Verfasst: 25.07.2015, 16:00
Und es ist die Aufgabe des behandelnden Arztes die AU darzulegen.
Dafür gibt es ja die Arztanfragen. Und da versagen viele Ärzte
Dafür gibt es ja die Arztanfragen. Und da versagen viele Ärzte
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D.h. der Versicherte ist bei mangelnder Kooperation des Arztes der Gelackmeierte.broemmel hat geschrieben:Naja. Nun mal ganz ruhig mit den jungen Pferden
Du wolltest etwas aus der Praxis wissen. Bei allen Bemühungen um vollständige Unterlagen und auch aussagefähigen Unterlagen gibt es
a) Die Mitwirkung des behandelnden Arztes
b) Die Verantwortung des behandelnden Arztes
a) Es kommt auch vor, dass der behandelnde Arzt keine Anfragen zurückschickt oder keine Therapieberichtge usw. usw.
Auf Erinnerungen und Nachfragen reagiert er nicht.
b) Es liegt in der Verantwortung des Arztes. Die übliche Ausrede, er will den Menschen helfen und sieht daher die Anfrage als lästige und unnötige Bürokratie an spricht gegen die Wahrnehmung der Verantwortung und die Aussage er will den Patienten helfen
Und wie ich vorher schon geschrieben habe. Die MDK Fallberatungen sind nur so gut, wie
a) Die Fragen formuliert wurden
b) Die Unterlagen vollständig vorgelegt wurden
Es spielen insgesamt einige Komponenten mit rein. Und der Versicherte wird üblicherweise in Gesprächen auf die Verhaltensweise seines Arztes hingewiesen.
Wie ich vorher schon mal geschrieben hat.
vlac hat geschrieben:Hallo,
@KKA: In anderen Ländern sind die Strukturen ganz andere. Und: Es ist in Deutschland eben nicht so, dass geprüft wird, was schon geprüft wurde..
vlac hat geschrieben: Die Ärzteschaft dürfte wohl der einzige Berufszweig in Deutschland sein, der weitgehend ungeprüft im stillen Kämmerlein vor sich hinwerkeln darf..
vlac hat geschrieben: Im Regelfall, nämlich den Besuch beim niedergelassenen Arzt, hat der Patient kaum eine Möglichkeit, sich über Qualität des Arztes, oder gar seine Qualifikationen zu informieren..
vlac hat geschrieben: Gleichzeitig spielen sich im Sprechzimmer Dynamiken ab, die mit der reinen Erkrankung und ihrer Behandlung nur am Rande zu tun haben. Der Patient bringt seine Erwartungen mit, in denen das Krankengeld oft schlicht ganz einfach nur als strategische Möglichkeit existiert, das ALG I so lange wie möglich zu strecken, und der Arzt will Geld verdienen, den Patienten halten, und das kann er nur, wenn er macht, was der Patient von ihm will, und ansonsten die Möglichkeit hat, die Schuld jemandem anderen zuzuschieben.
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vlac hat geschrieben: So darf es keinesfalls passieren, dass schlecht geführte Patientenakten, mangelnde Kooperation des Arztes oder auch nicht eingeleitete Behandlungsschritte zum Nachteil des Patienten ausgelegt werden: Wenn die Akte dünn ist, dann bedeutet das nicht, dass es um den Patienten schon nicht so schlimm stehen wird.
vlac hat geschrieben: Es kann auch schlicht bedeuten, dass der Behandler einfach Mist gebaut hat.
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vlac hat geschrieben: Wenn ich mal den Fall aus dem Nachbarthread als Beispiel nehme: Der Patient ist seit acht Monaten wegen einer Depression krank geschrieben, wird aber ausschließlich vom Hausarzt behandelt, der darüber hinaus auch noch aktiv von der Konsultation eines Psychiaters abgeraten hat..
vlac hat geschrieben: Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Patient ist wirklich so schwer krank, dass er seit acht Monaten arbeitsunfähig im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist. In diesem Fall hätte der Arzt, unter der Prämisse, dass das alles so geschehen ist, wie es beschrieben wurde, wirklich extremst gravierende Behandlungsfehler gemacht. Oder aber der Arzt ist tatsächlich der Ansicht, dass das alles nicht so wild ist, und hat den Patienten eben krank geschrieben, so lange es ging..
vlac hat geschrieben: Denn da ein Hausarzt nicht dafür ausgebildet ist, wird es keine dokumentierte Diagnostik geben, und auch sonst nichts, auf das man sich aus der Ferne stützen könnte..
Wobei die Maßstäbe der eigentliche, kausale Grund der ständigen Querelen zwischen Patient/Kasse/MDK/Vertragsarzt sind.vlac hat geschrieben: Darüber hinaus: Auch wäre für eine Steuerfinanzierung des MDK und würde zusätzlich dafür plädieren, die Einrichtung transparenter zu gestalten, indem man beispielsweise besser, verständlicher für Laien nach außen kommuniziert, was Arbeitsunfähigkeit bedeutet, und nach welchen Maßstäben die Gutachter arbeiten.
Nein. Seit 2011 gibt es eine neue Begutachtungsanleitung, die ich bereits mehrfach verlinkt habe.KKA hat geschrieben: @ GKV
ABBA 2004 dient der Kasse als Grundlage zur SFB.
Wie, in wenigen Situationen? ARBEITSunfähigkeit bezieht sich immer darauf, ob jemand seiner Arbeit nachgehen kann, nicht, ob er an einer Krankheit leidet. Viele Menschen leiden an diversen Krankheiten, ohne dass sie dadurch ARBEITSunfähig sind.KKA hat geschrieben: Nun ist Krankheit nach den AU Richtlinien nicht gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit. Das ist durchaus, ich meine in wenigen Situationen, zutreffend,
Ich dachte eigentlich, die bisherigen Ausführungen hätten deutlich gemacht, dass eben nicht schematisch entschieden werden darf. Es kommt auf sehr viele Faktoren an, wer mit welcher psychischen Erkrankung arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig ist. DIE Depression gibt es nicht, dieser Begriff wird landläufig für sehr viele psychische Erkrankungen genutzt, die alle unterschiedlich beurteilt werden müssen.KKA hat geschrieben: aber darf der MDK z.B. einen an Depressionen erkrankten Maurer Arbeitsfähigkeit bescheinigen, schließlich könnte er theoretisch bzw. rein physisch bewertet seine Tätigkeit ausüben ?
Der Arzt und/oder der MDK, indem die Anforderungen des Berufes den Einschränkungen gegenübergestellt werden. Wenn diese das nicht können (dürfen), brauchten wir auch keinen Arzt mehr, der eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, sondern jeder entscheidet selbst, ob er heute arbeitsunfähig ist oder nicht.KKA hat geschrieben: Mir erschließt sich die interpretationsschwangere Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht, denn wer kann in solchen Fällen eine objektive Beurteilung darüber abgeben, ob der kranke Mensch seiner bzw. einer anderen Tätigkeit nachgehen kann?
Ich bin mir nicht sicher, ob dir die Feinheiten, wann welcher Maßstab anzulegen ist, bekannt sind. Denn ganz so, wie du es hier darstellst, ist es ja nicht. Bei jemandem, der in einem Arbeitsverhältnis steht, wird immer die konkrete Tätigkeit als Bewertungsmaßstab herangezogen. Gibt es dieses Arbeitsverhältnis nicht mehr, ist der erlernte Beruf der Maßstab, nicht mehr die tatsächliche Tätigkeit. Und gibt es keinen erlernten Beruf, kann man diesen auch nicht als Maßstab heranziehen.KKA hat geschrieben: Und warum gibt es 'Berufsschutz' für 'Gelernte' und keinen für 'Ungelernte' bzw. Arbeitslose? Ist diese Regelung als soziale Errungenschaft für Erstere zu Lasten der Letzteren zu bewerten, oder ist Ersterer mehr wert als Letzterer?
In den Niederlanden stellt z. B. der Hausarzt überhaupt keine Arbeitsunfähigkeit fest, sondern ein spezialisierter Betriebsarzt. Da brauche ich keinen MDK mehr, da der Betriebsarzt über alle nötigen Infos verfügt, um die Arbeitsunfähigkeit zu beurteilen und anders als der Hausarzt nicht befürchten muss, einen Patienten zu verlieren, wenn er ihm sagt, dass er mit seinen Beschwerden arbeiten kann.KKA hat geschrieben: Und, warum kommen andere Länder ohne kostenintensiven 'MDK' aus? Deutsche Tugenden, alles zu prüfen, was bereits geprüft wurde?
Wie kommst du darauf, dass es ständig Querelen zwischen Patient/Kasse/MDK/Vertragsarzt gibt?KKA hat geschrieben:
Wobei die Maßstäbe der eigentliche, kausale Grund der ständigen Querelen zwischen Patient/Kasse/MDK/Vertragsarzt sind.
broemmel hat geschrieben:wenig Ahnung von der Praxis
und auch daran, dass nach eurer Meinung die Verantwortung immer beim behandelnden Arzt liegt, der die Azrtanfragen nicht ausführlich genug beantwortet oder am Versicherten, der irgendetwas nicht machen will.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Auch deinen weiteren Ausführungen zeigen mir, dass du viel vermutest, aber wenig über die tatsächliche Zusammenarbeit weißt.