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Verfasst: 11.12.2016, 20:13
von GerneKrankenVersichert
Ich bin der Ansicht, dass man den Threaderöffner - wenn dieser Widerspruchsvorschlag schon hier so stehen bleibt - dringend darauf hinweisen muss, dass Anton Butz eine Rechtsauffassung hat, mit der er sowohl beim Bundessozialgericht als auch beim Bundesverfassungsgericht nicht weitergekommen ist.

Das neueste Steckenpferd scheint jetzt "voraussichtlich bis" versus "Endbescheinigung" zu sein. Dazu ist in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien alles gesagt und für Antons Interpretation bleibt m. E. kein Raum. Aber er wird bestimmt jemanden finden, der das für ihn vor Gericht bringt.

Ansonsten bin ich bei der geschilderten Sachlage der Auffassung, dass die Kasse nach geltender Rechtslage richtig entschieden hat. Einer Rechtslage, die Anton nicht akzeptiert.

Verfasst: 11.12.2016, 20:16
von kasse die kränker macht
Besten Dank Anton,

das müsste zum erfolg führen ich hoffe es ... ich werde es nochmal genau lesen und Morgen wegschicken.

was meinen die anderen ....

Beste grüße

Roland

Verfasst: 12.12.2016, 01:17
von Anton Butz
Hallo Czauderna,

vielen Dank an dich als Moderator, auch für die Übereinstimmung, dass die Grenze
zur (unerlaubten) Rechtsberatung vielleicht angekratzt, aber nicht überschritten ist.

Natürlich interessiert mich deine Meinung sehr. Die darfst du – wie GKV – unverblümt
und öffentlich hier mitteilen; das wäre im Sinne des Forums.


Hallo GKV,

wie kommst du auf die Idee, dass die „gesetzliche Krankengeld-Falle“ von mir oder unter
meiner Mitwirkung bereits dem BSG oder gar dem BVerfG vorgeführt wurde oder dies
jemand für mich tun sollte?

Wie ist dein (AU-RL-) Standpunkt zwischen "voraussichtlich bis" und "End-
bescheinigung"?

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 12.12.2016, 09:33
von kasse die kränker macht
Hallo GKV,

warum gebt ihr euch immer mit allem was in dieser Republik passiert zu frieden?
Wir leben in einer Lobbyisten Diktatur und keiner merkt es ...

Ich werde jedenfalls in den kommenden Wochen mit allen Medien Telefonieren um das und vor allem die BKK Mobil Oil zum Tema zu machen.

Da waren ja auch Politiker am Werk die das Sozialgesetzbuch mal einfach durch Umformulierung zu Gunsten der Kassen aushebeln.

Verfasst: 12.12.2016, 10:53
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben: Hallo GKV,

wie kommst du auf die Idee, dass die „gesetzliche Krankengeld-Falle“ von mir oder unter meiner Mitwirkung bereits dem BSG oder gar dem BVerfG vorgeführt wurde oder dies jemand für mich tun sollte?
Mein liest so dies das in den verschiedenen Foren. Und nein, ich werde "dein" Forum jetzt nicht verlinken. Für deine neuesten Steckenpferde, die "Singular- und Pluralauslegung" sowie "Endbescheinigung ./. "voraussichtliches Ende" scheinst du neue Mitstreiter zu suchen.
Anton Butz hat geschrieben: Wie ist dein (AU-RL-) Standpunkt zwischen "voraussichtlich bis" und "End-
bescheinigung"?

Schönen Gruß
Anton Butz
§ 5 Abs. 4 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien hat geschrieben: Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden. Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden.
Kann zum Zeitpunkt der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bereits eingeschätzt werden, dass die Arbeitsunfähigkeit mit Ablauf des bescheinigten Zeitraums enden wird oder tatsächlich geendet hat, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Endbescheinigung zu
kennzeichnen.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-11 ... -03-17.pdf
§ 46 SGB V hat geschrieben: § 46 Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht

1.
bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,
2.
im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.

Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.
Warum sollte es bei der Rechtslage einen Unterschied machen, ob das Kreuz bei Endbescheinigung gesetzt wurde?

Verfasst: 12.12.2016, 11:04
von GerneKrankenVersichert
kasse die kränker macht hat geschrieben:Hallo GKV,

warum gebt ihr euch immer mit allem was in dieser Republik passiert zu frieden?
Wie kommst du denn darauf, dass ICH das tue? Es bringt nur nichts, gegen Windmühlen zu kämpfen. Ich halte es da mit Gelassenheitsgebet:

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Es gibt eine gefestigte Rechtssprechung zum Thema. Die von Anton aufgeführten Urteile sind von seinen "Lieblingsgerichten", die sich gegen die Rechtssprechung des Bundessozialgerichts stellen. Natürlich kann es sein, dass irgendwann mal das BSG anders entscheidet (deshalb auch mein Untersatz), ich schätze die Möglichkeit allerdings als äußerst gering ein, vor allen Dingen nach der Änderung des § 46 SGB V aufgrund der medialen Berichterstattung über die "Krankengeldfalle".
kasse die kränker macht hat geschrieben: Wir leben in einer Lobbyisten Diktatur und keiner merkt es ...
Was für den einen eine Lobbyisten-Diktatur ist, ist für den anderen eine Demokratie mit vielen Möglichkeiten der politischen Teilhabe. Auch Patientenverbände sind Lobby-Verbände. Die Änderung des § 46 SGB V entstand genau aus dieser Lobby-Arbeit. Wenn die Bürger sich mehr in Parteien engagieren würden, statt auf "die da oben" zu schimpfen, hätten sie auch einen anderen Einfluss. Usw. usf.

kasse die kränker macht hat geschrieben: Ich werde jedenfalls in den kommenden Wochen mit allen Medien Telefonieren um das und vor allem die BKK Mobil Oil zum Tema zu machen.
Mach das. Ich glaube allerdings, dass das Thema bei den Medien ziemlich durch ist, seit man nicht mehr vor Ende des Ablaufs der Arbeitsunfähigkeit zum Arzt gehen muss.
kasse die kränker macht hat geschrieben: Da waren ja auch Politiker am Werk die das Sozialgesetzbuch mal einfach durch Umformulierung zu Gunsten der Kassen aushebeln.
Die Umformulierung war zu Gunsten der Versicherten. Bei allem verständlichen Ärger sollte man immer noch der Realität ins Auge sehen.

Verfasst: 12.12.2016, 15:33
von kasse die kränker macht
Gott und Gelassenheit hat noch nie jemandem genützt der für sein Geld hart Arbeiten musste, das können sich nur die leisten bei den die Rente schon sicher ist usw.
Wer allerdings solche Gesetze geriert der hat echt zu lange ohne Bewegung gearbeitet den ohne Bewegung hat das Gehirn zu wenig Sauerstoff.
Jeder der irgendwo an Gerechtigkeit denkt würde es nicht nach dem Ellenbogen-Prinzip gestalten.
Das das mit unter an den vielen Einzelkindern liegt in unserer heutigen Gesellschaft ist schon länger nachgewiesen.

Die Arroganz ist kaum zu übertreffen !!

Verfasst: 12.12.2016, 17:09
von GerneKrankenVersichert
kasse die kränker macht hat geschrieben:Gott und Gelassenheit hat noch nie jemandem genützt der für sein Geld hart Arbeiten musste, das können sich nur die leisten bei den die Rente schon sicher ist usw.
Wer allerdings solche Gesetze geriert der hat echt zu lange ohne Bewegung gearbeitet den ohne Bewegung hat das Gehirn zu wenig Sauerstoff.
Jeder der irgendwo an Gerechtigkeit denkt würde es nicht nach dem Ellenbogen-Prinzip gestalten.
Das das mit unter an den vielen Einzelkindern liegt in unserer heutigen Gesellschaft ist schon länger nachgewiesen.

Die Arroganz ist kaum zu übertreffen !!
Ich wünsche dir alles Gute auf deinem weiteren Weg. Er wird schwierig werden, da bin ich mir sicher. Aber Anton wird dir den Weg weisen, das ist für manche Menschen einfach besser als Gott oder Gelassenheit.

Verfasst: 12.12.2016, 19:10
von Anton Butz
Hallo Roland,

nicht als Rechtsberatung, sondern zur Richtigstellung:

Zur Rechtslage seit 23.07.2015 gibt es bisher keine „gefestigte“ Rechtsprechung,
nicht mal gefestigte Meinungen der Krankenkassen und ihrer Rechtsaufsichten. Auch
GKV hat bei viel Text kein Argument dafür genannt, dass ein „bescheinigtes Ende der
Arbeitsunfähigkeit“ weniger mit einer „Endbescheinigung“ zu tun hat als mit einer
durch die AU-RL und den Mantelvertrag Ärzte beeinflussten und deswegen meist
unrichtigen Prognose (genannt: „voraussichtlich bis“).

Vorschlag: überlege dir, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu nehmen, vielleicht
reicht ein kurzer Brief nach diesem Beispiel von wem67
http://www.krankenkassenforum.de/vom-md ... ght=#82643

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 12.12.2016, 19:35
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben: Zur Rechtslage seit 23.07.2015 gibt es bisher keine „gefestigte“ Rechtsprechung,
nicht mal gefestigte Meinungen der Krankenkassen und ihrer Rechtsaufsichten.
Nur die gefestigte Rechtsauslegung von Anton Butz:
Anton Butz hat geschrieben: Ich meine bei den Krankenkassen, die das Recht falsch anwenden.
Nur für's Protokoll: Meine Aussage der gefestigten Rechtssprechung bezog sich auf die abschnittweise Bewilligung und die von dir mal wieder ins Spiel gebrachte Dauerbewilligung von Krankengeld.
Anton Butz hat geschrieben: Auch GKV hat bei viel Text kein Argument dafür genannt, dass ein „bescheinigtes Ende der
Arbeitsunfähigkeit“ weniger mit einer „Endbescheinigung“ zu tun hat als mit einer
durch die AU-RL und den Mantelvertrag Ärzte beeinflussten und deswegen meist
unrichtigen Prognose (genannt: „voraussichtlich bis“).
Anton, wo bleibt eigentlich deine Argumentation dafür, dass es einen Unterschied macht, ob der Arzt "voraussichtlich bis" bescheinigt oder eine Endbescheinigung ausfüllt?
Anton Butz hat geschrieben: Vorschlag: überlege dir, einen Fachanwalt für Sozialrecht zu nehmen,
Dem Rat schließe ich mich an. Besser als irgendwelche Texte aus Foren abzupinnen, die sich auf den ersten Blick gut lesen und auf den zweiten Blick überhaupt nichts bewirken werden.

Verfasst: 12.12.2016, 23:37
von kasse die kränker macht
Hallo,

Es gibt neues aus der Arzt Praxis und zwar gab es am gleichen Tag hat man eine andere Patientin auch auf die nächsten Tage vertröstet der auch die Kasse gekündigt hat allerdings hat deren Kasse nach Darstellung des Termin Gestaltungsfehlers geklaubt und die sperre zurückgenommen.

Glaubt man einem Arbeiter nicht oder traut man ihm die Wahrheit nicht zu lol sucht euch was aus.

Wahrscheinlich bin ich einfach zu blöd weil ich mir die Billige BKK Mobil Oil ins Nest gelegt habe.

Ich werde mal den Super Siggi Fragen der Gabriel kommt ja öfter mal hier vorbei ob er mich beraten kann oder ob ihm Arbeiter nur Dumpfbacken sind.

Beste Grüße

Roland

PS. Anwälte kann ich mir nicht leisten Danke Anton

Verfasst: 13.12.2016, 10:00
von Czauderna
Hallo,
Na, das mit der anderen Kasse ist doch gut für dich - würde ich verwenden gegenüber der Kasse und ich denke auch dass die Kasse nicht gerne lesen würde, dass sie negativ entschieden hat, eine andere aber positiv bei exakt gleicher Ausgangslage.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 13.12.2016, 10:09
von Anton Butz
Prima!

Das dürfte ausreichend Anlass für die von Czauderna vorgeschlagene Schulung
der Arztpraxen bundesweit sein - nur vorsorglich versteht sich, falls der 3. BSG-Senat
unter Vorsitz des Präsidenten Prof. Dr. Rainer Schlegel in einigen Jahren den hier diskutierten
Zusammenhang zwischen "Endbescheinigung" und "bescheinigtem Ende der Arbeitsunfähigkeit"
aus Gründen "höherer Gewalt" verneinen sollte.

Falls dein Widerspruch schon raus ist, empfiehlt sich, die neue Erkenntnis nachzuschieben.

Die Reaktion müsste auch ein gefundenes Fressen für die "Wachhunde der Öffentlichkeit" im
sozialen Rechtsstaat sein, sofern sie mal über kleinere Zusammenhänge hinaus aktiv wer-
den wollen.

Für weitergehende Aktivitäten:
https://www.bkk-mobil-oil.de/meta-navig ... essum.html
http://www.bkk-bayern.de/impressum/

Halte uns auf dem Laufenden. Die Aufrufe-Zahlen haben steigende Tendenz.

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 13.12.2016, 11:00
von kasse die kränker macht
da gibt es über die BKK Mobil Oil so einiges und jede menge von der BKK Mobil Oil Ruinierte Existensen.... den Gott nicht geholfen hat.

http://www.rechtsbeugungen.org/bkk-mobi ... ender.html

Verfasst: 13.12.2016, 11:14
von Anton Butz
Ja, ja, "einiges"

vielleicht sogar schon ein Fernseh-Filmchen, in dem auch Hühner mitspielen,
zur Vorgänger-Konstruktion "BSG-Krankengeld-Falle" und ein EuGH-Urteil ...

Aber hat die BKK überhaupt schon ausreichend konkreten Anlass, sich über den
Fall ernsthaft Gedanken zu machen? Mit anderen Worten: liegt die Widerspruchs-
Begründung dort vor?
.