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Verfasst: 27.03.2015, 12:56
von Czauderna
Schöni hat geschrieben:Vielen Dank. So genau habe ich das nicht getrennt.

Es soll ja bei mir auch nicht zu Klage komme. Ich hoffe ja das gar nichts mehr passiert, wenn ich meine Steuerbescheide zur neuen beitrageibstufubg einreiche.

Wenn keine Prüfung mehr erfolgt soll mir das am liebsten sein.

Wenn bei meiner Einstufung zur freiwilligen Versicherung eingeht gibt den der Mitarbeiter dann auch zur Abteilung familienversicherung weiter?

Hallo,
da fragst du Sachen, die man beim besten Willen nicht richtig beantworten kann, es sei denn, man weiß um welche Kasse es sich handelt und arbeitet dort.
Gruss
Czauderna


Die wissen ja auch, dass ich bis Oktober gut verdient habe.

Verfasst: 27.03.2015, 13:08
von Schöni
das ist allerdings richtig. Ich werde mich wohl in Geduld üben müssen

Danke

Verfasst: 27.03.2015, 16:37
von vikingz
Schöni hat geschrieben:Wenn bei meiner Einstufung zur freiwilligen Versicherung eingeht gibt den der Mitarbeiter dann auch zur Abteilung familienversicherung weiter?
Da hat Czauderna schon Recht, das kann nur die Kasse beantworten.

Bei zum Beispiel meiner Kasse wäre das schon genau so.

Wenn man allerdings dann beim Antrag auf Familienversicherung den Werdegang wie hier beschrieben auch angegeben hat, dann weiß die Abteilung, dass man den Steuerbescheid nicht mehr so einfach zwölfteln kann. Bzw. sie sollte es rausfinden, wenn sie die Unterlagen sichtet.

Da schließt sich der Kreis zum VA mit Dauerwirkung, waren die Angaben von vornherein korrekt, kann die Kasse auf Grundlage des Steuerbescheids nicht mehr plötzlich sagen, dass sie das jetzt doch anders sieht.

Ich persönlich hätte mit höchster Wahrscheinlichkeit diesen Antrag gar nicht erst anerkannt. Hat mans aber getan, dann ist der Versicherte wohl fein raus.

Verfasst: 28.03.2015, 20:24
von Schöni
Vielen Dank. Das hat mich doch etwas beruhigt.