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GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Bully
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Beitrag von Bully » 07.11.2016, 11:21

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
das wäre natürlich noch besser - ja, mach das erst mal so wie Heinrich das geschrieben hat. Super Heinrich - vielen Dank - kannte ich nicht oder habe es auch schon vergessen - zum Glück haben wir hier Praktiker wie dich.
Gruss
Czauderna
ja, ich schätze heinrich`s Meinungen hier auch sehr !!!!!!

Heinrich erkläre mir doch bitte mal folgendes, anhand Deines Bsp.
heinrich hat geschrieben: Bsp zur Klarstellung:
Der Einkommensteuerbescheid 2016 wird am 18.8.2017 erstellt (durch das Finanzamt).
Gemäß diesem Einkommensteuerbescheid ist ein Gewinn aus Selbstständikgeit von 5.800 EUR (oberhalb der FAMI-Grenze) zu erkennen.
ALSO: nach dem BE 27.09.2007 endet die FAMI E R S T zum 31.08.2017.
Eine selbst zu zahlende Mitgliedschaft würde erst am 1.9.2017 beginnen.
Jenna sagt:
Jenna hat geschrieben: liege aber in diesem ungünstigen Bereich zwischen dem Maximalbereich, den man monatlich verdienen darf und dem Mindesteinkommen als Selbstständiger, den die GKV voraussetzt.:cry:



ich weiß Nicht was Sie berufl. genau macht,

darum mal meine Frage :
woran erkennst Du anhand Ihrer Aussagen hier, das Sie mit Ende der Fami
nicht eventuell rentenversicherungspflichtig wird z. b. § 2 Nr. 9 SGB VI
Ich kann es bisher noch nicht.

ich gehe davon aus, das Jenna Ihre berufl. Tätigkeit langfristig ausüben
möchte und was spricht dagegen, jetzt einen Antrag bei der KSK zu stellen. ???????????

Oder siehst Du mit der Antragsstellung die Fami in Gefahr, darum Antragsstellung erst nach Ende Fami ????????????????????




ich frage mich gerade, nach Deinem Bsp. Mitgliedschaft beginnt 09.2017 dann müsste Sie Ihre KK- Beiträge alleine tragen, bei einer eventuellen rentenversicherungspflicht kämen diese Beträge noch hinzu.

tja, für einige Vs. ist das KSVG ein Fluch, und versuchen auf dem gerichtlichen Weg zu entkommen.

bei den Einkommensangaben die Jenna hier macht, ist das KSVG aber sehr hilfreich.




heinrich ich bedanke mich jetzt schon mal für Deine Antwort

Gruß Bully

heinrich
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Beitrag von heinrich » 07.11.2016, 23:02

hi Bully,

ich habe mich ausschließlich auf die Krankenversicherung konzentriert.

Ziel: möglichst laaange kostenlos versichert zu sein.

Daher: mein Ansatz: das BE vom 27.09.2007.

Wenn VOR Ende der FAMI (ausführlich beschrieben, dass dies das Ende des Monats der ERSTELLUNG des Einkommensteuerbescheides sein könnte, der das Überschreitens der FAMI-Grenze anzeigt)

eine Versicherungspflicht eintritt (auch nach dem KSVG)

dann endet doch die kostenlose FAMI, weil dann die vorrangige Versicherungspflicht über die Künstersozialkasse eintritt.

Ich wollte nur die kostenlose Krankenversicherung soooo laaaange wie möglich auskosten.

Zum Rentenversicherung: da bin ich nicht fit genug, um hier ohne
Einarbeitung etwas Qualifiziertes sagen zu können.

Mumpitz
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Beitrag von Mumpitz » 10.11.2016, 07:16

Also der §2 9. VI scheint für mich (ebenfalls ohne da Fachmann zu sein) in Richtung Scheinselbständigkeit zu gehen. Ich vermute (!), dass wenn diese Vorschrift greift, man auch in den anderen Zweigen der SV bei einer Vers.pflicht und uwar als abhängig Beschäftigter landen würde.

Ich persönlich würde mir über §2 9. VI erst mal nicht sooo viele Gedanken machen; ich bin da also bei heinrich.

Bully
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Beitrag von Bully » 10.11.2016, 09:42

Mumpitz hat geschrieben:in Richtung Scheinselbständigkeit

Ich persönlich würde mir über §2 9. VI erst mal nicht sooo viele Gedanken machen;
Hallo Mumpitz,

Scheinselbständigkeit mmmmhhhhhhh

ich denke beim § 2 Nr. 9 SGB VI. an arbeitnehmerähnliche Selbständige,
da würde ich persönlich, mir doch ein paar Gedanken machen,
wenn ich die Tätigkeit langfristig ausüben möchte.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ ... endigkeit/

Gruß Bully

Bully
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Beitrag von Bully » 10.11.2016, 10:39

hallo heinrich,

Dein Grundgedanke, der war für mich klar :)

unklar ist für mich.


Dein Bsp.

"Der Einkommensteuerbescheid 2016 wird am 18.8.2017 erstellt (durch das Finanzamt).
Gemäß diesem Einkommensteuerbescheid ist ein Gewinn aus Selbstständikgeit von 5.800 EUR (oberhalb der FAMI-Grenze) zu erkennen.
ALSO: nach dem BE 27.09.2007 endet die FAMI E R S T zum 31.08.2017.
Eine selbst zu zahlende Mitgliedschaft würde erst am 1.9.2017 beginnen. "

Fami endet 31.08.2017 ja
mal angenommen, Jenna stelt einen Antrag bei der KSK im Jan/ Febr.
2017
da Sie Ihre Tätigkeit schon länger ausübt, gehe ich
davon aus das die KSK von Ihr Einkommensnachweise u.a. mit anfordert,
Sie wird sich in diesem Fall, nicht mit einer Einkommensschätzung zufrieden geben.

sollte jetzt aber Ihre KK, Wind von diesen Einkommensnachweisen bekommen würde Sie die Fami beenden. Korrekt ??????????


dann doch lieber den Antrag nach dem 31.08 2017 stellen ??????????

Gruß Bully

heinrich
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Beitrag von heinrich » 10.11.2016, 20:20

die Anmeldung von der KSK kommt automatisch in den Datenbestand
der KK rein. Da prüft keiner mehr , ob die FAMI , die ja bislang drin war, auch noch richtig war.

Daher wäre eine Antragstellung bei der KSK im August 2017 wohl der optimalste Fall (wenn die da bei der KSK nicht ewig brauchen würden).

Außerdem gibt es bei der KSK ein Grenzwert von 3900 EUR/Jahr =
325 EUR/Monat. In den ersten 3 Jahren der Selbstständigkeit kann man dort sogar unter 3900 EUR und kann dort pflichtversichert werden

Jenna
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Beitrag von Jenna » 17.08.2017, 13:59

Hallo,

wie versprochen melde ich mich knapp ein Jahr nach meiner Anfrage zurück:

unser Einkommensteuerbescheid (aus dem ersichtlich war, dass ich 2ß16 als nebenberuflich Selbstständige über dem Maximalbetrag für eine Familienversicherung lag) kam Ende Juli diesen Jahres.
Ich habe mich sofort mit unserer Krankenversicherung in Verbindung gesetzt und sie informiert, dass bei mir die Voraussetzungen für eine Familienversicherung ab August nicht mehr vorliegen. Ich bin nun ab August freiwillig versichert und muss auch erst ab diesem Monat die Krankenversicherung zahlen - wie Heinrich es schon vermutet hatte!

Vielen Dank für euren Rat,

Jenna

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