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Verfasst: 22.02.2017, 17:39
von Klaus.Taschenbier
Hallo Anton,
Auch wenns weh tut kann ich nicht ganz ausschließen dass Du dies mal vielleicht Recht haben könntest.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=120778
Verfasst: 22.02.2017, 21:22
von Anton Butz
Hallo KT,
wie sagt Martin Schulz so zutreffend:
"Fehler zu machen ist nicht ehrenrührig. Wichtig ist: Wenn Fehler erkannt
werden, müssen sie korrigiert werden."
Also: es soll nicht zu sehr weh tun. Sagst du Bescheid, wenn du sicher
bist?
Schönen Gruß!
Anton
Verfasst: 23.02.2017, 12:40
von Sharkoon
Hallo,
danke für die Antworten.
Hab leider jetzt etwas die Übersicht verloren, ich möchte am Wochenende den Widerspruch schreiben.
Welche Daten könnten euch von mir noch helfen
Verfasst: 23.02.2017, 13:19
von Sharkoon
Klaus.Taschenbier hat geschrieben:Bezogen auf den konkreten Einzelfall und weniger bezogen auf Antons Fantastereien von einer kulanten Welt würde ich vorschlagen zu prüfen ob Krankengeld zumindest bis zum 23.02 nach 19 SGB V möglich wäre. Dazu müsste ich wissen ob du verheiratet bist und wie altdu bist, da eine Familienversicherung vorrangig wäre und den Krankengeldanspruch ausschließen würde.
Hallo,
ich bin 27 Jahre, ledig, und keine Familienversicherung auf Grund vom Alter nicht mehr möglich
Verfasst: 23.02.2017, 13:25
von Anton Butz
Hallo Sharkoon,
hast du denn schon den schriftlichen Bescheid?
Der Widerspruch sollte erst eingelegt werden, wenn
die Kontakte mit der Krankenkasse dazu erfolglos
waren. Was hast du denn dort bisher unternommen
und was ist dir gesagt worden? Was meint dein Arzt
zu der fehlenden Diagnose?
Das hier ist zwar nicht dein Fall, kann aber der
Orientierung dienen:
http://www.krankenkassenforum.de/knnen- ... ght=#82383
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 23.02.2017, 13:35
von Sharkoon
Anton Butz hat geschrieben:Hallo Sharkoon,
hast du denn schon den schriftlichen Bescheid?
Der Widerspruch sollte erst eingelegt werden, wenn
die Kontakte mit der Krankenkasse dazu erfolglos
waren. Was hast du denn dort bisher unternommen
und was ist dir gesagt worden? Was meint dein Arzt
zu der fehlenden Diagnose?
Das hier ist zwar nicht dein Fall, kann aber der
Orientierung dienen:
http://www.krankenkassenforum.de/knnen- ... ght=#82383
Schönen Gruß
Anton Butz
Hallo Anton,
naja ich habe bis jetzt nur das Schreiben von der Krankenkasse erhalten das ab 06.02 auf Grund der neuen Diagnose kein Anspruch auf Krankengeld habe. Darauf hin wollte ich mich erstmal informieren, habe also noch kein Kontakt zur Krankenkasse aufgenommen. Beim Arzt war ich auch noch nicht, da die damalige Vertretungsärzting aktuell im Urlaub ist. Was sollte ich jetzt tun?
Verfasst: 23.02.2017, 16:54
von Anton Butz
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War die AUB bis 05.02.2017 eine Endbescheinigung?
Ist die AUB ab 17.02.2017 eine Folgebescheinigung oder
hat der Hausarzt (Hauptarzt) bestätigt, dass auch vom
06.02. bis 16.02.2017 von AU wegen Lendenwirbel aus-
zugehen ist.
Dann auf zur Krankenkasse - du hast genau das getan,
was hier steht:
.
Verfasst: 23.02.2017, 17:19
von Sharkoon
Hallo,
also AU bis 05.02 war vom Chirugen keine Endbescheinigung
Am Montag früh, nimmt der Chirug aber nur Notfälle dran, und da ich es mit der Grippe zu tun hatte bin ich dann zum Vertretungsarzt von meinem Hausarzt da der im Urlaub war für die zwei Wochen. Nach den zwei Wochen war ich dann bei meinem Hausartz weil ich so oder so zur Kontrolle musste und erzählte ihm das ich gestürzt sei am 23.01 und weiterhin Schmerzen im Lenden und Schulterbereich, dieser schrieb mich dann als Erstbescheinigung weiterhin krank.
Also bis 05.02 - Chirug - keine Endbescheinigung
ab 05.02 Vertretung Hausarzt wg. Grippe (hatte halt vergessen zu erwähnen das ich auch Rückenschmerzen habe, aber wer denkt schon ansowas) -keine Endbescheinigung
- Ab 17.02 wieder Lendenwirbel aber vom Hausarzt
Verfasst: 23.02.2017, 22:01
von Anton Butz
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Sind der Chirurg und der Hausarzt im selben Boot, dass du über den 05.02.
hinaus bis 16.02. und weiterhin wegen Lendenwirbel AU bist und kannst du
das der Krankenkasse nachweisen? Versuch´s! Und behalte die Widerspruchs-
Frist im Auge.
.
Verfasst: 24.02.2017, 09:35
von Sharkoon
Ich habe jetzt mal die Krankenkasse per Mail kontaktiert. Und Ihnen meinen Fall geschildert. Sollte dies zu keinem Erfolg führen werde ich wohl nochmal mit der Vertretungsärztin nächste Woche sprechen müssen. Sonst muss ich doch den Widerspruch schriftlich einlegen. Habe zum 2 1/2 Wochen Zeit.
Verfasst: 26.02.2017, 12:20
von Sharkoon
Falls es zum Widerspruch kommen sollte, auf was sollte ich mich beziehen?
Verfasst: 26.02.2017, 16:35
von Anton Butz
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Was könnte denn die Vertretungsärztin mehr beitragen als der
dazu zuerst beteiligte Chirurg und der später beteiligte Hausarzt?
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Verfasst: 27.02.2017, 09:41
von Sharkoon
Ansich nixs, da sie von den Lendenwirbelschmerzen nichts wusste, wie gesagt damals war ich froh das ich wieder ins Bett konnte. Ich weiß nicht ob Sie nachträglich irgendwas vermerken kann?
Verfasst: 28.02.2017, 12:42
von Anton Butz
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Ob die dazu beteiligten Ärzte (Chirurg und Hausarzt) etwas
zur "Überbrückung" beitragen können, ist schon abgeklärt?
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Verfasst: 28.02.2017, 18:28
von Klaus.Taschenbier
Hallo Anton,
für wie lange rückwirkend können in deiner Welt die Ärzte was bescheinigen das noch von den Krankenkassen anerkannt wird?