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Verfasst: 07.02.2017, 20:15
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:Hm, irgendwie sind die Expertenmeinungen für mich derzeit nicht nachvollziehbar.
Eine freiw. Kv. scheidet schon mal definitiv aus; da damals die freiw. Kv. gekündigt wurde.
Hast du dafür mal eine Rechtsgrundlage?
Rossi hat geschrieben:
Um einen sog. Auslandsrückkehrer (beruflich) handelt es sich vermeintlich auch nicht.
Stimmt.
Rossi hat geschrieben:
Also bleibt nur die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V übrig. Diese wäre nicht möglich, wenn der Poster im Ausland (EU/EWR) privat versichert gewesen ist. Dies ist aber gerade nicht der Fall (keine private KV).
Wenn im Ausland eine Pflichtversicherung bestanden hat, gibt es noch den 9,1,1. Ich gehe mal davon aus, dass Vampirella sich darauf bezieht. Und der 9,1,1 ist dann vorrangig vor dem 5,1,13.
Verfasst: 07.02.2017, 22:10
von Rossi
Hm, GKV, ich glaube, dass Du eine Brille benötigst!
Im Ausland bestand lt. Poster keine Versicherung.
Von daher erspare ich mir alle weiteren Ausführungen zu irgendwelchen Rechtsgrundagen, die man für diesen Fall nicht benötigt!
Verfasst: 07.02.2017, 22:53
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:Hm, GKV, ich glaube, dass Du eine Brille benötigst!
Im Ausland bestand lt. Poster keine Versicherung.
Von daher erspare ich mir alle weiteren Ausführungen zu irgendwelchen Rechtsgrundagen, die man für diesen Fall nicht benötigt!
Nee, ich habe eine Brille, habe aber den Brillenrand hinausgeblickt und mich auf den Exkurs von Vampirella bezogen.
Verfasst: 08.02.2017, 23:13
von Rossi
Nun ja, alles total theoretisch und hat nichts mit der Sachverhaltsschilderung zu tun!!!
Ich versuche in der Praxis Fälle zu lösen, in dem ich den tatsächlichen Sachverhalt berücksichtige und dann eine Entscheidung fälle.
Hier geht es irgendwie in diesem Fall wohl nicht!!
Verfasst: 14.02.2017, 16:20
von expat123
Vampirella hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Vampirella hat geschrieben:
Dann lesen es die Experten der Krankenkasse, bei der ich arbeite, wohl auch falsch....
Bei uns gilt nämlich: bei Auslandsrückkehrern, die aus dem EU-Ausland kommen, ist kein 5.1.13 möglich....sondern lediglich eine freiwillige Versicherung...
Hallo,
bei Euch oder in der PKV ?.
Gruss
Czauderna
Bei uns = in der GKV....ich werd morgen nochmal nach schauen, aber so kenne ich das...
hi hast du vielleicht oder jemand anderes etwas neues für mich? es scheint so als ob ihr euch bei dem thema nicht einig seid
Verfasst: 14.02.2017, 16:51
von Czauderna
Hallo,
nein, was Neues hab ich nicht - ich bin nach wie vor der Auffassung, dass eine Versicherung in der GKV möglich ist - ob die nun aufgrund des § 5 Abs. 13 SGB V. oder als freiwillige Mitgliedschaft hergestellt wird, das spielt in meinen Augen grundsätzlich keine Rolle - Hauptsache GKV ist möglich.
Ich kann auch keine andere Auffassung der anderen User lesen, welche keinen Weg in die GKV sieht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.02.2017, 23:25
von expat123
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, was Neues hab ich nicht - ich bin nach wie vor der Auffassung, dass eine Versicherung in der GKV möglich ist - ob die nun aufgrund des § 5 Abs. 13 SGB V. oder als freiwillige Mitgliedschaft hergestellt wird, das spielt in meinen Augen grundsätzlich keine Rolle - Hauptsache GKV ist möglich.
Ich kann auch keine andere Auffassung der anderen User lesen, welche keinen Weg in die GKV sieht.
Gruss
Czauderna
die versicherung in der GKV später ist aber nur möglich solange ich mich im ausland nicht privat versichere oder?
Verfasst: 15.02.2017, 23:33
von Czauderna
expat123 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, was Neues hab ich nicht - ich bin nach wie vor der Auffassung, dass eine Versicherung in der GKV möglich ist - ob die nun aufgrund des § 5 Abs. 13 SGB V. oder als freiwillige Mitgliedschaft hergestellt wird, das spielt in meinen Augen grundsätzlich keine Rolle - Hauptsache GKV ist möglich.
Ich kann auch keine andere Auffassung der anderen User lesen, welche keinen Weg in die GKV sieht.
Gruss
Czauderna
die versicherung in der GKV später ist aber nur möglich solange ich mich im ausland nicht privat versichere oder?
Hallo,
ja, das ist meine Meinung.
Gruss
Czauderna