ja, ich schätze heinrich`s Meinungen hier auch sehr !!!!!!Czauderna hat geschrieben:Hallo,
das wäre natürlich noch besser - ja, mach das erst mal so wie Heinrich das geschrieben hat. Super Heinrich - vielen Dank - kannte ich nicht oder habe es auch schon vergessen - zum Glück haben wir hier Praktiker wie dich.
Gruss
Czauderna
Heinrich erkläre mir doch bitte mal folgendes, anhand Deines Bsp.
Jenna sagt:heinrich hat geschrieben: Bsp zur Klarstellung:
Der Einkommensteuerbescheid 2016 wird am 18.8.2017 erstellt (durch das Finanzamt).
Gemäß diesem Einkommensteuerbescheid ist ein Gewinn aus Selbstständikgeit von 5.800 EUR (oberhalb der FAMI-Grenze) zu erkennen.
ALSO: nach dem BE 27.09.2007 endet die FAMI E R S T zum 31.08.2017.
Eine selbst zu zahlende Mitgliedschaft würde erst am 1.9.2017 beginnen.
Jenna hat geschrieben: liege aber in diesem ungünstigen Bereich zwischen dem Maximalbereich, den man monatlich verdienen darf und dem Mindesteinkommen als Selbstständiger, den die GKV voraussetzt.
ich weiß Nicht was Sie berufl. genau macht,
darum mal meine Frage :
woran erkennst Du anhand Ihrer Aussagen hier, das Sie mit Ende der Fami
nicht eventuell rentenversicherungspflichtig wird z. b. § 2 Nr. 9 SGB VI
Ich kann es bisher noch nicht.
ich gehe davon aus, das Jenna Ihre berufl. Tätigkeit langfristig ausüben
möchte und was spricht dagegen, jetzt einen Antrag bei der KSK zu stellen. ???????????
Oder siehst Du mit der Antragsstellung die Fami in Gefahr, darum Antragsstellung erst nach Ende Fami ????????????????????
ich frage mich gerade, nach Deinem Bsp. Mitgliedschaft beginnt 09.2017 dann müsste Sie Ihre KK- Beiträge alleine tragen, bei einer eventuellen rentenversicherungspflicht kämen diese Beträge noch hinzu.
tja, für einige Vs. ist das KSVG ein Fluch, und versuchen auf dem gerichtlichen Weg zu entkommen.
bei den Einkommensangaben die Jenna hier macht, ist das KSVG aber sehr hilfreich.
heinrich ich bedanke mich jetzt schon mal für Deine Antwort
Gruß Bully