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Verfasst: 06.04.2015, 18:32
von Anton Butz
Sehr interessant:

die ca. 74.000 Euro aus Krankenversicherungsbeiträgen für die Betriebsfeste
werden - wie selbstverständlich - völlig übergangen.

Schönen Gruß
Anton Butz

Verfasst: 06.04.2015, 19:03
von ErnstXV
... sind ja auch nur Peanuts :D .... möchte lieber nicht wissen, was ich mit meinen Beiträgen so alles finanziere ... :(

Verfasst: 06.04.2015, 19:53
von Czauderna
Hallo,
Vor allen Dingen stammt das aus dem Jahr 2009, oder irrte ich mich da, das sind sechs Jahre her !! - wen soll das noch aufregen ?
Gruß
Czauderna

Verfasst: 06.04.2015, 20:00
von Anton Butz
Die BSG-Entscheidung ist vom 19.03.2015 - erst damit war die Sache geklärt.
Also bei langen Rechtswegen ganz schön aktuell - aber auch als selbstverständlich
empfunden!

Verfasst: 06.04.2015, 20:00
von KKA
BVA oder unter Länderaufsicht, völlig egal, es erstaunt mich, wie hier mit einer gehörigen Portion Euphemismus versucht wird, eine strafrechtliche Tat zu verharmlosen.

Angemessene Kritik aus den eigenen Reihen? Fehlanzeige.

Gruß
KKA

Verfasst: 06.04.2015, 20:13
von Czauderna
KKA hat geschrieben:BVA oder unter Länderaufsicht, völlig egal, es erstaunt mich, wie hier mit einer gehörigen Portion Euphemismus versucht wird, eine strafrechtliche Tat zu verharmlosen.

Angemessene Kritik aus den eigenen Reihen? Fehlanzeige.

Gruß
KKA
Hallo KKA,
Von verharmlosen war keine Rede, es regt eben niemand mehr auf (auch hier bestätigt die Ausnahme die Regel)
Ob im Jahre 2009 fūr ein Betriebsfest 74.000,00 € Unrechtmäßig ausgegeben wurden und dies erst heute festgestellt wurde, das interessiert in der heutigen Zeit doch wirklich nur noch die direkt Beteiligten, also die Verurteilten, und sonst niemanden . Wer sich als Mitglied dieser Kasse seinerzeit darüber aufgeregt hat, der hat (hoffentlich) die Kasse schon längst gewechselt.
Den Teilnehmern am Betriebsfest wird jenes wahrscheinlich immer noch in guter Erinnerung sein, war Übrigens bei mir 1974 Auch der Fall.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 06.04.2015, 20:39
von Lady Butterfly
KKA hat geschrieben:BVA oder unter Länderaufsicht, völlig egal, es erstaunt mich, wie hier mit einer gehörigen Portion Euphemismus versucht wird, eine strafrechtliche Tat zu verharmlosen.

Angemessene Kritik aus den eigenen Reihen? Fehlanzeige.

Gruß
KKA
Ja, es ist nach meiner Meinung egal, wer die Aufsicht macht - Hauptsache sie wird gemacht. Was hier offensichtlich passiert ist.

Zunächst mal: ich stamme nicht aus den Reihen der betroffenen Krankenkasse. Und ich weiß auch nicht, was du unter "angemessener Kritik" verstehst.

Es fanden hier im Anschluss an Personalversammlungen Betriebsfeste statt. Möglicherweise als Anerkennung, möglicherweise zur Motivation, möglicherweise aus anderen Gründen - finde ich grundsätzlich nicht verkehrt. Aber das ist meine persönliche Meinung, die nicht unbedingt mit dem geltenden Recht übereinstimmt. Über die Höhe der entstandenen Kosten (70.000 € für 2 Feste) kann man selbstverständlich diskutieren - aber was bringt das heute noch?
Ich hoffe, die Mitarbeiter haben schöne Erinnerungen an diese Feste, das sie wahrscheinlich nicht wiederholt werden.

Aber wie Czauderna schon geschrieben hat: die Feste sind mehrere Jahre lang her, sie wurden von der zuständigen Aufsichtsbehörde moniert. Damit ist die Sache für mich abgeschlossen. Was soll eine Diskussion oder vielleicht auch politisch korrekte Kritik jetzt noch bringen?

Verfasst: 06.04.2015, 22:25
von KKA
Es geht nicht um 'politisch korrekte' Kritik, oder dem Ereignisjahr, es geht um die hier thematisierte Sachlage, die, wie Anton schreibt, erst im März 15 endgültig zum Abschluss kam. Aus meiner Sicht ein berechtigtes Thema.

Das nun als 'Schnee von gestern' und 'interessiert niemanden mehr' (ich denke schon) abzutun, ist klassische Vergessenskultur sobald es die eigenen Reihen betrifft, unabhängig davon, welche Krankenkasse der Übeltäter ist.

Ein simples, neutrales 'finde ich nicht gut' wäre ein der Sachlage angemessener Kommentar gewesen.

Gruß
KKA

Verfasst: 06.04.2015, 22:33
von Czauderna
Hallo,
Warum, lieber ehrlich und dazu realistisch sein oder nur um hier Pluspunkte zu sammeln ?
Ich bin für die erste Variante, Heuchelei haben wir schon genug, da müssen wir es hier nicht auch noch ūbertreiben.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 07.04.2015, 05:43
von billy
Ob der Vorfall 2009 war oder zu einem anderen Zeitpunkt ist nach meiner Meinung irrelevant. Falsch war es auf jeden Fall und das kann man durchaus auch heute noch feststellen. Krankenkassen haben nun einmal eine andere Verantwortung für die ihnen zur Verfügung stehenden Gelder wie andere Unternehmen. Und diese Gelder sind nicht für Betriebsfeiern gezahlt worden.

Stören tun mich nur pauschale Verallgemeinerungen wie von ErnstKV. Man sollte aus diesem Vorfall nicht schließen, dass so etwas stets und ständig passiert. Zumindest nicht ohne konkrete Anhaltspunkte.

Viele Grüße
billy

Verfasst: 07.04.2015, 06:36
von Czauderna
Hallo,
was ich sagen will ist, um diese 74.000 € geht es doch nur indirekt und wenn jemand da straffällig geworden ist seinerzeit, dann gehört das auch bestraft, keine Frage, nur hier einen Zusammenhang mit dem Thema Krankengeldfalle herstellen zu wollen, das geht gar nicht und im Zusammenhang mit diesen 74.000 € sogar eine Methodik im Agieren der Kassen zu sehen, geht schon überhaupt nicht. Wenn an dieser Geschichte aus 2009 etwas diskussionswürdig ist, dann der Umstand, dass es bis 2015 gedauert hat um ein Urteil zu bekommen, aber auch das hat meiner Meinung nach nichts mit der Problematik Krankengeldfalle zu tun.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 07.04.2015, 11:22
von Lady Butterfly
KKA hat geschrieben:Es geht nicht um 'politisch korrekte' Kritik, oder dem Ereignisjahr, es geht um die hier thematisierte Sachlage, die, wie Anton schreibt, erst im März 15 endgültig zum Abschluss kam. Aus meiner Sicht ein berechtigtes Thema.

Das nun als 'Schnee von gestern' und 'interessiert niemanden mehr' (ich denke schon) abzutun, ist klassische Vergessenskultur sobald es die eigenen Reihen betrifft, unabhängig davon, welche Krankenkasse der Übeltäter ist.

Ein simples, neutrales 'finde ich nicht gut' wäre ein der Sachlage angemessener Kommentar gewesen.

Gruß
KKA
das ist deine Meinung - und die steht dir zu.

Meine Meinung ist eine andere.

Ich persönlich habe keine Lust bzw. sehe keine Notwendigkeit, mich darüber zu empören. Dies aus verschiedenen Gründen: es betrifft mich nicht, der Vorfall, um den es geht, war vor einigen Jahren, die zuständigen Aufsichtsbehörden haben sich damit befasst und damit ist der Vorfall für mich erledigt.

Das hat auch nicht mit einer "Vergessenskultur" zu tun - sondern damit, das es für mich wesentlichere Ereignisse gibt, die meine Aufmerksamkeit/Empörung verursachen.

Soll ich hier jetzt mein "ich finde das nicht gut" posten, um Pluspunkte bei dir oder bei anderen zu sammeln? Weil du meinst (aus wahrscheinlich guten Gründen), dass dies die angemessene Reaktion sei? um irgendwem irgendetwas zu beweisen?

Ich habe auch nirgendwo geschrieben "interessiert niemanden" - es gibt augenscheinlich Menschen, die es interessiert - z. B. dich. Ich habe nur meine Auffassung zu dieser Sache geschrieben Deine ist offensichtlich anders - und das ist gut so. Unterschiedliche Meinungen, Sichtweisen, Haltungen bereichern nicht nur dieses Forum, sondern auch die Gesellschaft im Ganzen. Und deshalb ist es gut, dass es sie gibt und auch geäußert werden. Wenn jeder nur "angemessene" Meinungen - also politisch korrekte Meinungen - äußert, bewirken diese das Gegenteil.

Verfasst: 07.04.2015, 13:11
von KKA
Wie kommt ihr auf den völlig absurden Gedanken, dass ich mittels kritischer Betrachtung einer nicht nur moralisch bedenklichen Sachlage 'Pluspunkte' zu sammeln wünsche? Pluspunkte für was? Gibt's hier 'Sternchen' zu verteilen?

Und, @ Lady B., mich betrifft es auch nicht, dennoch mache ich mir als aufmerksamer Staatsbürger berechtigte Gedanken zu allen Themen, die sowohl moralisch als auch strafrechtlich zu hinterfragen bzw. bearbeiten sind. Sich darüber öffentlich zu empören betrachte ich als Staatsbürgerpflicht. Anderenfalls stellen wir - die Gesellschaft - Freifahrtscheine für kontinuierlichen Missbrauch aus, sei es für Krankenkassen, Arbeitsämtern, Behörden oder VW.

Jedem das Seine.

Thema beendet.

Gruß
KKA

Verfasst: 07.04.2015, 13:32
von Lady Butterfly
KKA hat geschrieben:
mich betrifft es auch nicht, dennoch mache ich mir als aufmerksamer Staatsbürger berechtigte Gedanken zu allen Themen, die sowohl moralisch als auch strafrechtlich zu hinterfragen bzw. bearbeiten sind.

ist auch gut und ok so
KKA hat geschrieben: Sich darüber öffentlich zu empören betrachte ich als Staatsbürgerpflicht.
sich über Sachverhalte zu empören, ist ganz bestimmt keine Pflicht - sondern ein Recht.

Genauso wie es ein Recht ist, sich eben nicht zu empören. Oder die Empörung von anderen kritisch zu hinterfragen. Oder sich eine eigene Meinung zu bilden und diese auch zu sagen.

Eine "Pflicht zur Empörung" ist nach meiner Meinung genauso schlecht wie ein Verbot dazu - weil sie mir meine Meinung/Einstellung zu einem Sachverhalt vorschreibt. Meine Meinung möchte ich mir aber immer noch selbst bilden.

KKA hat geschrieben:Anderenfalls stellen wir - die Gesellschaft - Freifahrtscheine für kontinuierlichen Missbrauch aus, sei es für Krankenkassen, Arbeitsämtern, Behörden oder VW.
nee, es gibt Regeln und Gesetze, an die sich alle halten müssen - Behörden, Unternehmen und Personen. Und diese Regeln und Gesetze müssen bekannt sein und angewendet werden.

Empörung ist nur dann angebracht, wenn eben dies nicht geschieht. Oder wenn die Regeln und Gesetze unterschiedlich angewandt werden - abhängig davon, um wen es geht, wen diejenigen kennen oder auch nicht etc.
Oder anders ausgedrückt: wenn Regeln und Gesetze willkürlich angewandt werden.

Wenn man sich über alles und jedes empört, wird sie inflationär. Man gewöhnt sich irgendwann auch an die Empörung - und dann verliert sie ihre Wirkung.

Verfasst: 07.04.2015, 20:31
von Anton Butz
Czauderna hat geschrieben: ... nur hier einen Zusammenhang mit dem Thema Krankengeldfalle herstellen zu wollen, das geht gar nicht ... das hat meiner Meinung nach nichts mit der Problematik Krankengeldfalle zu tun.
Pardon - aber wie kann man von 74.000 € aus KV-Beiträgen für zwei Betriebsfeste zu einer Verbindung mit der BSG-Krankengeld-Falle kommen?