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Verfasst: 04.10.2016, 21:17
von huztlers
Sein Begründung ist ..
Weil es im Job War
Muss es weg sei weil ich nimme dort arbeite das will er dem Gutachter sagen
zahlen würde er erst nach der sechsten Woche
Ich soll alg beantragen fertig und dann wegen anderen Krankheit beantragen
Das waren seine Worte
Verfasst: 05.10.2016, 15:22
von huztlers
Muss kk nun ab 16.10 bezahlen ??
Weiss es einer
Danke sehr
Verfasst: 05.10.2016, 15:28
von ratte1
Hallo,
wann haben Sie die Kündigung erhalten, vor oder nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit?
mfg
ratte1
Verfasst: 05.10.2016, 15:30
von huztlers
Zum 15.10
Krank geschrieben seit 12.09
Keine probezeit ..
Verfasst: 05.10.2016, 15:39
von ratte1
Hallo,
nee ich wollte wissen, wann Sie die Kündigung in der Hand gehabt haben.
MfG
ratte1
Verfasst: 05.10.2016, 15:47
von huztlers
13.09
Seit 12.09 krankmeldung
Ab wann muss Kasse bezahlen ??
Werde nicht Anklage machen gegen ag
Verfasst: 05.10.2016, 16:49
von ratte1
Hallo,
dann spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Kündigung
wegen der Arbeitsunfähigkeit.
In einem solchen Fall wäre AG wahrscheinlich verpflichtet, die vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten, auch wenn das Arbeitsverhältnis vorher endet.
https://books.google.de/books?id=gkAYs7 ... ng&f=false
MfG
ratte1
Verfasst: 05.10.2016, 16:55
von huztlers
Müsste Arbeitsgericht .. keine Lust ..
Kk muss auch nach 4 Wochen krankengeld bezahlen glaube Ich zu wissen ?bin
Verfasst: 05.10.2016, 18:07
von Czauderna
ratte1 hat geschrieben:Hallo,
dann spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Kündigung
wegen der Arbeitsunfähigkeit.
In einem solchen Fall wäre AG wahrscheinlich verpflichtet, die vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten, auch wenn das Arbeitsverhältnis vorher endet.
https://books.google.de/books?id=gkAYs7 ... ng&f=false
MfG
ratte1
Hallo,
ja, wenn es denn tatsächlich so wäre - was wir aber nicht wissen.
Und selbst wenn es so wäre, wenn der Arbeitgeber nur bis zum 15.10.2016 zahlt, und das muss er auf jeden Fall, dann muss die Krankenkasse ab dem 16.10.2016 Krankengeld zahlen und ggf. den Arbeitgeber in Regress nehmen - der Krankengeldanspruch besteht auf jeden Fall - er ruht nur wegen Entgeltfortzahlung und wenn diese nicht erfolgt dann ist die Kasse am Zug, meine ich.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.10.2016, 19:34
von GerneKrankenVersichert
huztlers hat geschrieben:Müsste Arbeitsgericht .. keine Lust ..
Ach so, keine Lust. Da scheint man sich gerade gerne gegenseitig abzuziehen. Und der Arbeitgeber lacht sich ins Fäustchen.
Ich gehe davon aus, dass die AOK bereits die notwendigen Schritte eingeleitet hat, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Und wenn "der Rücken" bisher keine Arbeitsunfähigkeit verursachte, sehe ich wenig Chancen, dass diese aus dem Hut gezauberte Diagnose für eine weitere Arbeitsunfähigkeit reicht. Demnächst wird die Verweisung an die Agentur für Arbeit erfolgen. Und nach dem, was ich hier lese, meiner Meinung nach völlig zu Recht. Für "keine Lust" "Kollege blöd" "was am Rücken" ist nicht die Kasse zuständig.
Verfasst: 05.10.2016, 19:46
von huztlers
Also.. ich bin rechtlich nicht verpflichtet vors arbeits Gericht zu gehen !!
Ich habe mehrere Band Scheiben Vorfälle im Rücken !
Ich War schon mehrere Male deswegen krank geschrieben!
Habe auch ein 5 kg Attest ..
Bekomme auf Anruf Tabletten vom Arzt .. Opium usw ..
Also nix aus dem Hut gezogen !
Kk weiss alles .. und wenn man seit dem 12.09 wegen Psyche krank ist ..
Auch weder lustig noch sonst was !
Aber ich lasse mir kein alg oder sonst was auf schwätzen .. wenn ich im recht bin !
Was auch schon Krankenkassen Info bestätigt hat !
Übrigens.. meine Idee War es sogar es prüfen zulassen .. dann wurde der Kollege der kk laut ..
Habe schon beim psycho nen Termin.. War auch schon mal .. es ist alles ok Der will kein krankengeld bezahlen das is alles
Verfasst: 05.10.2016, 21:51
von broemmel
Witzige Einstellung.
Das Solidarprinzip ist wohl sehr verinnerlicht. Dazu noch gepaart mit Halbwissen. Das wird spannend.
Verfasst: 05.10.2016, 22:17
von huztlers
Die Wahrheit .
Verfasst: 05.10.2016, 23:01
von huztlers
Frage wurde beantwortet.