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Verfasst: 12.09.2015, 07:24
von Anton Butz
Ja Weißnet,
das Zitat von Broemmel ist die erste Wahl. Leider ist ihm aber zur
Sache nichts mehr eingefallen.
Also: wenn dein Krankengeld aus dem Einkommen zweier sich über-
schneidender Beschäftigungsverhältnisse berechnet wurde, also etwa
doppelt so hoch war als es sein durfte, vielleicht sogar höher als das lang-
fristige Netto-Entgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis, sind wir wieder
bei Czauderna und seinen 25/50 Euro.
Andererseits: wenn der / die Sachbearbeiterin sich Gedanken gemacht hat,
aber nicht bemerkte, dass dies nicht sein kann …
Will damit sagen: bei deiner Argumentation kommt es auf jedes Wort an,
falls es nicht schon zu spät ist.
Schönen Gruß!
Anton Butz
Verfasst: 12.09.2015, 09:35
von Weißnet
Hallo Anton Blitz,
ich habe doch auf beide Einkommen sämtliche Versicherungen bezahlt, somit ist es doch gleichgültig ob zwei Einkommen parallel geriert werden. Oder liege ich da komplett falsch? Was bedeutet langfristiges Netto-Entgelt? Wie lange ist langfristig? Berechnungsgrundlage ist das Einkommen der letzten 12 Monate unbeschadet wieviele Beschäftigungsverhältnisse vorliegen? Ist es nicht so?
Nach meinem Verständnis (und ich habe den KG-Rechner der TK bemüht) wird Krankengeld aus dem vom AG bescheinigten EInkommen berechnet, die KK hat den "alten" AG und den "neuen" AG nach meinem Gehalt gefragt und auch Auskunft erhalten.
Ich persönlich sehe überhaupt nicht Czaudernas 25/50 Regelung. ALLE Zahlen lagen korrekt vor. Ich muss mich auf eine korrekte Berechnung einer Fachangestellten verlassen können.
Ich warte einfach ab, auf welcher gesetzlichen Grundlage eine Rückforderung erfolgt. Alles andere wäre ein Stochern im Nebel.
Verfasst: 12.09.2015, 10:17
von Anton Butz
Hallo Weißnet,
gestehe: mit der materiell-rechtlichen Frage der Krankengeld-Berechnung in solchen
Fällen paralleler Beschäftigungsverhältnisse habe ich mich mit Blick auf die "Entgelt-
Ersatzfunktion" des Krankengeldes bisher nicht befasst, sondern - wie auch die Kranken-
kassen-Mitarbeiter - nur mit den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen / Auswirkungen
für den Fall, dass Krankengeld tatsächlich überzahlt wäre.
Ob das so ist? Insoweit lasse ich Broemmel und Co erst mal den Vortritt.
Schönen Gruß!
Anton Butz
Verfasst: 12.09.2015, 10:21
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:Das könnte ein ungewöhnlicher Thread werden:
broemmel hat geschrieben:
Lass Dir von AB keinen quatsch andrehen ... wenn Dir 3 Krankenkassenmitarbeiter
eine gleiche Auskunft geben.
„
Gleicher“ können Auskünfte kaum sein:
Czauderna hat geschrieben:
Dieser Bescheid kann nicht rückwirkend aufgehoben werden.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Der Versicherte kennt nun die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, also kann man
zurückfordern.
broemmel hat geschrieben:
die Frage ist nur, ob Du damals anhand der Höhe des Krankengeldes hättest
erkennen können, ob das offensichtlich falsch ist.
Darf ich fragen, wo bei den 3 Krankenkassenmitarbeiter die Übereinstimmungen sind?
Ja ja, verdrehen, täuschen, tricksen - das kannst du gut. Wobei ich zu deinen Gunsten immer noch die Möglichkeit der absoluten Unfähigkeit zu sinnentnehmendem Lesen in Betracht ziehe.
@Weißnet: Wenn du tatsächlich einen Bescheid bekommst, helfen wir dir gerne weiter. Aber ich gehe davon aus, dass der Anruf der verzweifelte Versuch der Mitarbeiterin war, den Mitarbeiterregress abzuwenden und kein Bescheid folgen wird.
Ganz davon abgesehen, dass ich bei der beschriebenen Konstellation zumindest geringe Zweifel daran habe, dass die Berechnung tatsächlich falsch war. Aber das ist nicht dein Problem.
Verfasst: 12.09.2015, 10:55
von Anton Butz
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
ich gehe davon aus, dass der Anruf der verzweifelte Versuch
der Mitarbeiterin war, den Mitarbeiterregress abzuwenden
Soviel Verzweiflung wegen eines Stücks Papier, trotz Zweifeln daran, ob die
Berechnung überhaupt falsch war?
"Angst essen Seele auf"! Die Versicherten bekommen dies deutlich zu spüren.
Verfasst: 12.09.2015, 11:05
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:
Soviel Verzweiflung wegen eines Stücks Papier, trotz Zweifeln daran, ob die
Berechnung überhaupt falsch war?
Verzweiflung wegen einer Rückforderung, die - sofern keine Versicherung abgeschlossen wurde - aus der eigenen Tasche gezahlt werden muss.
Und hör doch endlich auf, Dinge miteinander zu vermischen, die in unterschiedlichen Zusammenhängen geschrieben wurden. ICH zweifle daran, ob die Berechnung aus den angegebenen Gründen fehlerhaft war, die Mitarbeiterin anscheinend nicht. Und sie hat alle Unterlagen vorliegen, nicht ich.
Anton Butz hat geschrieben:
"Angst essen Seele auf"! Die Versicherten bekommen dies deutlich zu spüren.
Ja. Auch unter Krankenkassenmitarbeitern gibt es Menschen, die sich falsch entscheiden. Vielleicht aus der Panik heraus, bei einem nachgewiesenen Fehler den Zeitarbeitsvertrag nicht verlängert zu bekommen. Oder oder oder. Aber diese Angst haben broemmel, Czauderna und ich ja schnell versucht zu nehmen. Der einzige, der weiterhin ein Angstszenario aufgebaut hat, bist du.
Verfasst: 12.09.2015, 12:09
von Weißnet
Verfasst: 12.09.2015, 12:21
von Czauderna
Hallo,
liebe Mitstreiter, ich finde, in diesem Falle tut ihr Anton Butz doch etwas unrecht und das schreibe ich nicht deshalb weil er mal mit mir einer Meinung ist, sondern weil er ein Szenario beschreibt, welches durchaus möglich ist. Selbst wenn wir als Krankenkassenmitarbeiter der Auffassung und zwar der festen Auffassung sind, dass es nicht zur einer Rückforderung von Krankengeld kommen kann, so wissen wir doch letztendlich nicht, ob es nicht doch anders kommen könnte, und nichts anderes hat Anton Butz hier beschrieben - und ich finde es weiterhin mehr als bemerkenswert, dass er zuletzt darauf hingewiesen hat, dass er den GKV-Mitarbeitern den Vortritt lässt - find ich gut.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 12.09.2015, 13:01
von GerneKrankenVersichert
Es gibt Mitarbeiterregresse. Meistens haben die Beschäftigten deshalb eine Versicherung, die im Falles eines Falles eintritt. Wenn die Frau diese aus welchen Gründen auch immer nicht abgeschlossen hat, muss sie aus eigener Tasche zahlen, wenn sie einen Fehler gemacht hat.
@Czauderna: Es geht nicht um das WAS, sondern mal wieder um das WIE von AB.
Verfasst: 13.09.2015, 18:26
von vlac
Hallo,
ich denke, Anton hat einen interessanten Punkt gemacht. Die Sache ist aber auch: Es dürfte, so wie die Angelegenheit hier beschrieben wurde, ausgesprochen schwierig bis unmöglich sein, dem Betroffenen nachzuweisen, dass er die Rechtswidrigkeit der Krankengeld-Bewilligung, so sie denn überhaupt vorlag, was ich nicht beurteilen kann, hätte erkennen können.
Jedenfalls habe ich Schwierigkeiten mir vorzustellen, wie ein solcher Bescheid aussehen sollte:
"Sehr geehrter Herr Dingenskirchen,
am soundosvielten haben wir Ihnen Krankengeld genehmigt. Leider ist uns nun aufgefallen, dass unsere Berechnung falsch war. Deshalb fordern wir jetzt ganz viel Geld von Ihnen zurück.
Durch die Medienberichterstattung hätte Ihnen bekannt sein müssen, dass viele behördliche Entscheidungen rechtswidrig sind, Daher gehörte es zu Ihren Sorgfaltpflichten, unsere Schreiben an Sie auf ihre Korrektheit zu überprüfen, und sich in die in die sozialrechtlichen Vorschriften einzuarbeiten. Darüber hinaus stand Ihnen auch die Möglichkeit offen, den Bescheid durch einen Anwalt überprüfen zu lassen. Ihnen hätte deshalb auffallen müssen, was unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweieinhalb Jahre lang entgangen ist. Dadurch haben sie ihre Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt."
Ich persönlich vermute, dass die Mitarbeiterin mit ihrem Anruf einfach mal die Temperatur fühlen wollte: Sendet der Versicherte das Signal aus, dass er das so akzeptiert, hätte sie den Bescheid fertig gemacht, gleich eine Ratenzahlung vereinbart, und ziemlich flott wäre das Werk dann rechtskräftig gewesen. Man kann das Anhörung nennen, oder auch anders.
Denn ansonsten fällt mir kein Grund ein, warum die Mitarbeiterin nicht gleich was Schriftliches geschickt hat, wenn sie sich ihrer Sache so sicher ist.
Verfasst: 14.09.2015, 00:25
von Anton Butz
Wenn - was ja auch noch nicht näher geklärt ist - "ganz viel Geld" ohne Rechtsgrund
gezahlt wurde und sich dann für die Krankenkasse bzw. die dahinter stehende Kranken-
versicherung die Frage der Schadensregulierung durch den Versicherten oder aber durch
den Krankenkassen-Mitarbeiter (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) stellt, wird
"Temperatur fühlen" schließlich nicht genügen.
Oder stimmt es nicht, was uns GKV mit seinen Hinweisen zum Mitarbeiter-Regress
sagen will?
Schönen Gruß!
Anton Butz
Verfasst: 14.09.2015, 03:51
von Czauderna
Hallo,
Ich denke, wir sollten die Sache nicht so hoch aufhängen . Was ist passiert ?
Die Kasse hat festgestellt, dass man seinerzeit ein falsches Krankenfeld errechnet hat und zwar zu Gunsten des Versicherten. der Fehler lag wahrscheinlich oder sogar sehr wahrscheinlich bei der Kasse selbst. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass man es versucht , obwohl es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, das überzahlte Krankenfeld vom Versicherten zurückzuholen . Klappt das, ist für die Kasse alles okay, wehrt er sich wird eben erst dann geprüft ob ein oder mehrere Mitarbeiter in Regress genommen werden können. Soweit ich es weiß gilt auch hier die grobe Fahrlaessigkeit oder gar der Vorsatz damit ein Mitarbeiter herangezogen werden kann. Damit hier keine falschen Schluesse gezogen werden - wenn dem so ist, dann ist das Vorgehen der Kasse trotzdem falsch, ich selbst würde in der Praxis diesen Weg nicht gehen, aber die Vermutung liegt nahe, dass es so kommt und auch so ist. Dieser Fall ist wieder mal ein Paradebeispiel dafür, wie wichtig und wertvoll ein solches Forum sein kann.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 14.09.2015, 08:59
von Weißnet
Bitte stoßt Euch nicht die Köpfe deshalb aneinander! Ich habe bei dem Telefonat der Frau gesagt, dass ich im Moment ganz sicher nicht bezahle, ich habe dafür gar kein Geld
Sie hat sich die Akte in 4-5 Wochen auf Wiedervorlage gelegt, ich werde Euch auf alle Fälle berichten, was dabei rauskam.
Im übrigen: Wer würde nicht versuchen, einen Fehler wieder glatt zu bügeln?
Ich melde mich ganz sicher und danke Euch für Eure bisherigen Hilfestellungen, gut dass es Euch gibt!
Verfasst: 16.09.2015, 16:42
von Weißnet
Sodele, heute war der Brief da. Der Abschnitt der Begründung:
" Es wurde bei der Berechnung der Dynamisierung nicht berücksichtigt, dass bei Ihnen ein Anspruch auf Krankengeld aus einer Mehrfachbeschäftigung besteht und der Betrag wurde fälschlicherweise zusammengefasst. "
Auf welchem rechtlichen Hintergrund die Rückforderung beruht stand nicht dabei.
Ich muss gestehen, ich musste erst mal lesen was Dynamisierung bei Krankengeld überhaupt heißt
Welche Konsequenzen hätte es, wenn ich nicht zahle? Sind ja immerhin mehrere hundert Euro, die ich nicht habe
Verfasst: 16.09.2015, 16:53
von broemmel
Du legst Widerspruch ein.
Begründung: die Übrrzahlung War für Dich nicht ersichtlich.
Das Geld hast Du im guten Glauben verbraucht.
Und dann ist wohl Ruhe tippe ich.