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Verfasst: 15.04.2015, 14:12
von paul1234
doch, das hab ich doch in meinem letzten Beitrag geschrieben. Von der KK kam 'Antrag auf Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation/ Teilhabe am Arbeitsleben', zus. mit folgenden Formularen der RV:
G100, 110, 120, 130 + G600
Verfasst: 15.04.2015, 15:32
von broemmel
Und mehr stand da nicht drin?
Glaube ich nicht
Verfasst: 15.04.2015, 17:33
von paul1234
alles klar: nach heutigem Telefonat mit der KK brauche ich mir um eine Zwangsverrentung keine Sorgen zu machen. Lt. MDK-Bericht liegt bei mir nur eine teilweise AU vor. Ich kann mehr als 3 Std arbeiten.
Verfasst: 15.04.2015, 21:12
von Czauderna
paul1234 hat geschrieben:alles klar: nach heutigem Telefonat mit der KK brauche ich mir um eine Zwangsverrentung keine Sorgen zu machen. Lt. MDK-Bericht liegt bei mir nur eine teilweise AU vor. Ich kann mehr als 3 Std arbeiten.
Hallo,
na, das ist doch schön, wenn auch die Aussage der Kasse doch sehr merkwürdig ist - teilweise AU ??
Schlussendlich können wir aber festhalten dass es keine formelle Aufforderung zur Reha-Beantragung seitens der Kasse gab.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 17.04.2015, 07:57
von paul1234
na das ist so nicht richtig: ich hab doch im Post am 15.4. geschrieben, dass ich ein Schreiben der KK erhalten habe: "ja, ich hab den Antrag auf Maßnahmen zur Rehabilitation/_ Teilhabe am Arbeitsleben von der KK erhalten. Dieser besteht aus mehreren Formularen der RV (G100, 110, 120, 130 + G600)".
Und ja, darin werde ich aufgefordert, innerhalb von 10 Wochen zu antworten
Verfasst: 17.04.2015, 12:32
von broemmel
Und der letzte Satz verändert alles.
Aber Auskünfte sind nur so gut wie die Informationen die der Fragesteller gibt.
Und die waren leider mies. Und Nachfragen haben ja auch nichts gebracht
Verfasst: 17.04.2015, 13:34
von paul1234
vorhin gab es einen Anruf des Reha-SB der KK: eine Reha teilt sich in 2 Teile: 1. die medizinische + 2. die berufliche
Sollte die medizinische keine Aussicht auf Wiederherstellung bringen, kann der Reha-Antrag durch die RV in einen Rentenantrag umgeändert werden (eingeschrängtes Dispositionsrecht). Dazu darf die Arbeitsfähigkeit nicht mehr als 3 Std./Tag betragen. Ist dies nicht der Fall erfolgt die berufliche Reha. In der Phase befinde ich mich jetzt nach Antragsabgabe. Also keine Einschränkung des Dispositionsrechtes, da ich mehr als 3 Std/Tag arbeitsfähig bin