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Verfasst: 03.12.2016, 15:36
von wem67
Meiner Meinung nach muss jeder Mensch selbst entscheiden ob er krank ist oder nicht, das kann kein anderer Mensch übernehmen, egal wie die sich nennen.
Es geht wie immer nur ums Geld!

Verfasst: 03.12.2016, 15:38
von Czauderna
Hallo,
das ist meiner Auffassung nach lächerlich was die mhplus da schreibt - es fehlt diesem "Bescheid" nicht nur die gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung, schließlich handelt es sich um einen "belastenden Verwaltungsakt) bzw. soll es sich handeln, auch wurde die "Aufhebung" des Krankengeldes rückwirkend vorgenommen, was schon gleich gar nicht geht.
Rechtsweg beschreiten, aber da bist du ja schon dabei.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.12.2016, 15:46
von Anton Butz
Hallo wem67,

interessant: die KK schreibt dir schon mal, fügt aber die Stellungnahme des
MDK vom November nicht bei, sondern fordert dort erst einen Befundbericht
an.

Mit dem Fachanwalt kannst du also noch etwas abwarten bis du die Unterlagen
hast.

Möglicherweise löst sich das Ganze ja in "Wohlgefallen" auf.

Sonst bietet sich an, das volle Programm abzuspulen, nach dem Vorbild aus
Speyer und Mainz wie hier verlinkt (und weswegen nach RP gefragt war)
http://www.krankenkassenforum.de/knnen- ... ght=#82383
.

Verfasst: 03.12.2016, 16:24
von wem67
Hier mein Widerspruch.

Bild

Die wissen genau, das ich eine Reha bei der DRV beantrage und sehr wohl alles tue um schnellstmöglich wieder gesund zu werden.
Die SB hat mir das Formular nicht zurück gesendet, welches ich für den Antrag brauche. Heute ist es gekommen, welch ein Wunder.
Die sind echt Asozial!
Die beiden SB's haben ein persönliches Problem mit mir, weil ich auf die telefonische Ausfragerei, sehr energisch reagiert habe, das Gespräch hat nur 2 Minuten gedauert. Die haben mir fragen gestellt, das geht einfach zu weit.....Telefon NIE wieder, mit keinem Amt!
Ich warte jetzt mal ab was der MDK mir schickt, ich möchte wissen nach welchen Akten der entschieden hat.
Wie gesagt, ich habe keinem Arzt oder Psychologe einen Schweigepflichtentbindung gegeben.
Fals ein Arzt gegen die Schweigepflicht verstoßen hat, mit Äußerungen die nicht wahrheitsgemäß sind, werde ich auch rechtliche schritte einleiten.

Wie ich am anfang geschrieben habe....ich möchte nur korrekt und fair behandelt werden......das ist in D fast nicht mehr möglich, echt zum kotzen.

Verfasst: 03.12.2016, 16:56
von Czauderna
wem67 hat geschrieben:Meiner Meinung nach muss jeder Mensch selbst entscheiden ob er krank ist oder nicht, das kann kein anderer Mensch übernehmen, egal wie die sich nennen.
Es geht wie immer nur ums Geld!
Hallo,
Na, bei dir geht es doch auch ums Geld, oder etwa nicht ?
Das du selbst entscheiden willst ob du krank bist oder nicht, okay, das ist deine Meinung, trifft aber beileibe nicht zu. Nicht jeder, der glaubt gesund zu sein ist es auch, um so härter trifft es ihn dann wenn ihm andere Menschen, in der Regel sind das Aerzte, sagen, dass er es ist und es mit ihm bald aus sein wird und es gibt andere, die entscheiden, dass sie krank sind, aber keinen davon überzeugen können, noch nicht einmal die Aerzte.
Zurück zu dir, dass dir die Aerze helfen, also dich behandeln und die Kasse diese Behandlung bezahlt ist doch selbstverständlich .
Gruß
Czauderna

Verfasst: 03.12.2016, 17:10
von wem67
@Czauderna,
Klar geht es bei mir auch nur ums Geld, wenn ich reich wäre, würde ich mich nicht mit solchen SB's rumärgern.
Das Du ziemlich Parteiisch bist weißt Du schon, oder?
Viele Viele SB's spielen sich auf, tun so als ob sie SB und Arzt in einem sind UND "verhindern" schnelle Genesung sehr oft, durch Psychoterror und Co, das wirst Du mit Sicherheit wissen.

Geh doch mal zu deinem Arzt oder besser KK SB und frage ihn ob Du krank bist.....und dann schreibe hier die Antwort, bin gespannt.

Ich wünsche Dir nicht, falls Du mal Hilfe von der KK brauchst, das Du so behandelt wirst wie ich und viele viele andere.

Gruß
wem67

Verfasst: 03.12.2016, 17:28
von Czauderna
wem67 hat geschrieben:@Czauderna,
Klar geht es bei mir auch nur ums Geld, wenn ich reich wäre, würde ich mich nicht mit solchen SB's rumärgern.
Das Du ziemlich Parteiisch bist weißt Du schon, oder?
Viele Viele SB's spielen sich auf, tun so als ob sie SB und Arzt in einem sind UND "verhindern" schnelle Genesung sehr oft, durch Psychoterror und Co, das wirst Du mit Sicherheit wissen.

Geh doch mal zu deinem Arzt oder besser KK SB und frage ihn ob Du krank bist.....und dann schreibe hier die Antwort, bin gespannt.

Ich wünsche Dir nicht, falls Du mal Hilfe von der KK brauchst, das Du so behandelt wirst wie ich und viele viele andere.

Gruß
wem67
Hallo,
na logisch bin ich ich bei diesem Thema parteiisch, schließlich habe ich fast 50 Jahre den Job bei einer Krankenkasse gemacht und habe nicht nur als SB. sondern auch als Führungskraft solche Fälle auf dem Schreibtisch zu Entscheidung gehabt - ich weiß also ganz genau wovon ich rede. Dass Du mit deinem Fall bzw. mit deinem Problem im Recht bist, ich denke, das habe ich klar
formuliert, was ich nur nicht so ab kann, sind Verallgemeinerungen und Stammtischparolen - von seinem Problem auf das Allgemeine zu schließen, das passt eben nicht - auch hier im Forum nicht, wo es ausschließlich um Probleme geht.
und neben den rechtlichen Aspekten sind es auch immer wieder die Art und Weise wie sich Einzelpersonen, sprich Kassenmitarbeiter gegenüber den Versicherten verhalten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.12.2016, 18:21
von Anton Butz
Hallo Czauderna,

in diesem Fall passt es, vom eigenen Problem auf das Allgemeine zu
schließen. Es gibt da einen Fall, der lief vor 6 1/2 Jahren exakt gleich ab.
Seitdem sind mir viele andere begegnet, bei denen es sehr ähnlich war.

Deine Einschätzung teile ich, aber aus anderen Gründen, zumal "rück-
wirkend" hier nicht stimmt. Und wir sind uns sicher einig, wem67 hat
bisher alles vollkommen richtig gemacht, auch sein Arzt.

@wem67: wie lange war die AU bescheinigt als am 23.11. der Brief
von der KK bei dir ankam?

Schönen Gruß
Anton

Verfasst: 03.12.2016, 18:55
von Czauderna
Hallo Anton,
Deine Einschätzung teile ich, aber aus anderen Gründen, zumal "rück-
wirkend" hier nicht stimmt. Und wir sind uns sicher einig, wem67 hat
bisher alles vollkommen richtig gemacht, auch sein Arzt.

Ja, das hat er - im Gegensatz zu mir - was hab ich den da gelesen, bzw. woher habe ich das abgeleitet, dass das rückwirkend aufgehoben wurde -
sorry - aber egal - okay ist das trotzdem nicht von der Kasse.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.12.2016, 18:58
von wem67
Ich wurde am 22.11 bis 19.12 AU geschrieben, davor die AU ging bis 22.11.
Am 22.11 habe ich nachweislich die AU Bescheinigung zur KK geschickt, die Briefe haben sich also überschnitten.
Der Bescheid der KK ist auf 18.11 Datiert, warum der dann, nachweißlich, erst am 23.11 bei mir angekommen ist, weiß ich auch nicht.
Ich kenne auch einige Fälle wo es ähnlich ist wie bei mir, sehr traurige Zukunft....

Verfasst: 04.12.2016, 10:40
von Anton Butz
Hallo wem67,

damit sind wir nach der "Grenze zur Willkür" und der "nicht ausreichenden aktenmäßigen Stellungnahmen des MDK"
http://www.krankenkassenforum.de/fragen ... ght=#81119

schon am zweiten wichtien Ansatzpunkt. Czauderna hat die Begriffe "belastender Verwaltungsakt" und "Aufhebung"
schon verwendet. Selbst das zum Krankegeld ungewöhnlich ignorante (willkürliche?) BSG meint schon seit über zehn
Jahren
eine Einstellung bewilligter Krg-Zahlung vor Ablauf des vom Arzt festgestellten "Endzeitpunktes" der
AU setzt die Aufhebung des Bewilligungsbescheides nach Maßgabe des § 48 SGB X voraus

Dies führt direkt zu den bereits verlinkten Urteilen aus Speyer und Mainz, womit sich ein Rechtsanwalt mal so richtig
in Szene setzen könnte - wenn er auf sich hält. Aber ....

Schönen Sonntag
Anton Butz

Verfasst: 04.12.2016, 20:34
von Franki 01
Czauderna hat geschrieben:
Franki 01 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: aber es ist die Kasse, welche das Ende der AU. festsetzt,
Gruss
Czauderna
Falsch !!!

das entscheidet der behandelnde Arzt !!!
Hallo,
ach ja - ist das so ?
ja das ist so.

Die Arbeitsunfähigkeit bestimmt der Arzt nach Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie.

Die Kasse Bescheidet über Krankengeld, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, (wäre hier der Maßstab), in der Praxis ist das eben oft nicht der Fall.
Gerne würde ich mich von einem SB gesundschreiben lassen, per Fernheilung über e-mail, alle meine Probleme wären gelöst, der SB bekommt den Nobelpreis dafür. Ärzte und Medikamente sind dann entbehrlich. Ist toll oder ???
Lahme werden gehen, Blinde werden sehen....

Entschuldigung! Ich mußte das mal hier so deutlich schreiben !
(Czauderna nicht böse sein...)

Mfg :?

Verfasst: 04.12.2016, 20:57
von Franki 01
wem67

mein Rat:

geh zum Anwalt! Du bist arbeitslos und bekommst Beratungkostenbeihilfe.
Später dann, Prozesskostenbeihilfe. (Ich habe bisher lediglich 10 Euro für alle Prozesse gezahlt)
Das Arbeitsamt hat nicht ohne Grund nach sechs Wochen die Leistung eingestellt(davon gehe ich jetzt mal aus)
Schon die Telefonate, die, wie hier viele wissen, recht unschön verlaufen, sind dann Geschichte, die KK darf dich nicht mehr kontaktieren, sondern ausschließlich mit deinem Rechtsbeistand komunizieren.
Sollte das Krankengeld weiter vorenthalten bleiben, und du keine anderen Einkünfte haben, ist der Weg frei für eine einstweilige Anordnung. Dies ging , im ersten Fall bei mir,: http://www.krankenkassenforum.de/2-vt49 ... c&start=15 innert drei Tagen.
Solange der Widerspruch läuft ändert sich erstmal gar nichts !

MfG

Verfasst: 05.12.2016, 13:13
von wem67
Hallo Franki,

Du hast recht, habe eben einen Termin beim Anwalt gemacht.
Die KK macht auch mich immer mehr krank und jetzt kommt auch noch die AfA dazu, die natürlich auch nicht zahlen wollen und Druck ausüben werden.
Ich hoffe der Anwalt rät mir morgen erst mal nicht zur AfA zu gehen, Donnerstag wäre Termin, bin ja noch AU bis mindestens 19.12.
Ich habe die gleiche Meinung wie Du, was die KK SB's betrifft, ist hier aber nicht gewünscht.
Es kann gar nicht sein das ausgebildete Kaufleute immer die selben "Fehler" machen und das verteilt über sämtliche KK's. Diese Vorgehensweise den kranken Mitgliedern (die Geld kosten) gegenüber ist von ganz oben angeordnet....Beweise habe ich nicht, nur einen klaren Menschenverstand.

Ich danke Dir
Bitas

Verfasst: 05.12.2016, 14:19
von Anton Butz
Hallo wem67,

zum Anwaltstermin:

mein Angebot bleibt bestehen

möglicherweise hat aber die Kasse die Kosten zu tragen (auch wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen würde, s. Abs. 1 Sätze 2 und 3): https://dejure.org/gesetze/SGB_X/63.html

vielleicht kannst du dem Anwalt das bisherige „Ergebnis“ der beratenden Ärzte des MDK gleich mitbringen

jedenfalls empfiehlt es sich, deswegen dazu heute mit der KK Kontakt aufzunehmen

zum obigen Zitat mit § 48 SGB X noch zwei Fundstellen
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Bin gespannt, insbesondere was er zum MDK-Ergebnis / zur Grenze der Willkür und zum fehlenden Aufhebungsbescheid meint.

Schönen Gruß
Anton Butz