Hallo,
hier darfst du (fast) alles -
Gruss
Czauderna
Neues Urteil: Krankengeld = Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
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VdK-"Glanz"leistung!
Danke Czauderna!
Vor der „Klammer“ für die ARGE Sozialrecht und die Gewerkschaften im
„Deutschen Sozialgerichtstag e. V.“, erst nochmals zum VdK.
Wie ging es weiter nach der Tagung mit dem Gruppenbild?
Exakt 6 Monate später hatte der VdK seinen großen „Krankengeld-Auftritt“
im „Sonntag-Montag-BSG-Krankengeld-Fallen-Fall“. Während der Prozess-
vertreter aus Baden-Württemberg für sich in Anspruch nahm, das zweit-
instanzliche Urteil des Landessozialgerichtes Stuttgart vom 31.08.2012,
L 4 KR 284/12, https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=154589
„erstritten“ zu haben, hat die Bundesrechtsstelle wieder alles verbummelt:
Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.03.2014, B 1 KR 17/13 R
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Offenbar ist von den damals hochaktuellen rechtlichen Argumenten aus Trier,
Mainz und Speyer nichts eingebracht worden. Auch nichts von dem, worauf
jetzt des Sozialgericht Düsseldorf abgehoben hat – Verwaltungsakt mit Dauer-
wirkung und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte, vom Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz, Mainz, und seinen "weiteren Ausnahmen" ganz zu
schweigen.
Es ist ja nicht so, dass der VdK nicht mehrfach entsprechend beteiligt
gewesen wäre. Deswegen stellt sich rückschauend konkret die Frage: Hat
der VdK möglicherweise weniger im Dienste seiner Mitglieder gehandelt als
diese in seinem Dienst für den Deutschen Sozialrechtsverband e. V. des
BSG „verraten und verkauft“?
Wir werden es wohl nicht erfahren - fragen aber trotzdem.
Schönen Gruß!
Anton Butz
VdK-"Glanz"leistung!
Danke Czauderna!
Vor der „Klammer“ für die ARGE Sozialrecht und die Gewerkschaften im
„Deutschen Sozialgerichtstag e. V.“, erst nochmals zum VdK.
Wie ging es weiter nach der Tagung mit dem Gruppenbild?
Exakt 6 Monate später hatte der VdK seinen großen „Krankengeld-Auftritt“
im „Sonntag-Montag-BSG-Krankengeld-Fallen-Fall“. Während der Prozess-
vertreter aus Baden-Württemberg für sich in Anspruch nahm, das zweit-
instanzliche Urteil des Landessozialgerichtes Stuttgart vom 31.08.2012,
L 4 KR 284/12, https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=154589
„erstritten“ zu haben, hat die Bundesrechtsstelle wieder alles verbummelt:
Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.03.2014, B 1 KR 17/13 R
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Offenbar ist von den damals hochaktuellen rechtlichen Argumenten aus Trier,
Mainz und Speyer nichts eingebracht worden. Auch nichts von dem, worauf
jetzt des Sozialgericht Düsseldorf abgehoben hat – Verwaltungsakt mit Dauer-
wirkung und verfassungsrechtliche Gesichtspunkte, vom Landessozialgericht
Rheinland-Pfalz, Mainz, und seinen "weiteren Ausnahmen" ganz zu
schweigen.
Es ist ja nicht so, dass der VdK nicht mehrfach entsprechend beteiligt
gewesen wäre. Deswegen stellt sich rückschauend konkret die Frage: Hat
der VdK möglicherweise weniger im Dienste seiner Mitglieder gehandelt als
diese in seinem Dienst für den Deutschen Sozialrechtsverband e. V. des
BSG „verraten und verkauft“?
Wir werden es wohl nicht erfahren - fragen aber trotzdem.
Schönen Gruß!
Anton Butz
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noch´n Urteil des SG Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14
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Dauerverwaltungsakt bzw. Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
Amtlicher Leitsatz (einschl. Verlinkungen):
https://www.jurion.de/Urteile/SG-Mainz/ ... l=1&sort=1
Urteil insgesamt:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... C31976559C}
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Dauerverwaltungsakt bzw. Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
Amtlicher Leitsatz (einschl. Verlinkungen):
https://www.jurion.de/Urteile/SG-Mainz/ ... l=1&sort=1
Urteil insgesamt:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... C31976559C}
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