Verfasst: 27.12.2014, 13:25
Nun liegt mir auch der Bescheid der Krankenkasse vor.
"Sie sind seit Mai arbeitsunfähig erkrankt. Wir möchte dazu beitragen, dass Sie auch in dieser Situation umfassend informiert und unterstützt werden. DAher haben wir den MDK hinzugezogen. Die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte beraten uns mit ihrem medizinischen FAchwissen.
Wie bereits besprochen (mein Kommentar: mit mir hat darüber niemand gesprochen), hat sich nach Aussage des MDK ihr Gesundheitszustand so verbessert, dass sie sich ab dem 11.Januar 2015 bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden können. Neben ihrer Arbeitsunfähigkeit endet demnach auch ihr Anspruch auf Krankengeld am 10.01.2015.
Damit wir Ihnen das Krankengeld bis zum 10.01.2015 auszahlen können, senden sie uns die beigefügte Erklärung nicht vor dem 11.01.2015 zurück (mein Kommentar: da soll ich bestätigen das ich meine tätigkeit wieder aufgenommen habe und mich bei der Afa gemeldet habe).
Im weiteren Text schickt man mich zur Afa und mir wird die Möglichkeit eingeräumt einen Monat nach Erhalt Widerspruch einzulegen.
In einem Weiteren Schreiben erhalte ich die Information, dass da meine Arbeitsunfähigkeit ja zum 11.01.2015 endet, benötige ich nicht die Zustimmung der Krankenkasse sondern der Arbeitsagentur."
Also alles so wie die UPD es mir prognostiziert hat.
"Sie sind seit Mai arbeitsunfähig erkrankt. Wir möchte dazu beitragen, dass Sie auch in dieser Situation umfassend informiert und unterstützt werden. DAher haben wir den MDK hinzugezogen. Die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte beraten uns mit ihrem medizinischen FAchwissen.
Wie bereits besprochen (mein Kommentar: mit mir hat darüber niemand gesprochen), hat sich nach Aussage des MDK ihr Gesundheitszustand so verbessert, dass sie sich ab dem 11.Januar 2015 bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden können. Neben ihrer Arbeitsunfähigkeit endet demnach auch ihr Anspruch auf Krankengeld am 10.01.2015.
Damit wir Ihnen das Krankengeld bis zum 10.01.2015 auszahlen können, senden sie uns die beigefügte Erklärung nicht vor dem 11.01.2015 zurück (mein Kommentar: da soll ich bestätigen das ich meine tätigkeit wieder aufgenommen habe und mich bei der Afa gemeldet habe).
Im weiteren Text schickt man mich zur Afa und mir wird die Möglichkeit eingeräumt einen Monat nach Erhalt Widerspruch einzulegen.
In einem Weiteren Schreiben erhalte ich die Information, dass da meine Arbeitsunfähigkeit ja zum 11.01.2015 endet, benötige ich nicht die Zustimmung der Krankenkasse sondern der Arbeitsagentur."
Also alles so wie die UPD es mir prognostiziert hat.