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Verfasst: 12.08.2016, 11:18
von Anton Butz
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ... Bis dahin lediglich als Hinweis, dass da was am Laufen ist, das die höchstrichterliche Rechts-
sprechung ändern könnte.
Du bleibst bewusst zurückhaltend?

Aber Franz hat nun auch was er braucht, zusammen mit auch diesem neuen Gesichtspunkt

Bild

im Zusammenhang mit der Tatsache, dass es inzwischen auch neue "Krankengeld-Herren" gibt.

.

Krankengeld ruht !!!

Verfasst: 12.08.2016, 12:04
von Franz75
so es wurde nun viel geschrieben vielen dank dafür !!!

gibt es denn jetzt ein gerichtsurteil wodrauf ich mich im wiederspruch berufen kann ??
und sollte ich überhaupt einen wiederspruch einlegen, auf grund der Mitwirkungspflicht was hier geschrieben wurde bin ich mir nicht mehr sicher.

(der Arzt kann viel erzählen wenn der Tag lang ist, aber da sollte Franz sich nicht drauf verlassen)
ich meine wenn mein arzt sagt ich bin krank mit diagnose xxx, dann gehe ich ja nicht zum anderen arzt um prüfen zu lassen ob die diagnose auch richtigt ist, nur um meine Mitwirkungspflicht nicht zu verletzen.

ich sag dem arzt auch nicht, er soll die AUB für die kk behalten bzw zur kk schicken oder verweigere die annahme.

Verfasst: 12.08.2016, 12:49
von Bully
Hallo,
Franz75 hat geschrieben: Mein arzt ist aber jetzt im urlaub ab dem 08.08.-02.09.16 weil er ja die angeblich fehlende AU zur kk geschikt hat, kann ich das nicht klären.
ja, Widerspruch würde ich auf jeden Fall einlegen,

ich würde ganz formlos Widerspruch einlegen mit dem Hinweis das eine Begründung nachgereicht wird, nur um die Widerspruchsfrist nicht verstreichen zu lassen,das ganze per Einschreiben.

nunja, wo gearbeitet wird fallen auch mal Späne, die Frage ist nur WO,

bestätigt die Praxis
am 02.09.16: ja wir haben die ärztliche Bescheinigung am Tag XY zur KK geschickt, dann ist doch alles gut.

Gruß Bully

Krankengeld ruht !!!

Verfasst: 12.08.2016, 14:01
von Franz75
bestätigt die Praxis am 02.09.16: ja wir haben die ärztliche Bescheinigung am Tag XY zur KK geschickt, dann ist doch alles gut.
weiss die praxis bzw haben die nachweisse dadrüber wann die post geschickt wurde. hat da einer ahnung von ?

Gruß Franz

Krankengeld ruht !!!

Verfasst: 12.08.2016, 15:31
von Franz75
Vers.-Nr: xxxxxxxx


Ihr Schreiben vom 03.08.2016

Sehr geehrte Damen und Herren.

gegen den o.a. Bescheid lege ich hiermit fristgerecht, Binnen eines Monats nach zustellung des Bescheides




Widerspruch
ein.


Heinweis: eine Begründung wird nachgereicht










Mit Freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxxx

so würde ich das jetzt der kk zukommen lassen.
noch eine frage,mit diesem schreiben wird erst mal nichts entschieden bzw bearbeitet bis ich die begründung nachgereicht habe, verstehe ich das richtig ??
und wenn mein arzt mir am 05.09.2016 die begründung bzw das schreiben gibt, kann ich da einfach schreiben, begründung zu meinem wiederspruch vom 12.08.2016 eine kopie beilegen und fertig oder wie würdet ihr das handhaben ?

Gruß Franz