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Verfasst: 20.12.2016, 11:02
von Czauderna
Hallo GW,
Ja, kommst du.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 20.12.2016, 11:51
von GW
urson hat geschrieben:Regelaltersrente?
wie alt bist du derzeit?
66
Gruss GW

Verfasst: 20.12.2016, 20:23
von urson
GW hat geschrieben:Also ich hab noch mal nachgesehen. Ja, ich habe einen richtigen Rentenbescheid bekommen, den dem mir "Regelaltersrente" zugesprochen wird. Von der Deutschen Rentenversicherung.
so richtig schlau werde ich immer noch nicht. hast du nun auch eine eigene Altersrente oder nur den Anteil deiner 1.Frau?

Verfasst: 22.12.2016, 17:14
von GW
urson hat geschrieben:
GW hat geschrieben:Also ich hab noch mal nachgesehen. Ja, ich habe einen richtigen Rentenbescheid bekommen, den dem mir "Regelaltersrente" zugesprochen wird. Von der Deutschen Rentenversicherung.
so richtig schlau werde ich immer noch nicht. hast du nun auch eine eigene Altersrente oder nur den Anteil deiner 1.Frau?
Hallo, ich habe in jungen Jahren mal 3 Jahre eingezahlt, das reichte aber nicht für eine eigene Rente. Bei Scheidung ist dann wohl ein Anteil meiner 1.Frau dazugekommen, was jetzt 90. Euro ergibt. Sorry, aber anders kann ich´s nicht erklären. Bei Einnahmen prüf ich nicht so genau, nur bei Ausgaben.javascript:emoticon(':wink:') Frohes Fest und danke nochmal.
Gruss GW

Verfasst: 24.12.2016, 00:29
von Hanomag
GW hat geschrieben: Frage: falls mein AG dem Gleitzonenjob zustimmt,
komme ich problemlos wieder zurück in die Familienversicherung, wenn ich irgendwann den Job aufgebe und nichts mehr dazuverdiene (außer dieser Rente)? (Ich war jetzt 10 J. familienversichert).
Wenn Du keine höheren Einkünfte als 415 € (gilt für 2016) hast, kannst Du wieder in die Familienversicherung zurückkehren. Wenn Du in 2006 - beim Eintritt in die Familienversicherung - bereits das 55. Lebensjahr überschritten hattest, und danach die Grenzen für die Familienversicherung überschreitest, dann müsstest Du Dich m. E. privat krankenversichern.

Frage: Wie alt warst Du zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Familienversicherung?

Verfasst: 24.12.2016, 00:40
von Czauderna
Hanomag hat geschrieben:
GW hat geschrieben: Frage: falls mein AG dem Gleitzonenjob zustimmt,
komme ich problemlos wieder zurück in die Familienversicherung, wenn ich irgendwann den Job aufgebe und nichts mehr dazuverdiene (außer dieser Rente)? (Ich war jetzt 10 J. familienversichert).
Wenn Du keine höheren Einkünfte als 415 € (gilt für 2016) hast, kannst Du wieder in die Familienversicherung zurückkehren. Wenn Du in 2006 - beim Eintritt in die Familienversicherung - bereits das 55. Lebensjahr überschritten hattest, und danach die Grenzen für die Familienversicherung überschreitest, dann müsstest Du Dich m. E. privat krankenversichern.

Frage: Wie alt warst Du zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Familienversicherung?
Hallo,
Nein, das ist nicht richtig - wir haben zuerst die Familienversicherung gehabt und da spielte auch in der Vergangenheit das Alter keine Rolle. Wenn er nun aus der Familienversicherung ausscheidet wegen Einkommensueberschreitung, dann kann er sich in der GKV freiwillig weiterversichern und muss nicht in die PKV.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 24.12.2016, 01:12
von Hanomag
Czauderna hat geschrieben:Nein, das ist nicht richtig - wir haben zuerst die Familienversicherung gehabt und da spielte auch in der Vergangenheit das Alter keine Rolle. Wenn er nun aus der Familienversicherung ausscheidet wegen Einkommensueberschreitung, dann kann er sich in der GKV freiwillig weiterversichern und muss nicht in die PKV.
Wenn dem so wäre, könnte ja jeder privat Versicherte über 55 auf relativ einfache art in die GKV zurückkehren.

Verfasst: 24.12.2016, 08:50
von GW
Czauderna hat geschrieben:
Hanomag hat geschrieben:
GW hat geschrieben: Frage: falls mein AG dem Gleitzonenjob zustimmt,
komme ich problemlos wieder zurück in die Familienversicherung, wenn ich irgendwann den Job aufgebe und nichts mehr dazuverdiene (außer dieser Rente)? (Ich war jetzt 10 J. familienversichert).
Wenn Du keine höheren Einkünfte als 415 € (gilt für 2016) hast, kannst Du wieder in die Familienversicherung zurückkehren. Wenn Du in 2006 - beim Eintritt in die Familienversicherung - bereits das 55. Lebensjahr überschritten hattest, und danach die Grenzen für die Familienversicherung überschreitest, dann müsstest Du Dich m. E. privat krankenversichern.

Frage: Wie alt warst Du zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Familienversicherung?
Hallo,
Nein, das ist nicht richtig - wir haben zuerst die Familienversicherung gehabt und da spielte auch in der Vergangenheit das Alter keine Rolle. Wenn er nun aus der Familienversicherung ausscheidet wegen Einkommensueberschreitung, dann kann er sich in der GKV freiwillig weiterversichern und muss nicht in die PKV.
Gruß
Czauderna
Also: als ich 2006 von der DKV in die Fam.Versich. kam, war ich 56 J. alt.
Die Barmer hat mir mitgeteilt, dass ich, falls ich jetzt über 450euro verdiene, 170 euro als freiwillig Versicherter zahlen muss. Somit kann ich als freiwillig Versicherter in der Barmer bleiben.
Es wird jetzt wohl so kommen, dass ich künftig beim gleichen AG einen Gleitzonenjob ausüben werde.
Für mich ist wichtig zu wissen:
1. kann ich, wenn ich mal aufhöre zu arbeiten, wieder zurück in die Familienversicherung?
2. Der Gleitzonenjob geht bis 850euro. Inclusive meiner 90euro Rente, so daß ich noch 760euro dazuverdienen darf? Oder darf ich 850 plus 90 euro Einkommen haben?

Verfasst: 24.12.2016, 10:49
von Czauderna
Hallo,
1. Hatten wir schon - Antwort : ja
2. Du hast eine Altersrente, deshalb kannst dazuverdienen was du willst, ohne
Dass es rentenschaedluch ist und mit der Gleitzonenregelung hat die Rente nix zu tun, allerdings werden während der Beschaeftigung von der Rente Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen, so kenne ich es aus der Vergangenheit.
Gruß
Czauderna