Echtes Problem seid 2006 nicht krankenversichert.
Moderator: Czauderna
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Sorry:
Denn tatsächlich wurde ja die Entgeltumwandlung verbeitragt, nämlich rein fiktiv und zwar für den Betrag, der umgewandelt wird, allerdings war dann die Frage wie dieser verbeitrage Betrag bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt wird, denn hier spielt nur Brutto/Netto eine Rolle.
Jatzt klar ?
PS:
Später die Auszahlung wird dann natürlich nochmals verbeitragt. Nur so kann das System überleben, indem man die Leistungsträger doppelt und dreifach abkassiert.
Denn tatsächlich wurde ja die Entgeltumwandlung verbeitragt, nämlich rein fiktiv und zwar für den Betrag, der umgewandelt wird, allerdings war dann die Frage wie dieser verbeitrage Betrag bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt wird, denn hier spielt nur Brutto/Netto eine Rolle.
Jatzt klar ?
PS:
Später die Auszahlung wird dann natürlich nochmals verbeitragt. Nur so kann das System überleben, indem man die Leistungsträger doppelt und dreifach abkassiert.
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Nee. Das Wesen einer Entgeltumwandlung ist doch gerade, dass das umgewandelte Entgelt nicht verbeitragt wird. Stattdessen die Auszahlung. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob man sich für einen Leistungsträger hält oder nicht.franzpeter hat geschrieben:Sorry:
Denn tatsächlich wurde ja die Entgeltumwandlung verbeitragt, nämlich rein fiktiv und zwar für den Betrag, der umgewandelt wird, allerdings war dann die Frage wie dieser verbeitrage Betrag bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt wird, denn hier spielt nur Brutto/Netto eine Rolle.
Jatzt klar ?
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Was ist Entgeltumwandlung?
Entgeltumwandlung ist ein Förderweg. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wird ein Teil der Bruttobezüge in eine freiwillige Zusatzrente (Entgeltumwandlung) eingezahlt. Einzahlungen bis zu einer Obergrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) sind steuerfrei und sozialabgabenfrei. Die Sozialabgabenfreiheit bezieht sich sowohl auf den Arbeitgeber- als auch auf den Arbeitnehmeranteil.
In welcher Höhe können Entgelte umgewandelt werden?
Grundsätzlich kann Entgelt in unbegrenzter Höhe umgewandelt werden. Steuerfrei und sozialversicherungsfrei bleibt ein Umwandlungsbetrag von maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung
Die eigentliche Frage ist:
In wiefern wird derjenige Entgeltumwandlungsbetrag beim Krankengeld berücksichtigt, welcher über die 4% hinaus geht und NICHT sozialversicherungsfrei ist und wo findet man die entsprechende Rechtsgrundlage.
Eigentlich eine ganz normale und m.E. auch berechtigte Frage. Wenn hier irgendjemand irgendwelche Konstruktionen sieht, liegt das evtl. daran, dass diese Person selbst auf der Suche nach solchen Konstruktionen ist und dies dann anderen auch unterstellt oder er hat irgend ein anderes Problem.
@GerneKrankenversichert:
Du scheinst mir den Durchblick zu haben und ich könnte mir vorstellen, dass Du vielleicht sogar die Antwort kennst, vielleicht sogar mit rechtlicher Grundlage.
Entgeltumwandlung ist ein Förderweg. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wird ein Teil der Bruttobezüge in eine freiwillige Zusatzrente (Entgeltumwandlung) eingezahlt. Einzahlungen bis zu einer Obergrenze von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) sind steuerfrei und sozialabgabenfrei. Die Sozialabgabenfreiheit bezieht sich sowohl auf den Arbeitgeber- als auch auf den Arbeitnehmeranteil.
In welcher Höhe können Entgelte umgewandelt werden?
Grundsätzlich kann Entgelt in unbegrenzter Höhe umgewandelt werden. Steuerfrei und sozialversicherungsfrei bleibt ein Umwandlungsbetrag von maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung
Die eigentliche Frage ist:
In wiefern wird derjenige Entgeltumwandlungsbetrag beim Krankengeld berücksichtigt, welcher über die 4% hinaus geht und NICHT sozialversicherungsfrei ist und wo findet man die entsprechende Rechtsgrundlage.
Eigentlich eine ganz normale und m.E. auch berechtigte Frage. Wenn hier irgendjemand irgendwelche Konstruktionen sieht, liegt das evtl. daran, dass diese Person selbst auf der Suche nach solchen Konstruktionen ist und dies dann anderen auch unterstellt oder er hat irgend ein anderes Problem.
@GerneKrankenversichert:
Du scheinst mir den Durchblick zu haben und ich könnte mir vorstellen, dass Du vielleicht sogar die Antwort kennst, vielleicht sogar mit rechtlicher Grundlage.
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nicht in der Krankenversicherung seit 2006
Moin, Moin stanwell,
was Du schreibst klingt nicht glaubhaft. Sag doch lieber Du hast Scheiß gebaut und bist seit 2006 nicht in der Krankenversicherung. In Deutschland wird es wohl niemanden geben, der nicht weiß das er spätestens seit 2009 Pflichtversichert ist und Beiträge zu entrichten hat.
Dir wird wohl nichts anderes über bleiben als die Hosen runter zu lassen und die Buße wird auf dem Fuße folgen und zwar berechtigt, wie auch Du empfinden wirst.
LG Rolf
was Du schreibst klingt nicht glaubhaft. Sag doch lieber Du hast Scheiß gebaut und bist seit 2006 nicht in der Krankenversicherung. In Deutschland wird es wohl niemanden geben, der nicht weiß das er spätestens seit 2009 Pflichtversichert ist und Beiträge zu entrichten hat.
Dir wird wohl nichts anderes über bleiben als die Hosen runter zu lassen und die Buße wird auf dem Fuße folgen und zwar berechtigt, wie auch Du empfinden wirst.
LG Rolf