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Verfasst: 10.10.2016, 22:02
von Glin
@Joebo

Danke für Deinen Kommentar. Aber es geht doch gar nicht darum Leistungen zu erschleichen. Nur darum, wie ich in die GKV zurückkomme, nach >10 Jahren im Ausland, als jmd. der stets unterdurchschnittlich verdient hat und nie die PKV wählte, um Beiträge zu sparen.

Warum werde ich auch noch bestraft, wenn es mir finanziell schlecht geht und, wenn ich dennoch Beiträge zahlen will und gesund bin?

Andere bekommen ihr Geld vom Amt und sind krank... Die freiwilligen Beitragssätze sind ha auch kein "Geschenk" sondern knallhart kalkuliert und entsprechen wohl auch dem was Hartz 4 Empfänger einzahlen?

Ja, mein Fehler war es in Asien eine PKV gewählt zu haben. Aber für eine GKV bestsnd keinerlei Anspruch... Wäre auch völlig daneben, wenn die GKV Deutschlands, meine Arztrechnungen in China bezahlen müsste.

Bei 1000 Euro Monatseinkommen zahle ich im freiwilligen Tarif 15-16%!

Mit Mini Job wären Einkommen/Beiträge viel weniger.

Darum verstehe ich das nicht, warum ich als Rückkehrfall nicht wieder in meine ketzte GKV darfm die ich bis Ende meines Wohnsitzes in Deutschland hatte?

Aber Danke an alle helfenden Kommentare. Wahrscheinlich gehe ich doch wieder in ein anderes EU Land mit KV Schutz... Oder soll ich sonst in Deutschland die PKV für ca. 200 €/mtl. und mit Frau 40% meines Einkommens für eine Versicherung bezahlen?

Kein Wunder, dass dieses Land den Bach runter geht. Sorry, aber was soll man sonst sagen.

Rückkehr in die GKV

Verfasst: 12.10.2016, 04:59
von Lighthouse
Moin, Moin Glin,

mir geht Dein Gestöhne irgendwie auf den ......Du weißt schon wohin. Es gibt im Grunde genommen nur zwei Möglichkeiten. Entweder beugst Du dich dem deutschen System, was sicherlich nicht ohne Mängel ist oder Du machst es nicht und gehst in ein Land Deiner Wahl, wo natürlich alles besser ist.

Im Grunde genommen hast Du mit dieser Entscheidung ja keinen Nachteil sondern nur Vorteile, da dieses Land den Bach runtergeht, wie Du es beschreibst. Außerdem hättest du nur Vorteile im Ausland, da dort sicherlich weitaus besser verdient wird. Das kann man schon an den Rücklagen, die Du gebildet hast ersehen.

Also BEUGEN oder GEHEN. Im Grunde genommen ganz einfach. Solltest Du allerdings an Sozialpolitik interessiert sein, trage den Kampf um die Verbesserung vor den Sozialgerichten aus.

Wir zählen auf Dich.

LG Rolf

Verfasst: 14.10.2016, 08:19
von Rossi
@Glin.

Mal eine Verständnisfrage:

Du bist ca. 1 Jahr bei der Expat (PKV) versichert gewesen. Wo hattest du in dieser Zeit den Wohnsitz?

Wenn Du nach Deutschland zurückkommst, hättest Du ein Problem damit, den Wohnsitz im Saarland zu nehmen?!

Verfasst: 14.10.2016, 08:37
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben: Wenn Du nach Deutschland zurückkommst, hättest Du ein Problem damit, den Wohnsitz im Saarland zu nehmen?!
Jetzt bin ich aber ganz schön neugierig. Welche Möglichkeiten gibt es denn da, die es sonstwo nicht gibt?

Verfasst: 14.10.2016, 22:56
von Rossi
Nun ja, ich habe eine ganz tolle Entscheidung des LSG Saarland, die glin behilflich sein könnte.

Dann auch noch der weitere Verfahrensgang der involvierten Kasse im Rahmen einer Revision der Kasse beim BSG. Eine völlige Niederlage der Kasse!

Verfasst: 14.10.2016, 23:56
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Nun ja, ich habe eine ganz tolle Entscheidung des LSG Saarland, die glin behilflich sein könnte.

Dann auch noch der weitere Verfahrensgang der involvierten Kasse im Rahmen einer Revision der Kasse beim BSG. Eine völlige Niederlage der Kasse!
Hallo,
So,so - und das geht nur im Saarland ?
Gruß
Czauderna

Verfasst: 15.10.2016, 10:36
von Joebo
Rossi hat geschrieben:Nun ja, ich habe eine ganz tolle Entscheidung des LSG Saarland, die glin behilflich sein könnte.

Dann auch noch der weitere Verfahrensgang der involvierten Kasse im Rahmen einer Revision der Kasse beim BSG. Eine völlige Niederlage der Kasse!
Hast du das Urteil für mich? Würde mir das gerne mal anschauen.
Bis das BSG entschieden hat, wird sich die Kasse wahrscheinlich trotzdem nicht bewegen... Und das kann dauern.

Verfasst: 15.10.2016, 12:37
von GerneKrankenVersichert
Rossi hat geschrieben:Nun ja, ich habe eine ganz tolle Entscheidung des LSG Saarland, die glin behilflich sein könnte.

Dann auch noch der weitere Verfahrensgang der involvierten Kasse im Rahmen einer Revision der Kasse beim BSG. Eine völlige Niederlage der Kasse!
Warum ist denn dann der Wohnsitz im Saarland wichtig? Verstehe ich nicht. Das Urteil und die Revisionsentscheidung würden mich auch mal interessieren. Bisher dachte ich eigentlich, das BSG urteilt bundesweit.

Edit: selbst gefunden, ich gehe davon aus, du meinst diesen Fall https://www.jurion.de/Urteile/BSG/2016- ... KR-14_14-R

Den schaue ich mir jetzt mal in Ruhe an

Verfasst: 15.10.2016, 12:44
von GerneKrankenVersichert
BSG hat geschrieben:Die Revision der beklagten Krankenkasse ist unzulässig. Sie hat ihr Rechtsmittel nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise begründet.
Das BSG hat also überhaupt nicht in der Sache entschieden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine andere Kasse deshalb eine andere Entscheidung treffen wird. Da geht es eher noch einmal durch alle Instanzen, dann gibt die DVKA sich hoffentlich mehr Mühe.

Jetzt verstehe ich auch, warum sich Rossi nur nebulös und ohne Link geäußert hat. Wir hätten ja drauf reinfallen können :P .

Verfasst: 17.10.2016, 16:44
von Rossi
Völlig klar; das BSG hat hier nicht über die eigentliche Problematik entschieden. Die Kasse hatte formale Fehler gemacht; die Revision war einfach zu dürftig.

Somit wurde das vorinstanzliche Urteil des LSG Saarland vom16.07.2014 - L 2 KR 50/11 rechtskräftig. Das Urteil ist leider im Internet so ohne weiteres zu finden. Man findet es nur bei den kostenpflichtigen Portalen.

Aber hier die Leitsätze aus der Entscheidung:

Entscheidungsstichwort (Thema)
Krankenversicherung der Rentner. Wohnsitznahme in Spanien. Kündigung der inländischen freiwilligen Krankenversicherung. Aufnahme einer privaten Krankenversicherung im Ausland. Zugang zur Auffang-Pflichtversicherung bei Rückkehr nach Deutschland. Keine Tatbestandsgleichstellung nach Art 5 Buchst b EGV 883/2004. Letzte Krankenversicherung. Territorialitätsprinzip. Freizügigkeit. Feststellungsklage. Feststellungsinteresse


Leitsatz (amtlich)
Ein Rentner, der in Deutschland freiwillig gesetzlich krankenversichert war, diese kündigt, sich in Spanien niederlässt und sich dort privat versichern muss, ist, sofern § 5 Abs 8a SGB 5 nicht eingreift, bei erneuter Rückkehr nach Deutschland gemäß § 5 Abs 1 Nr 13a SGB 5 gesetzlich krankenversichert; die Versicherungszeit in Spanien hindert nicht das Merkmal "zuletzt gesetzlich krankenversichert", auch nicht nach Art 5 Buchst b EGV 883/2004 in Sinne der Tatbestandsgleichstellung.

Man kann festhalten, dass das LSG Saarland nicht der hier eingestellten Auffassung der DKVA gefolgt ist und diese Entscheidung im Saarland bestandskräftig geworden ist.

Wir halten fest, das Glin bei der Expat eine PKV abgeschlossen hat, die aber nur für Krankheitskosten im Ausland aufkommt. Hierbei dürfte es sich um eine reine Auslandskrankenversicherung handeln. Auch hierzu haben sich die Spitzenverbände der Krankenkasse bereits dazu geäußert, dass diese nicht als "private Krankenversicherung" gilt. Es fängt schon damit an, dass die Expat in der Regel immer befristet gilt und nicht dauerhaft.

Dann geht es weiter mit der PKV in der Schweiz. Glin hat gepostet, dass er keine andere Möglichkeit in der Schweiz hatte; er konnte sich nur privat versichern, war aber in Deutschland zuletzt gesetzlich versichert.

In dem Fall des LSG Saarland war es genau so. Dies war auch einer der Gründe warum die Entscheidung zu Lasten der GKV getroffen wurde.

Es mag zwar sein, dass das BSG anders entscheiden könnte, aber die rechtskräftige Entscheidung des LSG Saarland ist nunmal in der Welt. Alles andere sind für mich zunächst einmal ungelegte Eier.

Wenn Glin den Wohnsitz im Saarland nimmt, dann würde ich mit dieser Entscheidung um die Ecke kommen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein SG aus Saarland anders entscheiden würde, wohl wissentlich, dass das LSG Saarland des anders sieht. Ferner hat der Richter beim Urteil den Vorteil, dass er nur den Text in der Urteilsbegründung kopieren muss. Jenes geht ganz schnell.

Von daher würde ich des dort auf jeden Fall probieren.

Wie war das noch; vor Gericht und auf hoher See, weiß man nie wohin die Reise geht.