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Verfasst: 02.02.2015, 23:02
von Czauderna
heinrich hat geschrieben:hi Kollege Czauderna,

ich hatte ja geschrieben, dass WIR keinen Monat (beitragspflichtige) Mitgliedschaft mehr dranhängen, sondern den nachgehenden Anspruch nach § 19 SGB V ab 1.4.2015 anwenden (kostenlos).

marianne schreibt auch was von kostenfreier Nachversicherung; also § 19 SGB V.

Ich hatte Dich gefragt, wie Euer Studentenbereich dies denn macht?
Hängt ihr denn wirklich bei einer EXMA jeweils noch einen Monat Mitgliedschaft dran ???
Hallo Kollege Heinrich,
du weißt doch, dass ich mich nicht dazu äußere was bei meinem Arbeitgeber gemacht wird und was nicht, und wenn du mir es auch nicht glauben solltest, hier und jetzt, in diesem Moment, ich weiß es wirklich nicht.
Ich gebe nur das wieder, was ich meine, gelesen und verstanden zu haben, und verstanden habe ich, wenn die Pflichtversicherung als Student erst einen Monat nach Ablauf des Semesters endet, dann muss für diesen einen Monat auch noch der Pflichtbeitrag entrichtet werden, da sich ja nicht der Status geändert hat.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.02.2015, 08:16
von heinrich
hi Kollege Czauderna,


1. kein Problem
2. wenn man den Gesetzestext liest, muss man tatsächlich zum Schluss kommen, dass sich der EINE Monat (beitragspflichtige) Mitgliedschaft dranhängt. Da stimme ich Dir zu.