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Verfasst: 04.02.2016, 12:11
von Rossi
Langsam an.

Zitat:
Also, die Erbschaft beträgt ca. 27.500 €.

Stop! Das JC darf dann nur für 6 Monate das ALG II ablehnen bzw. einstellen.

Wenn Du nach 6 Monaten bspw. noch 20.000,00 € hast, dann fällt dies unter Vermögen. Und genau beim Vermögen gibt es Freigrenze.

Bist Du alleine; oder gibt es noch eine Ehefrau und Kinder? Denn um so höher sind die Freibeträge.

Ferner kann man hier auch ein wenig disponieren; in dem Du dir bspw. ein neues Auto bis zu 7.500,00 € kaufst.

Die Faustformel heißt:

Vermögensfreibeträge:

- pro Lebensjahr 150,00 €
- Hausratpauschale von 750,00 €
- Auto 7.500,00 €

Verfasst: 05.02.2016, 10:11
von Klawitter
Vielen Dank für die rege Beteiligung. Ich glaube jetzt habe ich es verstanden :o Werde in Kürze den Antrag stellen und ggf. hier weiter berichten. Daher diesen Thread nicht schleissen.

Klawitter