Verfasst: 04.02.2016, 12:11
Langsam an.
Zitat:
Also, die Erbschaft beträgt ca. 27.500 €.
Stop! Das JC darf dann nur für 6 Monate das ALG II ablehnen bzw. einstellen.
Wenn Du nach 6 Monaten bspw. noch 20.000,00 € hast, dann fällt dies unter Vermögen. Und genau beim Vermögen gibt es Freigrenze.
Bist Du alleine; oder gibt es noch eine Ehefrau und Kinder? Denn um so höher sind die Freibeträge.
Ferner kann man hier auch ein wenig disponieren; in dem Du dir bspw. ein neues Auto bis zu 7.500,00 € kaufst.
Die Faustformel heißt:
Vermögensfreibeträge:
- pro Lebensjahr 150,00 €
- Hausratpauschale von 750,00 €
- Auto 7.500,00 €
Zitat:
Also, die Erbschaft beträgt ca. 27.500 €.
Stop! Das JC darf dann nur für 6 Monate das ALG II ablehnen bzw. einstellen.
Wenn Du nach 6 Monaten bspw. noch 20.000,00 € hast, dann fällt dies unter Vermögen. Und genau beim Vermögen gibt es Freigrenze.
Bist Du alleine; oder gibt es noch eine Ehefrau und Kinder? Denn um so höher sind die Freibeträge.
Ferner kann man hier auch ein wenig disponieren; in dem Du dir bspw. ein neues Auto bis zu 7.500,00 € kaufst.
Die Faustformel heißt:
Vermögensfreibeträge:
- pro Lebensjahr 150,00 €
- Hausratpauschale von 750,00 €
- Auto 7.500,00 €