Rentenantrag

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.11.2016, 21:50

Hab ich noch nicht nachgeschaut. Schau mal auf die Uhr. Ich bin zu Hause :)

Aber wir sind uns doch einig das der Rehaantrag umgewandelt worden ist. Oder?

Das steckt ja hinter dem 51er SGB V.

Aus dem Bauch heraus meine ich es gehört zu der Mitwirkungspflicht. Sonst läuft der Sinn vom 51er ins Leere und das ganze Prozedere könnte man sich sparen.

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