Pardon GKV,GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Ich sehe es eher so, dass der Fall an das LSG zurück verwiesen wurde, da das LSG keine Ermittlungen angestrengt hatte, ob die behauptete Magen-Darm-Erkrankung einen ausreichenden Grund für die Versäumung des Termins bilden könnte. Aufgrund der bisherigen Entscheidungen des BSG halte ich es für äußerst unwahrscheinlich, dass das BSG tatsächlich der Auffassung ist, eine Magen-Darm-Erkrankung könnte als ausreichender Grund angesehen werden. Mir kommt es eher so vor, als wolle das BSG das LSG auf die Absurdität des Zusammenhangs zwischen Magen-Darm-Erkrankung und Handlungsunfähigkeit hinweisen.
solche Widersprüchlichkeiten in sich wären wirklich absurd - würden aber auch nach meiner Einschätzung zur bisherigen Krankengeld-Rechtsprechung des 1. BSG-Senates und zu seiner "Gewalt-Retour-Kutsche" an das LSG NRW passen.
Schönen Gruß
Anton Butz