Krankenkassenfee hat geschrieben:also ich sehe hier kein Problem nicht an Sozialleistungen zu kommen. Und wenn wir schon §§ aufzählen, dann kann man auch den § 1 SGB V anführen, wo auch die Eigenverantwortung gefordert wird.
der § 1 SGB V stellt im ersten Satz klar, dass die Krankenversicherung eine Solidargemeinschaft ist und dass sie die Aufgabe hat, "die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern". Im zweiten Satz geht es dann darum, dass die Versicherten dabei mithelfen sollen: durch einen gesunden Lebensstil, durch Vorsorgeuntersuchungen sowie dadurch, dass sie bei Krankenbehandlung und Reha-Maßnnahmen teilnehmen. Im dritten Satz geht es dann wieder um die Aufgaben der Versicherten: sie sollen ihre Versicherten darüber aufklären und beraten. Sie sollen den Versicherten durch Leistungen dabei helfen und sie sollen auf gesunde Lebensbedingungen hinwirken.
Soweit ich aus dem Thread erkennen kann, ist Melody in einer laufenden Behandlung. Und sie hat auch an einer Reha-Maßnahme teilgenommen. Damit ist sie wohl ihrer Eigenverantwortung gemäß § 1 SGB V nachgekommen. Dann wäre wohl die Kasse mal dran, ihren Pflichten nachzukommen....
Krankenkassenfee hat geschrieben:Ich sehe es so, dass etwas von der Krankenkasse gefordert wird, was für die Beurteilung des weiteren Leistungsfalls wohl notwendig ist......Also mit Verlaub, da wird ja nichts unmenschliches verlangt.
Melody123 hat geschrieben:Nun bin ich noch nicht lange zuhause und die KK schrieb mir gleich einen Brief das ich meinen HA bitte der Schweigepflicht entbinden soll damit sie meine Arbeitsunfähigkeit prüfen können, ohne persönliche Vorstellung beim MDK. Es soll rein nach AKtenlage entschieden werden.
Es sehe es anders - die Kasse hat eben
keinen Anspruch auf eine Entbindung von der Schweigepflicht. Wir müssen jetzt nicht darüber diskutieren, dass es durchaus sinnvoll ist, zu kooperieren. Dies gilt aber für beide Seiten - auch für die Kasse und deren Mitarbeiter. Vielleicht sollte die Kasse mal das Gespräch suchen und erklären, was sie will, wieso sie es will und welche Vorteile Melody hätte.
Ob die Forderung der Kasse moralisch oder unmoralisch oder gar unmenschlich, möchte ich nicht beurteilen. Das spielt nach meiner Meinung auch keine Rolle. Unmoralisch wäre es nach meiner Meinung, wenn die Kasse einem Versicherten Leistungen vorenthält, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Unmoralisch ist es auch, wenn Versicherte versuchen, sich Leistungen zu erschleichen, auf die sie keinen Anspruch haben. Aber ob eine Forderung nach einer Schweigepflichtsentbindung unmoralisch oder moralisch ist? keine Ahnung.
Krankenkassenfee hat geschrieben:Die versicherte, die sich hier gut ausdrücken kann und auch von der Kasse belästigt fühlt soll diese Erklärung nicht geben können, weil sie schwer psychisch krank ist?
Der Punkt ist doch: sie muss diese Erklärung nicht abgeben. Sie ist nicht dazu verpflichtet.
Möglicherweise ist es sinnvoll, wenn die Kasse den Bericht erhält. Wenn die Kasse dieser Meinung ist, sollte sie Melody überzeugen. Aber ohne Druck. Einen Anspruch auf eine Schweigepflichtsentbindung hat sie nämlich nicht.
es gibt doch zunächst mal 2 Möglichkeiten: entweder ist Melody arbeitsunfähig oder sie ist nicht arbeitsunfähig.
wenn sie arbeitsunfähig ist, hat sie Anspruch auf Krankengeld. Sie hat dafür Beiträge gezahlt. Und nun hat sie einen entsprechenden Leistungsanspruch - dies ist kein Almosen, dass aus Selbstlosigkeit von der "Versichertengemeinschaft" gezahlt wird. Sondern es handelt sich um einen Rechtsanspruch.
Wenn sie nicht arbeitsunfähig ist, hat sie keinen Anspruch auf Krankengeld.
Und selbstverständlich hat die Kasse das Recht - und auch die Pflicht - zu prüfen, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt - in der Regel mit einem MDK-Gutachten. Gar keine Diskussion.
und hat nicht jeder ein Interesse daran, gesund zu sein, gesund zu werden und gesund zu bleiben? Meiner Meinung auch keine Diskussion. Aber
muss ein Krankengeldempfänger
alles dafür tun, wieder gesund zu werden? Ganz eindeutig: nein. Es gibt Grenzen der Mitwirkungspflicht. Sagt auch der Gesetzgeber (§ 65 SGB I).
Die Frage ist doch, was dabei hilft, gesund zu werden. Ein MDK-Gutachten sicherlich nicht - der MDK kann nur feststellen, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Er kann Empfehlungen aussprechen. Er darf jedoch nicht in die Therapie des/der behandelnden Ärzte eingreifen.
Mein Ansatz ist doch, dass die Kasse sich vielleicht mal fragt, was sie dazu tun kann, dass Melody wieder gesund wird. Ich bezweifle, dass es hilft, wenn die Kasse den Druck verstärkt. Vielleicht könnte es Melody helfen, eine Therapie zu machen - daher der Vorschlag, dass die Kasse dabei helfen können, zeitnah einen Termin zu bekommen. Vielleicht könnte die Kasse helfen, die Behandlung zu koordinieren. Vielleicht gibt es auch andere Lösungsmöglichkeiten - die Kasse sollte vielleicht das Gespräch suchen. Die Kasse ist sogar dazu verpflichtet, darüber zu beraten und Leistungen zur Verfüung zu stellen.
Aber wie schon geschrieben: ich bezweifle, dass mehr Druck der richtige Weg ist.
Krankenkassenfee hat geschrieben:Und die Kasse hat auch zu prüfen, ob überhaupt noch eine Rückkehr ins Berufsleben möglich ist. Wenn nein, dann ist die Rentenversicherung der zuständige Kostenträger. Das mag man nicht gerne hören, so ist aber die Rechtslage.
sorry - aber wenn ich mich nicht täusche,sieht die Rechtslage doch so aus, dass der Rentenversicherungsträger für diese Prüfung zuständig ist. Und dann auch die Entscheidung trifft - oder täusche ich mich da? davon abgesehen: wir wissen gar nicht, ob überhaupt ein Rentenanspruch besteht.