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Verfasst: 04.04.2015, 12:49
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo Billy,
vielen Dank für deinen Beitrag - da sind Passagen dabei, die ich voll unterschreiben.
Ich nehme an, dass Anton noch entsprechend antworten wird - vielleicht aber schon eine Bemerkung von mir dazu.
wenn ich es richtig gelesen habe, dann soll zukünftig bei einer wirklichen "Lücke" der Krankengeldanspruch erlöschen, was bedeutet, dass auch für Arbeitnehmer plötzlich die "Krankengeldfalle" sich weit öffnet - ich bin mal gespannt ob Anton mir da zustimmt oder ob er die Gefahr woanders sieht.
Gruss
Czauderna
Gehört zwar nicht zum Thema hier, stimmt aber haargenau.
Schönen Gruß
Anton Butz
Und woraus schließt du das?
Die geplante Änderung des § 46 SGB V
15. § 46 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
an.“
b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen, wenn nach dem Ende der ärzt-
lich festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit
am nächsten Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird.“
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... rf_VSG.pdf
führt wie von billy richtigerweise angemerkt nicht zu einer Änderung des § 192 SGB V. Von einer Änderung des § 192 ist im Gesetzesentwurf nichts zu lesen.
In welcher Phase des Gesetzgebungsverfahrens steckt der Entwurf eigentlich momentan?
Verfasst: 04.04.2015, 13:57
von Anton Butz
billy hat geschrieben:
Grundsatz der jetzigen Situation ist doch zunächst, dass bei Versicherten ohne Beschäftigungsverhältnis die Mitgliedschaft nach § 192 SGB V aufgrund des KG-Bezuges erhalten bleibt. Davon zumindest gehen alle aus. Allerdings gilt dies auch für Beschäftigte. Grundsatz einer Versicherungspflicht aufgrund von Beschäftigung ist das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitsentgelt (§ 7 Abs. 3 SGB IV). Bedeuet: Für Beschäftigte endet mit dem Ende der Entgeltfortzahlung die Beschäftigung und damit die v-pflichtige Mitgliedschaft. Diese bleibt dann nach § 192 SGB V solange erhalten, wie KG bezogen wird. Der einzige Grund, warum die "BSG-Falle" bereits heute nicht greift, ist die Fiktion einer Beschäftigung nach der schon genannten Rechtsgrundlage. Denn danach gilt eine Beschäftigung (und damit die V-Pflicht) auch ohne Arbeitsentgelt für längstens einen Monat als fortbestehend. Nach Rechtsprechung des BSG schließt sich diese Fiktion an eine Versicherung nach $ 192 SGB V an. Das bedeutet als Beispiel:
Ende Entgeltfortzahlung am 31.03.2015
Erhalt Mitgliedschaft nach § 192 SGB V ab 01.04.2015
Letzte Au bis 30.04.2015
Fiktion nach § 7 Abs. 3 SGB IV 01.05. - 31.05.2015
Erfolgt in diesem Zeitraum die weitere AU-Feststellung, ist der Versicherte noch in einem v-pfl. Versicherungsverhältnis und hat einen Anspruch auf KG. Dieser ruht aber in der Zeit der Lücke. Der KG-Anspruch entfällt nur dann, wenn die nächste AU-Feststellung erst nach der Monatsfrist erfolgt.
Interessanter und gleichermaßen fragwürdiger Ansatz zur bisherigen
(nur „
beschränkten“) Anwendung der
„BSG-Krankengeld-Falle“,
aber offenbar ebenso wenig bestätigt wie die „Gesetzeslücke“ des Sozial-
gerichtes Koblenz – eher im Gegenteil, daher natürlich nicht mein Thema -
oder allenfalls im Hinblick auf die Frage der
Rechtsbeugung zum Nachteil
der "Schwächsten".
Zur Erklärung der bisherigen „BSG-Krankengeld-Falle“ über den
„Karenztag-
Trick“ des BSG-Präsidenten-Senates:
. . . . . . . . . . . . . . . .
Näheres gerne auch zur künftigen "
Gesetzgeber-Krankengeld-Falle" –
aber lieber nicht in diesem Thread.
Schönen Gruß!
Anton Butz
Verfasst: 04.04.2015, 14:47
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:
Interessanter und gleichermaßen fragwürdiger Ansatz zur bisherigen
(nur „beschränkten“) Anwendung der „BSG-Krankengeld-Falle“,
aber offenbar ebenso wenig bestätigt wie die „Gesetzeslücke“ des Sozial-
gerichtes Koblenz –
Bitte?!? Das ist die gefestigte Rechtssprechung des BSG zum Thema.
Verfasst: 04.04.2015, 17:00
von billy
Herr Butz, diese Antwort verblüfft mich jetzt auch. Wir reden hier von den gesetzlichen Regelungen zum Entstehen und Bestand einer versicherungspflichtigen Mitgliedschaft, von der ein KG-Anspruch ja abhängt. Inwiefern sind diese Regelungen fragwürdig und unbestätigt? Ich bitte um Erläuterung.
Viele Grüße
billy
Verfasst: 04.04.2015, 17:36
von Czauderna
Hallo,
Glückwunsch Anton, ich hätte es wissen mūssen. Der letzte Beitrag von Billy
zwingt dich geradezu , das, was du in deinem Forum so alles festgestellt hast, hierher zu ūbertragen , ohne das man dir das zum Vorwurf machen könnte.
Vielleicht geht es ohne Polemik ?
Gruß
Czauderna
Verfasst: 04.04.2015, 18:13
von GerneKrankenVersichert
Ist wahrscheinlich auf Dauer auch langweilig, immer nur mit sich selbst zu diskutieren.
Verfasst: 04.04.2015, 18:38
von broemmel
Hallo billy,
schön mal wieder was von Dir zu lesen.
Ich sehe das wie Du. Der 192 SGB wird ja nicht geändert. Den Quatsch mit Rechtsbeugung und "alle beim BSG haben keine Ahnung" möchte ich nicht kommentieren
Verfasst: 04.04.2015, 21:56
von Anton Butz
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
... Das ist die gefestigte Rechtssprechung des BSG ...
Was heißt schon „gefestigte Rechtsprechung des BSG“: zur
BSG-Krankengeld-Falle
längst als fiktiv konstruierte „basta“-Rechtsprechung entlarvt, seit dem Abgang
der FDP von der Gesetzgeber-Mehrheit im Ergebnis missbilligt und so daneben,
dass seit Ende letzten Jahres versucht wird, die Situation von der Allgemeinheit
möglichst unbemerkt zu bereinigen.
Offenbar ist dies bisher weitgehend gelungen. Aber wie schon geschrieben:
näheres zur künftigen "
Gesetzgeber-Krankengeld-Falle" lieber nicht in
diesem Thread.
Schönen Gruß!
Anton Butz
Verfasst: 06.04.2015, 09:47
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
... Das ist die gefestigte Rechtssprechung des BSG ...
Was heißt schon „gefestigte Rechtsprechung des BSG“: zur
BSG-Krankengeld-Falle
längst als fiktiv konstruierte „basta“-Rechtsprechung entlarvt, seit dem Abgang
der FDP von der Gesetzgeber-Mehrheit im Ergebnis missbilligt und so daneben,
dass seit Ende letzten Jahres versucht wird, die Situation von der Allgemeinheit
möglichst unbemerkt zu bereinigen.
Offenbar ist dies bisher weitgehend gelungen. Aber wie schon geschrieben:
näheres zur künftigen "
Gesetzgeber-Krankengeld-Falle" lieber nicht in
diesem Thread.
Schönen Gruß!
Anton Butz
Ich habe den Eindruck, dass du in der Gesamtheit nicht erfasst, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen das BSG den Anspruch auf Krankengeld beurteilt. Daraus ergibt sich dann deine Einschätzung, dass alle anderen außer dir keine Ahnung von der Materie haben. Und deine Schlussfolgerung, die sogenannte Krankengeldfalle würde zukünftig auch bei Beschäftigten zuschnappen. Sowie alle anderen Verschwörungstheorien.
Verfasst: 06.04.2015, 10:30
von Anton Butz
Danke GKV,
dann gebe ich einfach mal weiter:
Czauderna hat geschrieben:
wenn ich es richtig gelesen habe, dann soll zukünftig bei einer wirklichen "Lücke"
der Krankengeldanspruch erlöschen, was bedeutet, dass auch für Arbeitnehmer
plötzlich die "Krankengeldfalle" sich weit öffnet
Jedenfalls scheint der Punkt klärungsbedürftig. Mit vereinten Kräften könnte das
- im Parellel-Thread - gelingen:
http://www.krankenkassenforum.de/knftig ... t8695.html
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 06.04.2015, 12:28
von Czauderna
Hallo,
ich finde auch, wir sollten dieses Thema auf einen Thread konzentrieren.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.04.2015, 10:20
von Anton Butz
nach 90 Beiträgen und 2.700 Aufrufen eine kurze Zusammenfassung zum Parallel-Thread:
Diese Thesen
sind bestritten. Die Argumente dagegen beschränken sich allerdings auf zwei Punkte, auf die es gar nicht ankommt:
1. die
Versicherungspflicht – hat damit nichts zu tun hat
2. der nicht erbrachte
Beweis – liegt in ihrer Natur von Thesen
Statt Gefahren zu erkennen und zu bannen, werden die Köpfe in den Sand gesteckt, zielgerichtete Mechanismen
weit vorbei an den eigentlichen Aufgaben der Krankenkassen und ihrer darin einigen Forums-Vertreter.
Darin besteht auch das Erfolgskonzept der bisherigen BSG-Krankengeld-Falle.
Alle Achtung (im wahrsten Sinne des Wortes)!
Schönen Gruß
Anton Butz
Verfasst: 11.04.2015, 10:25
von GerneKrankenVersichert
Bleib doch in einem Thread. Und wenn die Argumente bei DIR nicht ankommen, bedeutet das nicht automatisch, dass deine Einschätzung die richtige ist.
Verfasst: 11.04.2015, 10:43
von Anton Butz
Wir haben – bewusst – zwei getrennte Threads, die sich nur berühren.
Im Parallel-Thread geht es um die
geplante Gesetzgeber-Krankengeld-Falle,
zwar um einen Werktag sowie um Sonn- und Feiertage entschärft aber als Risiko-
Quell für Alle ab dem Ende der ersten AUB – auch für Beschäftigte und Alg-
Bezieher schon während der Zeit der Entgelt- / Leistungsfortzahlung.
Hier geht es um die Aufarbeitung der
bisherigen BSG-Krankengeld-Falle,
wobei aber andere Diskussionsorte kaum weniger erfolgversprechend sein dürften:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... id-4665229
http://www.swr.de/forum/read.php?2,8359 ... #msg-83837
Schönes Wochenende
Anton Butz
edit: weiterer Link
Verfasst: 11.04.2015, 10:46
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:Wir haben – bewusst – zwei getrennte Threads, die sich nur berühren.
Im Parallel-Thread geht es um die geplante Gesetzgeber-Krankengeld-Falle,
zwar um einen Werktag sowie um Sonn- und Feiertage entschärft aber als Risiko-
Quell für Alle ab dem Ende der ersten AUB – auch für Beschäftigte und Alg-
Bezieher schon während der Zeit der Entgelt- / Leistungsfortzahlung.
Hier geht es um die Aufarbeitung der bisherigen BSG-Krankengeld-Falle,
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