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Verfasst: 12.09.2016, 20:55
von Krankengeld123
Zu diesem Punkt muss man leider sagen dass der Krankenkasse die Hände gebunden sind. Mehr als "eine Erinnerung" der Entgeltbescheinigung nicht drin. Es besteht aber die Möglichkeit einer Abschlagszahlung anhand des Gehaltsstreifens.

Verfasst: 12.09.2016, 23:49
von Czauderna
Hallo,
Grundsätzlich richtig, aber der Kasse sind nicht unbedingt die Haende gebunden. Wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nachkommt begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die Kasse könnte, wenn sie wollte gegen den Arbeitgeber schon vorgehen.
Gruß
Czaudetna