Selbständige u. abhängige Beschäftigung; Künstlersozialkasse

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 24.03.2016, 10:00

Du sprichst von Deinem Mann,

wie bist Du (Ehefrau) denn versichert.


Mitlgied oder Famileinversicherung ?

figuralis
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Beitrag von figuralis » 24.03.2016, 10:06

Ja, so machen wir das jetzt auch. Die Hochrechnung für 2016 ist zwar aufwändig - woher sollen die Bestatter wissen, wieviele Beerdigungen für meinen Mann anfallen werden? -, aber im ersten Quartal sieht's mit den Einnahmen schon ganz gut aus.

Einspruch gegen den Steuerbescheid 2014 geht eh nicht mehr, der kann jetzt nicht mehr angefochten werden.

VG und frohe Ostern
Figuralis

figuralis
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Beitrag von figuralis » 24.03.2016, 11:42

heinrich hat geschrieben:Du sprichst von Deinem Mann,

wie bist Du (Ehefrau) denn versichert.


Mitlgied oder Famileinversicherung ?
Ich bin Hauptverdienerin (angestellt, normales GKV-Mitglied)

heinrich
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Beitrag von heinrich » 24.03.2016, 19:12

Dein Ehemann könnte bei DIR in die KOSTENLOSE Famielienversicherung, wenn

er nicht hauptberuflich selbstständig ist (unter 20 Stunden Woche)

UND seine Einkünfte nicht 4980 EUR/Jahr überschreiten.


na, versuchst mal

figuralis
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Beitrag von figuralis » 24.03.2016, 21:34

Kannst Du mir sagen, woher die Grenze von 4980 kommt (brutto oder netto?) Nach Einkommen im Estb liegt er drunter, wenn man aber die Einnahmen aus Minijob und selbständiger Tätigkeit inklusive Übungsleiterfreibetrag nimmt, liegt er klar drüber. Ich hatte da vor längerer Zeit bei meiner KK auch schon nachgefragt, aber die meinten, es ginge nicht ... Aber Fragen kostet ja nix.

Sind die 20 Stunden fix oder können die auch variieren? In der Regel sind es sicher weniger, aber in bestimmten Wochen auch mehr.

VG
Figuralis

Bully
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Beitrag von Bully » 29.03.2016, 14:42

Hallo,

ich sehe keinen Weg, der in der jetzigen Situation in die FAMI führt,
figuralis hat geschrieben:
ob sie einen Spielraum hat, angesichts höherer Einkünfte in 2015 das Versicherungsverhältnis bestehen zu lassen.

Die Hochrechnung für 2016 ist zwar aufwändig - woher sollen die Bestatter wissen, wieviele Beerdigungen für meinen Mann anfallen werden? -, aber im ersten Quartal sieht's mit den Einnahmen schon ganz gut aus.
denn,

1) ist die Fami nachrangig,

2) handelt es sich beim KSVG um eine Pflichtversicherung,

tja, und jetzt schau Dir an was Du geschrieben hast,
ich lese daraus, das die vorgeschriebenen Mindestverdienstgrenzen
( KSVG ) erreicht wurden.

somit ist die KSK Euer Ansprechpartner

anders sieht es aus, wenn Dein Mann seine selbständige Tätigkeit, mit angezogener Handbremse ausübt, dann muss er aber unter dem vorgegebenen Mindestverdienst der KSK liegen

Gruß Bully

figuralis
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Beitrag von figuralis » 29.03.2016, 16:29

Hast schon recht, dass die KSK unser Ansprechpartner ist. Selbst wenn mein Mann selbständig etwas kürzer treten würde: mit den Einkünften aus abhängiger Beschäftigung liegen wir über der Grenze für die Familienversicherung. Neuantrag bei der KSK ist schon in Arbeit

VG
Figuralis

Bully
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Re: Selbständige u. abhängige Beschäftigung; Künstlersozialk

Beitrag von Bully » 29.03.2016, 20:11

Hallo Figuralis,

figuralis hat geschrieben: Mein Mann ist Berufsmusiker (Organist, Komponist) und einerseits selbständig tätig, andererseits abhängig bei verschiedenen Kirchengemeinden im Rahmen von geringfügigen kurzzeitigen Tätigkeiten beschäftigt.
dazu fällt mir noch eine Frage ein, "ist Dein Mann bei den verschiedenen Kirchengemeinden auch als Chorleiter tätig " ??

Gruß Bully

figuralis
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Beitrag von figuralis » 29.03.2016, 20:44

Nein, er kann nur Orgel :)

Bully
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Beitrag von Bully » 30.03.2016, 09:29

Hallo Figuralis,

ja ok, dann kann ja auch keine NEUE Baustelle entstehen :)

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... _7ABS1ANL3


Organisten
Nach übereinstimmender Auffassung sowohl der Kirchengemeinden, der Sozialversicherungsträger als auch der Sozialgerichtsbarkeit wird die Tätigkeit der Organisten bei Gottesdiensten oder anderen Veranstaltungen grundsätzlich im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses zur Kirchengemeinde ausgeübt.
Demgegenüber wird bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Chorleiterdiensten ganz überwiegend von einer selbständigen Tätigkeit ausgegangen (s. o.). Bei Personen, die sowohl eine Beschäftigung als Organist wie auch eine Tätigkeit als Chorleiter ausüben, ist bei Identität des Vertragspartners die gesamte Tätigkeit einheitlich als selbständige Tätigkeit oder als abhängige Beschäftigung zu behandeln.

Die Einordnung dieser Mischtätigkeit richtet sich nach der vom zeitlichen Umfang her überwiegenden Tätigkeit, die sich aus dem Gesamterscheinungsbild ergibt
[>>](ISRV:NI:AGBEIUE 1/2006 2)

Gruß Bully

figuralis
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KSK - Ende gut, alles gut

Beitrag von figuralis » 13.05.2016, 17:12

Ich wollte mich nur noch mal melden, wie es ausgegangen ist: Die Unterlagen für den Neuantrag hatten wir schon beisammen, als wir aufgefordert wurden, innerhalb von fünf (!) Tagen eine vom Steuerberater geprüfte EÜR für 2015 einzureichen. Tatsächlich ist es uns gelungen, so schnell einen Steuerberater zu finden, der die von uns vorgelegte EÜR dann rasch per Mail an die KSK geschickt hat - mein Mann bleibt drin, weil der Gewinn oberhalb der Mindestgrenze lag.

LG
figuralis

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