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Re: Handlungs- und Geschäftsunfähigkeit
Verfasst: 17.04.2015, 13:46
von Anton Butz
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Ich sehe es eher so, dass der Fall an das LSG zurück verwiesen wurde, da das LSG keine Ermittlungen angestrengt hatte, ob die behauptete Magen-Darm-Erkrankung einen ausreichenden Grund für die Versäumung des Termins bilden könnte. Aufgrund der bisherigen Entscheidungen des BSG halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass das BSG tatsächlich der Auffassung ist, eine Magen-Darm-Erkrankung könnte als ausreichender Grund angesehen werden. Mir kommt es eher so vor, als wolle das BSG das LSG auf die Absurdität des Zusammenhangs zwischen Magen-Darm-Erkrankung und Handlungsunfähigkeit hinweisen.
Pardon GKV,
solche Widersprüchlichkeiten in sich wären wirklich absurd - würden aber auch nach meiner Einschätzung zur bisherigen Krankengeld-Rechtsprechung des 1. BSG-Senates und zu seiner "Gewalt-Retour-Kutsche" an das LSG NRW passen.
Schönen Gruß
Anton Butz
Re: Handlungs- und Geschäftsunfähigkeit
Verfasst: 17.04.2015, 13:58
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Ich sehe es eher so, dass der Fall an das LSG zurück verwiesen wurde, da das LSG keine Ermittlungen angestrengt hatte, ob die behauptete Magen-Darm-Erkrankung einen ausreichenden Grund für die Versäumung des Termins bilden könnte. Aufgrund der bisherigen Entscheidungen des BSG halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass das BSG tatsächlich der Auffassung ist, eine Magen-Darm-Erkrankung könnte als ausreichender Grund angesehen werden. Mir kommt es eher so vor, als wolle das BSG das LSG auf die Absurdität des Zusammenhangs zwischen Magen-Darm-Erkrankung und Handlungsunfähigkeit hinweisen.
Pardon GKV,
solche Widersprüchlichkeiten in sich wären wirklich absurd - würden aber auch nach meiner Einschätzung zur bisherigen Krankengeld-Rechtsprechung des 1. BSG-Senates und zu seiner "Gewalt-Retour-Kutsche" an das LSG NRW passen.
Schönen Gruß
Anton Butz
Welche Widersprüchlichkeiten? Die Argmentation des BSG ist logisch und in sich schlüssig, die des LSG auf den ersten Blick auch, aber ich bin mal gespannt, was das LSG jetzt zu Magen-Darm-Erkrankung und Handlungsunfähigkeit ermittelt.
Verfasst: 17.04.2015, 21:34
von Anton Butz
Widersprüchlich bzw. absurd wäre es, wenn das BSG die Sache für Ermittlungen
zurückverweisen hätte, auf deren Ergebnis und dessen rechtliche Bewertung es
gar nicht ankommt.
Dass die behauptete Magen-Darm-Erkrankung einen ausreichenden Grund für die
Versäumung des Termins am 19.12.2011 bilden könnte, nimmt das BSG an. Es
hat sogar Überlegungen angestellt, was wäre, „sollten die Feststellungen des LSG
ergeben, dass der Kläger ausnahmsweise die AU-Feststellung für den weiteren
Bewilligungsabschnitt - rückwirkend auf den letzten Tag des abgelaufenen Krg-
Bezugs am 19.12.2011 - nachholen konnte und objektiv nach Krankheitsbild
und -ausprägung AU bestand“.
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 25.04.2015, 13:03
von Czauderna
Hallo Anton,
"Dabei müssten doch gerade sie wissen, aus welchen Gründen sie ihre Mitglieder in den
Ruin stürzen - insbesondere dann, wenn "meine Krankenkasse" dies nach Angaben von
dort - anders als alle (?) anderen - dies nicht macht."
Du weißt schon, dass du in "deinem" Forum , sagen wir mal, die Sache etwas verdrehst -
Ich habe hier, weiter vorne folgendes geschrieben _ "...Zum Glück kamen solche Fälle
sehr, sehr selten vor, da wir ohnehin diese "Krankengeldfalle" nicht genutzt haben. Ob das allerdings heute immer noch so ist (allgemein, nicht kassensspezifisch), das glaube ich eher nicht, sonst wäre ja auch keine Gesetzesänderung diesbezüglich notwendig.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 25.04.2015, 20:36
von Anton Butz
Hallo Czauderna,
gestattest du die Frage, wie das jetzt konkret gemeint ist?
Schönen Gruß!
Anton Butz
Verfasst: 25.04.2015, 21:11
von Czauderna
Hallo,
Ja sicher, ich habe damit ausgedrückt , dass zu meiner aktiven Zeit diese
"Krankengeldfalle" bei uns keine Rolle spielte, wir fanden immer eine Loesung, die dem Versicherten nicht zum Nachteil gelangte, und da ich ich mit solchen Entscheidungen nicht aktiv befasst bin, kann ich auch nicht behaupten ob das heute auch noch so ist, d.h. deine Ausfuehrung ist somit falsch.
aber, das weißt du natürlich , und di weißt auch, dass ich keinerlei offizielle Statements für meinen Arbeitgeber mache - ich musst dich doch nicht an eine gewisse Petition erinnern ?.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 25.04.2015, 22:11
von Anton Butz
Gut dass wir darüber gesprochen haben.
Allerdings: wenn du nicht weißt, wie das heute ist, kannst du jetzt nicht
behaupten, dass meine Ausführungen falsch sind. Im Übrigen hättest du
deine Formulierung auch hier schon richtig stellen können:
http://www.krankenkassenforum.de/handlu ... ght=#75907
Was du mit
Selbst wenn mein … deine Grundmeinung teilt, ...
meinst, war ebenfalls schon gefragt:
http://www.krankenkassenforum.de/falsch ... ght=#75980
Schönen Abend!
Anton Butz