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Verfasst: 25.11.2014, 21:23
von Poet
@summerland: Seit wann verlangen denn Kasse einen Nachweis wie einen Kontoauszug um die Beitragseinstufung für einen frw. versicherten Studenten durchzuführen? Ich kenne nur das Procedere mit Hilfe des Selbstauskunftsbogens wenn ein Student aus der KVdS ausscheidet. Diesen füllt der Student aus. Fertig.
Du bist kein schwieriger Fall, also mach' es nicht kompliziert.
Verfasst: 25.11.2014, 23:01
von Bully
ja ,was haltet Ihr denn davon wenn, Sie es aufschlüsselt,
nach Naturalien und Geldzahlungen,
die Berücksichtigung im Rahmen der Beitragsbemessung hängt doch davon ab, wie die Satzung der jeweiligen Krankenkasse lautet
Gruß Bully
Verfasst: 26.11.2014, 09:16
von Swantje B.
@Bully: Die Satzung spielt keine Rolle, die Kassen dürfen schon seit keine Jahren keine "Hausregeln" mehr für die Beitragsbemessung haben. Die Beitragsverfahrensgrundsätze gelten verbindlich für alle.
Verfasst: 26.11.2014, 14:46
von Summerland
Poet hat geschrieben:@summerland: Seit wann verlangen denn Kasse einen Nachweis wie einen Kontoauszug um die Beitragseinstufung für einen frw. versicherten Studenten durchzuführen? Ich kenne nur das Procedere mit Hilfe des Selbstauskunftsbogens wenn ein Student aus der KVdS ausscheidet. Diesen füllt der Student aus. Fertig.
Ich hatte angenommen, Kontoauszüge (etwa der letzten drei Monate oder so) beifügen zu müssen. Aber selbst wenn das nicht der Fall ist (tatsächlich nicht?), muss ich doch angeben, welche Beträge ich in den letzten Monaten erhalten habe oder nicht? Ziel der Selbstauskunft ist es ja, die „Höhe der aktuellen Gesamteinnahmen“ zu ermitteln und zu belegen, wie es in dem Anschreiben der Kasse heißt.
Vor allem muss ich aber ja auch angeben, welchen Betrag ich voraussichtlich erhalten werde. Hier weiß ich immer noch nicht, was ich angeben soll, da die bsiherigen Überweisungen ja variierten und wohl auch weiterhin variieren werden. Gerade in den letzten 3 Monaten habe ich z.B. relativ viel Geld erhalten (800, 1600, 1400). Soll ich einen Mittelwert, den Maximalwert oder einfach alle angeben???
Wenn ich über die Mindestbeitragsbemessungsgrenze komme, wie hoch würde der Beitrag dann ausfallen?
Verfasst: 26.11.2014, 17:00
von Poet
@summerland: Die Vergangenheit zählt nicht, nur die Zeit ab der frw. Versicherung. Bis zu 921€ mtl. Einnahmen liegt Dein Beitrag bei konstant 158€ monatlich für KV und PV zusammen. Sollten Deine Einnahmen zum Lebensunterhalt (!) tatsächlich wirklich und echt darüber liegen, dann die entsprechende Gesamtsumme mit 14,9% für die KV multiplizieren plus 2,30% für die PV (nächstes Jahr steigt die PV um 0,30%). Ergäbe bei 1000€ also 172€ Gesamtbeitrag im Jahr 2014.
Jetzt hast Du es selbst in der Hand.
Verfasst: 26.11.2014, 21:17
von heinrich
alle Änderungen musst Du angeben.
und wenn sich dies künftig Monat für Monat ändert, dann musst Du Monat für Monat die Änderung angeben.
Keine Auswirkung auf den Beitrag hätte es, wenn die Einnahmen 921,67 EUR im Monat nicht üerschreiten. Bis 921,67 EUR können die Einnahmen varieren wie sie wollen. Der Betrag bleibt glich
921,67 EUR
hast Du es verstanden ? (bitte antworte darauf jetzt nicht)
Verfasst: 27.11.2014, 15:04
von broemmel
Also der TE hat ja nicht nur Winke mit dem Zaunpfahl erhalten. Er wurde ja geradezu mit ganzen Zäunen beworfen
Wenn das jetzt nicht hilft...