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Verfasst: 06.04.2015, 13:28
von Anton Butz
billy hat geschrieben: Herr Butz sagt, es sei nicht sein Thema.
Missverständnis:
Mein Thema ist nicht, für die BSG-Krankengeld-Falle für Beschäftigte zu argumentieren.

Aber wenn an diesem Punkt alle der Meinung sind, dass der Krankengeld-Anspruch weg ist:

Wie "weg"? "Weggefallen", "verfallen", "erloschen", "ruhend" ... ?

Verfasst: 06.04.2015, 13:31
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben: Oder wo liegt der entscheidende Unterschied (außer in der vermeidbaren
doppelten Verneinung)?
Das eine ist ein Gesetzesentwurf, das andere keiner.

Verfasst: 06.04.2015, 13:33
von Anton Butz
zweite Übereinstimmung:

sonst gibt es keinen Unterschied.

Und schon wieder die "Überschneidung".

Re: GESETZGEBER-KRANKENGELD-FALLE auch für BESCHÄFTIGTE

Verfasst: 06.04.2015, 13:38
von GerneKrankenVersichert
Nicht ausweichen, Anton.

Das hier ist dein Thema:
Anton Butz hat geschrieben: Die mit Art. 1 Nr. 15 Buchstabe b des Gesetzentwurfes vorgeschlagene Formulierung
„Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen, wenn nach dem Ende der ärztlich
festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit am nächsten
Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird.“ bewirkt, dass der Krankengeld Anspruch in allen anderen Fällen nicht bestehen bleibt.

Dies bedeutet trotz fortbestehender Arbeitsunfähigkeit allein aus formalen Gründen:
1. Die Wirkung der sog. „BSG-Krankengeld-Falle“ wird über den bisher betroffenen
Personenkreis hinaus auf alle Versicherten ausgedehn
t und die Zeit der Entgelt-/
Leistungsfortzahlung in den ersten 6 Wochen in den Risiko-Bereich einbezogen.

...
Meine Frage: Wie begründest du das von mir in Fettdruck hervorgehobene?

Quelle des o. g. Zitats:
Anton Butz hat geschrieben:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Ich gehe davon aus, dass bisher keiner darauf aufmerksam gemacht hat,
weil es die von dir gesehene Änderung der Gesetzes-Systematik nicht gibt.

Der § 192 SGB V bleibt bestehen.

Woraus meinst du eine Änderung der Systematik zu erkennen?
Das wäre allerdings auch der mir liebste Grund!

Gegenfrage: was hat das Ganze noch mit § 192 SGB V zu tun, wenn erst
mal der geplante Satz 2 in § 46 SGB V eingefügt ist?

Hier mal eine E-Mail ans Bundesgesundheitsministerium:

......................Bild

Verfasst: 06.04.2015, 13:44
von Anton Butz
Schön der Reihe nach:

Sind immer noch alle der Meinung, dass der Anspruch mit der "echten" Lücke
"weg" ist?

Evtl. auch darüber, dass der Anspruch nicht "ruht"?

Verfasst: 06.04.2015, 13:47
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:Schön der Reihe nach:

Sind immer noch alle der Meinung, dass der Anspruch mit der "echten" Lücke
"weg" ist?

Evtl. auch darüber, dass der Anspruch nicht "ruht"?
Bei Beschäftigten bist doch nur du dieser Meinung.

Verfasst: 06.04.2015, 13:49
von Anton Butz
Wo ist - bis hier - der Unterschied zwischen Beschäftigten und Nicht-Beschäftigten?

Aber warten wir mal auf die Anderen.

Verfasst: 06.04.2015, 13:54
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:Wo ist - bis hier - der Unterschied zwischen Beschäftigten und Nicht-Beschäftigten?
In den schon oft zitierten §§ 7 SGB IV und 192 SGB V.

Verfasst: 06.04.2015, 13:54
von billy
Also noch einmal:

Bei Beschäftigten erlischt der KG-Anspruch. -heute wie zukünftig- auch mit dem letzten Tag der AU-Schreibung. Er beginnt aber neu bei der nächsten AU-Feststellung.....heute am Tag danach, zukünftig an dem Tag der Feststellung. Voraussetzung: es liegt nicht mehr als 1 Monat dazwischen.

Die Beschäftigten erhalten also weiterhin KG, trotz Lücke oder wie wir es nun nennen wollen. Es besteht also Einigkeit über den Wegfall zwischen uns, nicht aber über die Konsequenzen hieraus.

Verfasst: 06.04.2015, 13:57
von GerneKrankenVersichert
Ich stimme billy zu. Auf die Idee, dass Anton sozusagen bei Adam und Eva anfängt, bin ich nicht gekommen.

Verfasst: 06.04.2015, 14:04
von Anton Butz
Nicht mogeln!

Das ist der vorgeschlagene Gesetzestext:

Bild

Wieso gelten die bisherigen Übereinstimmungen nun nicht mehr?
Bis zu welchem Punkt müssen wir zurück?

Verfasst: 06.04.2015, 14:12
von billy
Zu den versicherungsrechtlichen Bedingungen für einen KG-Anspruch. Man kann die KG-Regelungen nicht einfach isoliert nehmen und alles andere ignorieren

Verfasst: 06.04.2015, 14:15
von Anton Butz
jetzt aber - wir beide waren doch einig, dass der Anspruch mit der echten
Lücke "wegfällt", "erlischt" ...

Wenn alle soweit sind, können wir zum nächsten Schritt kommen ...

Verfasst: 06.04.2015, 14:20
von billy
Ok, der Anspruch erlischt. Am Folgetag geht der Versicherte wieder zum Arzt, AU wird erneut festgestellt. Wie geht es weiter?

Bin gespannt

Verfasst: 06.04.2015, 14:21
von billy
Von mir aus wartet der Beschäftigte auch 5 Tage bis zum nächsten Arztbesuch....