Ach du lieber Anton, jetzt schießst du aber gewaltig aus der Hüfte.Anton Butz hat geschrieben:
Deine Fähigkeit der selektiven Wahrnehmung scheint mir Krankenkassen-Mitarbeiter/innen-typisch!
Zum Thema Krankengeld ist wohl eindeutig, dass DieGräfin arbeitsunfähig krank ist und Krankengeld
erhalten müsste - es ohne den finanziellen Totalausfall für 3 Monate und den Teilausfall danach mit
einem aufgelaufenen Minus in Höhe von ca. 8.000 Euro (incl. 3.000 Euro Krankenversicherungs-
Beiträge) nicht so weit gekommen wäre.
Natürlich stellt sich die Frage, ob bzw. inwieweit TK und SG schuld sind, wie § 46 SGB V idF seit
23.07.2015 auszulegen ist und warum § 13 Abs. 3a SGB V zur Genehmigungsfiktion bisher
ignoriert wird.
Dazu fällt dir nichts (!) ein. Aber in Schuldzuweisung auf kompetenzfernen Sach-
gebieten bist du stark. Alle Achtung vor solchen GKV-Beschäftigten!
.
Zur Genehmigungsfiktion im Fall Krankengeld gibt es bereits eine BSG-Entscheidung, auch wenn du diese mal wieder nicht anerkennst.
Genauso wie zur abschnittsweisen Bewilligung des Krankengeldes, die mit der Gesetzesänderung vom Gesetzgeber bekräftigt wurde, was du allerdings ebenfalls nicht akzeptierst.
Die Rechtslage ist klar. Die TK hält sich eindeutig an die geltenden Rechtslage. Das ist die Aufgabe einer Krankenkasse, auch wenn du das nicht akzeptieren möchtest. Wie schon so oft erwähnt gehört dies zur Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat.
Und es geht hier nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, dass das Problem bei der Wurzel angepackt wird. Ein jahrelanger Prozessmarathon bringt derGräfin und erst recht ihrem Kind überhaupt nichts.