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Verfasst: 17.11.2016, 15:50
von otto
Hallo Czauderna Hallo Anton B.
auch auf die Gefahr hin das ich Nerve möchte nochmal eure Meinung dazu hören.
KK sagte mir ja das der VDK das Gutachten beim MDK anfordern müsse.
Hab dann beim MDK anger. dort sagte mir eine sehr nette Dame das G.A. würde bei meiner KK vorliegen. Auf Nachfrage bezüglich des Datums sagte Sie mir es ist vom Juli 2016!!??
Wieder anruf bei KK "stotternd" konnte man mir keine Auskunft bezüglich des G.A. datum machen, man teilte mir aber mit ich könnte es in ihrer Geschäftsstelle einsehen.
Ich habe mich für Morgen angekündigt.
Ich weiss es ist schwer zu beantworten, aber muss ich auf irgendwas "aufpassen" morgen?

schönen tag noch :)

mfg
Otto

Verfasst: 17.11.2016, 16:12
von Czauderna
otto hat geschrieben:Hallo Czauderna Hallo Anton B.
auch auf die Gefahr hin das ich Nerve möchte nochmal eure Meinung dazu hören.
KK sagte mir ja das der VDK das Gutachten beim MDK anfordern müsse.
Hab dann beim MDK anger. dort sagte mir eine sehr nette Dame das G.A. würde bei meiner KK vorliegen. Auf Nachfrage bezüglich des Datums sagte Sie mir es ist vom Juli 2016!!??
Wieder anruf bei KK "stotternd" konnte man mir keine Auskunft bezüglich des G.A. datum machen, man teilte mir aber mit ich könnte es in ihrer Geschäftsstelle einsehen.
Ich habe mich für Morgen angekündigt.
Ich weiss es ist schwer zu beantworten, aber muss ich auf irgendwas "aufpassen" morgen?

schönen tag noch :)

Hallo,
ich glaube nicht, dass sich die Originalunterlagen in der Geschäftsstelle befinden sondern dort nur in digitaler Form vorhanden sind, d.h. entweder
man lässt dich in den Bildschirm gucken oder man druckt dir das Gutachten aus . letzteres wäre optimaler, dann kannst du ggf. den Ausdruck ja gleich mitnehmen.
Hauptaugenmerk muss natürlich auf die Feststellung des MDK gerichtet werden, die sich mit der Erfüllung der Voraussetzungen des § 51 SGB V. befasst - Interessant wäre auch die Bewertung der bereits durchgeführten Reha-Massnahme. Wichtig ist natürlich auch dass es sich überhaupt um ein wirkliches Gutachten bzw. um eine gutachterliche Stellungnahme handelt und niht nur um eine MDK-Fall-Beratung.
Wenn es versucht werden sollte - lass dich nicht mit Auszügen abspeisen sondern lass dir alle Seiten zeigen - es sei denn, es gibt tatsächlich nur eine Seite, aber dann dürfte es sich wohl nicht um ein Gutachten handeln, meine ich.
Ach ja, noch etwas, auch wenn ich das nicht glaube, dass du das machen würdest - lass dich nicht überreden den Antrag gleich an Ort und Stelle auszufüllen.
Gruss
Czauderna


mfg
Otto

Verfasst: 17.11.2016, 17:47
von Anton Butz
Nein Otto,

das nervt nicht, sondern wird langsam spannend, denn offensichtlich
weiß die Krankenkasse – noch – nicht, dass du am längeren Hebel sitzt.

Ergänzend zu Czauderna: Nimm einen Ausdruck dieser Seite mit
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html und verlange
Kopien aller Anfragen beim MDK und aller Antworten aus dem Jahr 2016.
Das ist dein Recht; nach § 25 Abs. 5 SGB X kannst du dir Ablichtungen
durch die Behörde erteilen bzw. Ausdrucke geben lassen. Allerdings kann
die Behörde Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen. Aber dann stelle mal
die Frage, wer dir die – unnötigen – Fahrkosten ersetzt.

Falls dir gesagt wird, es sei derzeit gar kein Verwaltungsverfahren
anhängig, legst du am besten nur zur Fristwahrung Widerspruch zur
Niederschrift gegen die Aufforderung zur Antragstellung ein und gibst
an, dass die Begründung folgt, nachdem dir alle wesentlichen Unter-
lagen in Kopie oder Ausdruck überlassen wurden.

Begrenze den Kontakt auf dieses Anliegen, und falls du Fragen hast,
bitte um Beratung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html
Das wird schon!

Und lass wieder von dir hören.

Schönen Gruß
Anton Butz