Anton Butz hat geschrieben:Moin Czauderna,
"ich denke schon, dass ..." heißt: du weißt es jetzt auch nicht genau, ziehts aber
schon mal Bilanz.
Ich denke das Ergebnis dieser "Grundsatz-Diskussion" hier im Krankenkassen-
Forum sollte nicht davon abhängig sein, was GKV von einer Bekannten gehört
hat, die in einer Arztpraxis arbeitet.
Wie wäre es mit einem Fakten-Check?
Schönen Gruß!
Anton Butz
http://www.kbv.de/media/sp/02a_Blankofo ... uckung.pdf
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung übermittelt den Softwarehäusern
zeitgleich mit den Informationen über die Änderungen bestehender
Formulare bzw. der Neueinführung von Formularen die ents
prechenden
Informationen für das Blankoformularbedruckungsverfahren.
Mit der Lizenznah
me verpflichtet sich das Softwarehaus zur fristgerechten
Umsetzung der aktuellen Blankoformulare.
....
Vordruck
-Vereinbarung Blankoformularbedruckung
1.1.12
Das „Technische Handbuch Blankoformularbedruckung“ wird von der
Kassenärztlichen B
undesvereinigung im Einvernehmen mit dem GKV
-
Spitzenverband erstellt und ständig aktualisiert. Zeitgleich mit den
Softwarehäusern wird der GKV
-Spitzenverband über die vorgenommenen
Änderungen unterrichtet.
1.1.13
Die
technischen Einzelheiten, festgehalten im „Technischen Handbuch
Blankoformularbedruckung“ in der jeweils gültigen Fassung, sind bei der
Herstellung und Bedruckung der Formulare einzuhalten.
http://www.kbv.de/media/sp/02a_Blankofo ... ndbuch.pdf
18
voraussichtliche AU bis
8
n
Format : JJJJMMTT
19
Festgestellt am
8
n
Format : JJJJMMTT