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Verfasst: 08.03.2016, 21:50
von SuperNova
@Anton Butz:

Die Ausnahmeregel, dass in besonderen Fällen der entstandenen Lücke, dennoch Krankengeld zu zahlen ist, gab es ja schon immer. Das ist nichts neues.

Es ist eben dann Auslegungssache des Gerichts, diesen Sachverhalt festzustellen, da es die Krankenkassen ja bekanntlich nicht so gerne machen. Und jedes Sozialgericht entscheidet anders, so dass die von dir zitierten Urteile leider keinen Leitsatz begründen. Man kann sie allenfalls als Referenz zitieren. Inwieweit sie dann vom Gericht berücksichtigt werden, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Aber letztendlich bringt das alles ohnehin nichts, denn das Krankengeld ist zuerst mal weg. Und die Sozialgerichte tun sich schwer mit einstweiligem Rechtschutz und verweisen dann gerne an das Jobcenter. Bis dann ein Beschluss vorliegt, können Monate oder sogar Jahre vergehen.

Zeit, die der Patient nicht hat und sich dann oft wieder arbeitsfähig meldet.

Verfasst: 08.03.2016, 23:29
von Anton Butz
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Zum Urteil des SG Mainz vom 31.08.2015 rechtliche Gegenargumente zu
finden, dürfte dem LSG Mainz nicht leicht fallen, ebenso wie auch der übrigen
Sozialgerichtsbarkeit.

Und das Urteil des LSG Mainz vom 04.02.2016 ist absolut neu, als es bei einer
Differenzierung nach Verantwortungsbereichen keinen Unterschied macht, ob
der Vertragsarzt eine medizinisch fehlerhafte Feststellung trifft oder ob er die
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit vereitelt. Revision wurde nicht zugelassen.

Dass Patienten durch die „gesetzliche Krankengeld-Falle“ und Verwaltungs-
verfahren jenseits des SGB X in mit „Sozialrecht“ unvereinbare Nöte gebracht
werden und dadurch gezwungen sind, sich wieder arbeitsfähig zu melden,
dürfte zutreffen.

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Verfasst: 10.03.2016, 13:29
von Anton Butz
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Damit wieder zurück zur Sendung:

„Zur Sache hilft“ steht den Krankenkassen offenbar näher als den Zuschauern!
Warum auch immer? Vielleicht ist es schlicht Ahnungslosigkeit. Damit wäre auch
das fragwürdige Arbeitslosengeld-Ablenkungsmanöver zu erklären.

Jedenfalls ist nicht nebensächlich, was die Formulierung konkret meint
Nun bleibt Stefanie Reffgen eigentlich nur noch eins übrig. Sie muss
jetzt Arbeitslosengeld beantragen. Krankgeschrieben ist sie ja nicht mehr.
Soweit haben wir die Sache für sie klären können
.“

nachdem Sie schauen muss, dass sie „schnellstmöglichst dann auch wieder einsatz-
bereit“ ist. Auch hier lässt die Sendung jede rechtliche Präzisierung vermissen.

Vielleicht sollten die Kolleg/inn/en von Leo Colic mal kompetente Vertreter des GKV-
Spitzenverbandes und der Bundesagentur für Arbeit an einen „runden Tisch“ bitten.
Nicht nur zu dieser Schnittstelle, und auch weil die enge Zusammenarbeit dieser
Stellen zur Erfüllung ihrer Aufgaben gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die BA und das Bundessozialministerium sind aber auch unmittelbar selbst ge-
fordert. Ihnen kann nicht wirklich entgangen sein, dass Versicherte regelmäßig
unter Umgehung insoweit einheitlichen Sozialrechts an Arbeitsagenturen
und JobCenter als Kostenträger abgeschoben werden.

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Verfasst: 10.03.2016, 14:17
von broemmel
Anton Butz hat geschrieben:.
Damit wieder zurück zur Sendung:

„Zur Sache hilft“ steht den Krankenkassen offenbar näher als den Zuschauern!
Warum auch immer? Vielleicht ist es schlicht Ahnungslosigkeit. Damit wäre auch
das fragwürdige Arbeitslosengeld-Ablenkungsmanöver zu erklären.



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Her mit Chips,Cola und Popcorn. Die nächste Verschwörungstheorie. Jetzt haben die Krankenkassen auch das Fernsehen unterwandert
:shock:

Verfasst: 10.03.2016, 16:37
von Anton Butz
broemmel hat geschrieben: Jetzt haben die Krankenkassen auch das Fernsehen unterwandert
Bist du sicher? Dachte bei ÖR sei dies wegen der Natur der Sache
und Gleichstrom evtl. sogar überflüssig, sinnlos.

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Verfasst: 10.03.2016, 17:08
von Bully
broemmel hat geschrieben:
Her mit Chips,Cola und Popcorn. Die nächste Verschwörungstheorie. Jetzt haben die Krankenkassen auch das Fernsehen unterwandert
:shock:

Hallo broemmel,

nunja, " Verschwörungstheorie " ist vielleicht etwas zu spitz ausgedrückt.

wenn wir uns aber mal, die gesamten Werbeausgaben in allen Bereichen in der GKV anschauen, dann ist das schon eine Hausnummer,


dann möchtest Du doch nicht von der Hand weisen,um diese Werbekunden nicht zu verlieren,das der eine oder andere, sich schon mal etwas neutraler verhält.


http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... kenkassen/

Einer Genehmigung durch den BVA bedürfen Werbeausgaben nicht. Jedoch muss der Wettbewerb dem sozialen Auftrag der Kassen angemessen sein, es muss ein Bezug zum gesetzlichen Auftrag bestehen. Die Grenzen dafür können offenbar weit ausgelegt werden: Bei der Stallwächterparty im vorvergangenen Jahr etwa trat die AOK Baden-Württemberg mit einer 20.000 Euro-Spende als zweitgrößter Sponsor auf. Der Gesundheitsbezug habe bestanden, weil alkoholfreie Cocktails serviert wurden.


@ broemmel, jetzt möchtest Du doch nicht erzählen, das diese, und wie viele viele andere auch, Spende/n aus dem Topf der Werbung bezahlt wurde/ werden.



ich komme immer mehr zu der Überzeugung,
die GKV ist die größte Geldvernichtungsmaschine die wir haben,
und egal wie und woher die Kohle kommt, diese Maschine muss mit allen Mitteln am Laufen gehalten werden.

http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... ker-party/

diese Erklärung finde ich einfach toll,

Dabei ist unser zentrales Thema stets die Gesundheit und/oder das Thema 'Vorsorge'“. Die Rechtsgrundlage sei das Sozialgestzbuch V, das die Kassen zu Aufklärung und Beratung verpflichte.

ja, das ist schon toll, wann dem einen oder anderen die Verpflichtung zur Aufklärung und Beratung wieder einfällt und darauf hinweist.

ja, auf der einen Seite, haben wir die pro Kopf ( Versicherte) Ausgaben für Werbung
auf der anderen Seite, Ausgaben für Aufklärung und Beratung.

tja, solche Erklärungen muss man sich einfach mal auf der Zunge zergehenlassen, ist dann so wie des " Kaisers neuen Kleider "
Der Versicherte will veräppelt werden,zumindestens glaubt man es.

Gruß Bully

Verfasst: 11.03.2016, 00:25
von Czauderna
Hallo,
Ich bin absolut dagegen dass Krankenkassen als Sponsor, oder wie man es heute ausdrückt, als Partner auftreten. Dass es einen Werbeetat gibt bzw, geben muss, das versteht sich von selbst, denn Wettbewerb ohne Werbung ist kein Wettbewerb. Dass es eine Deckelung gibt ist richtig und okay, dass es Methoden geben soll, diese Deckelung zu unterlaufen, das ist nicht okay.
Was ich allerdings für absolut abwegig halte, ist die Vermutung, dass irgendein TV-Sender aufgrund einer "Einwirkung" irgend einer Krankenkasse in deren Sinne agiert. Der Bericht um den es hier geht war einfach schlecht gemacht - Ankuendigung und Inhalt passten einfach nicht zusammen.
Jetzt hab ich mich doch nicht rausgehalten, aber statt DAK hätte hier jede Deutsche Krankenkasse stehen können , da hat der Anton recht.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 11.03.2016, 00:26
von Czauderna
Hallo,
Ich bin absolut dagegen dass Krankenkassen als Sponsor, oder wie man es heute ausdrückt, als Partner auftreten. Dass es einen Werbeetat gibt bzw, geben muss, das versteht sich von selbst, denn Wettbewerb ohne Werbung ist kein Wettbewerb. Dass es eine Deckelung gibt ist richtig und okay, dass es Methoden geben soll, diese Deckelung zu unterlaufen, das ist nicht okay.
Was ich allerdings für absolut abwegig halte, ist die Vermutung, dass irgendein TV-Sender aufgrund einer "Einwirkung" irgend einer Krankenkasse in deren Sinne agiert. Der Bericht um den es hier geht war einfach schlecht gemacht - Ankuendigung und Inhalt passten einfach nicht zusammen.
Jetzt hab ich mich doch nicht rausgehalten, aber statt DAK hätte hier jede Deutsche Krankenkasse stehen können , da hat der Anton recht.
Gruß
Czauderna