss ich sehen, wie es weitergeht. Und da ich wirklich krank bin, steht mir auch meiner Meinung nach Krankengeld zu. Die Therapie mache ich ja auch nicht, weil es mir Spaß macht. Ich muss und möchte so schnell wie möglich einfach wieder gesund werden und deshalb habe ich gekündigt, denn dort werde ich es ganz sicherlich nicht.
Verfasst: 01.03.2017, 11:33
von Anton Butz
broemmel hat geschrieben:
Dafür ist das Krankengeld nicht vorgesehen. Dafür gibt es das
Arbeitslosengeld. Wenn das nicht gezahlt wird, weil eventuell eine
Sperrzeit verhängt wird ist es eine Konsequenz der persönlichen
Entscheidung für die die Krankenkasse nicht zuständig ist.
Unter diesem Gesichtspunkt könnte § 49 Abs. 1 Nr. 3a - Sperrzeit - relevant sein:
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/49.html
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Verfasst: 01.03.2017, 11:55
von broemmel
Anton Butz hat geschrieben:broemmel hat geschrieben:
Dafür ist das Krankengeld nicht vorgesehen. Dafür gibt es das
Arbeitslosengeld. Wenn das nicht gezahlt wird, weil eventuell eine
Sperrzeit verhängt wird ist es eine Konsequenz der persönlichen
Entscheidung für die die Krankenkasse nicht zuständig ist.
Unter diesem Gesichtspunkt könnte § 49 Abs. 1 Nr. 3a - Sperrzeit - relevant sein:
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/49.html
.
Hast Du wieder ein Problem gefunden das keiner außer Dir sieht? Hast Du mal gemerkt wie hilfreich Dein Posting ist? Nein? Na, dann schildere doch mal ausführlich was Bortin jetzt machen soll.
Verfasst: 01.03.2017, 11:59
von Bortin
oh das wäre super ..... Gute Idee broemmel !!
Verfasst: 01.03.2017, 12:06
von Anton Butz
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Hinterher fragen, ist oft zu spät.
Vorher hätte der Rat an Thomas_75 entsprechend gegolten:
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... ght=#83583
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