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Verfasst: 18.11.2014, 10:59
von Melody123
Leider muss ich auch aus Erfahrung sagen das es hier in Deutschland nur wenig Hilfe für Mobbingopfer angeboten wird. Man muss vor Gericht alles haarklein beweisen und das würde ich gar nicht schaffen in meiner momentanen Verfassung.
Ich habe alles getan was mir möglich war. Ich war beim Betriebsrat, bei der Gewerkschaft, einfach überall. Mir wurde ganz oft Hilfe vorgegaukelt und unterm Strich kam nie etwas dabei rum. Ich könnte ein Buch über meine Erfahrungen schreiben. Vll. werde ich das auch tun wenn es mir iwann wieder besser geht.
Die meiste Hilfe habe ich durch eine Mobbingselbsthilfegruppe erfahren.

Ich werde dann meinen Arzt anrufen und nachfragen ob er schon eine Anfrage von der KK bekommen hat. Das lässt mir gerade gar keine Ruhe mehr.

Verfasst: 18.11.2014, 19:38
von Lady Butterfly
Poet hat geschrieben:@LB: Klingt wie aus einem Hochglanzprospekt...

Wenn die Zahlen stimmen dann bedeutet dies aber auch dass es 29Mio. Mitarbeiter und Führungskräfte gibt die es scheinbar anders erleben/wahrnehmen.

Dennoch: Jeder Fall ist einer zuviel.

An Appelle und das Wahrnehmen der Fürsorgepflicht in diesem Fall glaube ich persönlich nicht. Nicht weil es "die Arbeitgeber" nicht wollen, sondern weil sie es nur bedingt können. Natürlich müssen sie intervenieren wenn Mobbing auffällt und können auch präventiv begegnen. Vermeiden können sie es nicht, zumal solche Verhaltensweisen schon in Elternhaus, Kita und Schule geprägt werden. Dort ist der Ansatz, nicht beim Arbeitgeber. Arschlöcher im Berufsleben waren auch als Kind schon Arschlöcher. Ob sie nun später Boss oder Lagerarbeiter werden.
ich glaube, du machst es dir hier etwas zu leicht - ein Arbeitgeber sollte klarstellen, welches Verhalten er von seinen Mitarbeitern wünscht. Und zwar nicht nur das Verhalten gegenüber von Kunden, sondern auch das Verhalten gegenüber von Kollegen.
Und wenn eine Führungskraft dadurch auffällt, dass sie Mitarbeiter mobbt, dann muss der Arbeitgeber intervenieren - ggf. wenn alles andere nicht hilft, indem die Führungskraft von ihren Aufgaben entbunden wird. Sonst macht sich der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig.... wie gesagt: dann wird es teuer.
Mobbing ist im Arbeitsrecht ein anerkannter Begriff. Wer gemobbt wird, dem sprechen die Arbeitsgerichte bisweilen fünfstellige Summen als Schadensersatz zu.
Quelle: http://www.arbeitsrechtler-in.de/mobbing-in-berlin.html

wenn auch die Hürden für Schadenersatz recht hoch sind....

was kann der Arbeitgeber tun?
Insbesondere der Arbeitgeber hat dabei ausreichende Möglichkeiten, weil er gegen die Mobber mit Abmahnungen, Versetzungen und sogar Kündigungen vorgehen kann. Schließlich verstoßen Mobber gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten wie Treue und Rücksichtnahme.
Quelle: http://www.zeit.de/karriere/2009-10/arb ... ht-mobbing

ein Arbeitgeber kann auch versuchen, mit Maßnahmen zur Teamentwicklung oder Konfliktlösung, die Situation zu verbessern. Aber ich habe nicht den Eindruck, dass Melody123 noch eine Zukunft im Unternehmen sieht.

Verfasst: 18.11.2014, 20:15
von Poet
@LB: Ich mache es mir nicht einfach aber ich glaube halt nicht dass man darauf bauen sollte dass "der Arbeitgeber" pauschal Mobbing dauerhaft und wirksam bekämpfen kann... Die Ursachen sind Nichterkennen, Nichtwollen und Nichtkönnen.

Menschen die zusammenarbeiten/zusammenleben könn(t)en Mobbing bekämpfen. Mitarbeiter, Chefs, Auszubildende, Familie, Freunde...alle.

Ansonsten: Wir sind uns einig...*knuddel*

Verfasst: 18.11.2014, 23:23
von Lady Butterfly
Poet hat geschrieben:@Ich mache es mir nicht einfach aber ich glaube halt nicht dass man darauf bauen sollte dass "der Arbeitgeber" pauschal Mobbing dauerhaft und wirksam bekämpfen kann
er kann und darf es aber auch nicht einfach so hinnehmen - frei nach dem Motto "das ist ein gesellschaftliches Problem, ich kann da eh nix machen" :(
Poet hat geschrieben:... Die Ursachen sind Nichterkennen, Nichtwollen und Nichtkönnen.
"nichterkennen" - da könnte/sollte man sensibler für dieses Thema machen, woran erkenne ich, dass da ein Problem ist? welche Auswirkungen hat dieses Problem? was kann ich machen, wie entgegenwirken?

nun ja, beim "nichtwollen" können negative finanzielle Anreize durchaus wirksam sein

und beim "nichtkönnen"? da gibt's doch zwei Möglichkeiten: schulen, informieren etc. pp. und wer's dann nicht lernt? nun ja, derjenige sollte sich vielleicht mal fragen, ob er am richtigen Platz ist
Poet hat geschrieben:Menschen die zusammenarbeiten/zusammenleben könn(t)en Mobbing bekämpfen. Mitarbeiter, Chefs, Auszubildende, Familie, Freunde...alle.

Ansonsten: Wir sind uns einig...*knuddel*
da geb ich dir recht... gute Nacht!

Verfasst: 19.11.2014, 22:36
von fredy2206
Hallo,

leider ist es so, dass der MDK Unterlagen von den Ärzten anfordern kann, ohne Deine Zustimmung. Steht auch irgendwo im Sozialgesetz.
Allerdings darf der MDK diese Unterlagen nur für sein Gutachten verwenden. Er darf diese Unterlagen nicht an die KK weitergeben. Die KK erfährt auch nur, ob Du nach Ansicht des MDK weiterhin arbeitsunfähig bist oder nicht. Einzelheiten bleiben beim MDK.

Du schreibst, dass Du einen Facharzt hast. Auch dieser wird dann vom MDK angeschrieben und auch der Facharzt muss eine Stellungnahme über Deinen Gesundheitszustand abgeben. Auch kannst Du der Kasse sagen, welche Ärzte Dich noch behandelt haben und auch diese werden dann vom MDK um Auskunft gebeten.

Warum hast Du solche Angst davor? Wenn Deine Ärzte es bescheinigen, dann wird auch der MDK dies so sehen. Und wenn nicht, dann kann Dein Fachharzt (der Dich ja nun persönlich kennt und bei dem Du länger in Behandlung bist) Dich weiterhin krank schreiben und dies dem MDK auch
erläutern.

Kopf hoch, Du bist nicht Schuld an dem Mobbing. Solltest Dich aber damit vertraut machen, Dir einen neuen Arbeitsplatz zu suchen und eventuell von der jetztigen Firma noch eine Abfindung raushandeln.

Viel Glück

Verfasst: 19.11.2014, 23:23
von Poet
@fredy: Es ist etwas anders...die Kasse beauftragt den MdK bei Fragen z.B. zur Arbeitsunfähigkeit, die MdK-Ärzte wiederum treten an die Behandlerärzte heran und geben der Kasse Rückmeldung ob z.B. Arbeitsunfähigkeit vorliegt (viel mehr interessiert die Kasse auch nicht). Für sein Urteil stehen dem MdK-Arzt Gespräche mit dem Behandler und mit dem Patienten aber auch Einschätzungen nach Aktenlage zur Verfügung (schriftl. Unterlagen der Behandler). Bei psych. Erkrankungen geht es aus meiner Sicht eine persönliche Begutachtung immer vor.

Von allein wird der MdK nicht aktiv.

Verfasst: 20.11.2014, 18:40
von Krankenkassenfee
Hallo,

zunächst einmal ist ja Fakt, dass Du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurdest.
Die Krankenkasse prüft nun, ob die Arbeitsunfähigkeit noch andauert und wenn ja, wie lange und ob ggf. weitere Maßnahmen (Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Umdeutung des Antrages in einen Rentenantrag uvm.) einzuleiten sind. Die einen sagen, das ist Schikane - ich brauche hakt Zeit gesund zu werden, die anderen sagen: Das ist der gesetzliche Auftrag nach § 275 SGB V.
So ein Rehabericht enthält am Ende die sozialmedizinische Einschätzung der Reha-Klinik. Und die ist für die weitere Beurteilung des AU-Falles wichtig. Der Reha-Bericht geht aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel direkt an den MDK.
Wenn Du Dich quer stellst, was Dein gutes Recht ist, dann werden eben die restlichen Unterlagen zur Beurteilung Deiner AU herangezogen. Aus der Praxis heraus würde ich sagen, dass es nicht zu Deinem Vorteil ist. Fehlende Informationen werden dann im Zweifel ggf. zu Deinen Ungunsten ausgelegt - weil ja aus der Akte nichts dagegen spricht.
Ein Anrecht auf eine körperliche Untersuchung hast Du nicht, und durch Nichtgeben von Erklärungen bekommt man sie auch nicht.

Nächstes Jahr oder irgendwann in der Zukunft soll der jetzt so existierende Reha-Bericht sowieso sehr ausgedünnt werden. Gerade die Befunderhebung zu der Familienanamnese soll entfallen. Was ich auch gut finde. Das sind zum Teil sehr persönliche Informationen, die keinen etwas angehen. Ich wundere mich sowieso, was manche Leute da so alles erzählen, was mit der akuten Erkrankung nichts zu tun hat. So was hinterlässt immer Spuren im System.

Ich glaube persönlich nicht, dass die Kasse den Bericht nicht irgendwie für den MDK nicht doch bekommen kann. Die kriegen den bzw. der MDK. Aber wenn Du Dich weigerst, ruft das den Fallmanager natürlich auf den Plan. Du machst den Eindruck nicht kooperativ zu sein. Jetzt kann man sagen: Ist mir doch egal. Die tyrannisieren mich sowieso. Oder man versucht halt, es sachlich zu lösen.
Interessant wäre zu wissen, was da in den Bericht reinkommt. Welche Einschätzung zu Deinem Leistungsvermögen im letzten Job/Beruf/allgemeinen Arbeitsmarkt.

Ich will da nichts schönreden oder rechtfertigen-ich sage nur, wie es läuft.

LG, Fee

Verfasst: 20.11.2014, 20:25
von Lady Butterfly
Krankenkassenfee hat geschrieben:zunächst einmal ist ja Fakt, dass Du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wurdest.
Die Krankenkasse prüft nun, ob die Arbeitsunfähigkeit noch andauert und wenn ja, wie lange und ob ggf. weitere Maßnahmen (Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Umdeutung des Antrages in einen Rentenantrag uvm.) einzuleiten sind. Die einen sagen, das ist Schikane - ich brauche hakt Zeit gesund zu werden, die anderen sagen: Das ist der gesetzliche Auftrag nach § 275 SGB V.


So ein Rehabericht enthält am Ende die sozialmedizinische Einschätzung der Reha-Klinik. Und die ist für die weitere Beurteilung des AU-Falles wichtig. Der Reha-Bericht geht aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel direkt an den MDK.
Wenn Du Dich quer stellst, was Dein gutes Recht ist, dann werden eben die restlichen Unterlagen zur Beurteilung Deiner AU herangezogen. Aus der Praxis heraus würde ich sagen, dass es nicht zu Deinem Vorteil ist. Fehlende Informationen werden dann im Zweifel ggf. zu Deinen Ungunsten ausgelegt - weil ja aus der Akte nichts dagegen spricht.
Ein Anrecht auf eine körperliche Untersuchung hast Du nicht, und durch Nichtgeben von Erklärungen bekommt man sie auch nicht.

Ich glaube persönlich nicht, dass die Kasse den Bericht nicht irgendwie für den MDK nicht doch bekommen kann. Die kriegen den bzw. der MDK. Aber wenn Du Dich weigerst, ruft das den Fallmanager natürlich auf den Plan. Du machst den Eindruck nicht kooperativ zu sein. Jetzt kann man sagen: Ist mir doch egal. Die tyrannisieren mich sowieso. Oder man versucht halt, es sachlich zu lösen.
Interessant wäre zu wissen, was da in den Bericht reinkommt. Welche Einschätzung zu Deinem Leistungsvermögen im letzten Job/Beruf/allgemeinen Arbeitsmarkt.
@Krankenkassenfee: grundsätzlich hast du natürlich recht, mit dem was du schreibst... that's Fallmanagement. Aber ich frage mich bei solchen Aussagen manchmal, wo denn die Kundenfreundlichkeit bleibt? und wenn du den § 275 SGB V erwähnst, dann solltest du auch den § 17 SGB I nicht vergessen :D

du schreibst, dass jemand nicht kooperativ ist und sich quer stellt, wenn er seine Rechte wahrnimmt - was ist denn mit der Kooperation der Kassenmitarbeiter? wieso können sie nicht erklären was sie machen, wieso sie tun, was sie tun und welche Vorteile der Versicherte dadurch hat? hier z. B. dadurch, dass man sich um einen Therapieplatz kümmert, dass man vielleicht gemeinsam Alternativen zu der Reha sucht, dass man hilft, die Behandlung zu koordinieren - kurz: indem man hilft, einen gangbaren Weg zu finden. Ist ja auch Aufgabe einer Krankenkasse.

hier geht es um jemanden, der offensichtlich tatsächlich psychisch schwer krank ist - ich weiß nicht, ob es hier zielführend ist, Ängsten zu begegnen, indem man wieder Druck ausübt.

Verfasst: 23.11.2014, 21:15
von Krankenkassenfee
Hallo,

also ich sehe hier kein Problem nicht an Sozialleistungen zu kommen. Und wenn wir schon §§ aufzählen, dann kann man auch den § 1 SGB V anführen, wo auch die Eigenverantwortung gefordert wird.
Ich sehe es so, dass etwas von der Krankenkasse gefordert wird, was für die Beurteilung des weiteren Leistungsfalls wohl notwendig ist. Die versicherte, die sich hier gut ausdrücken kann und auch von der Kasse belästigt fühlt soll diese Erklärung nicht geben können, weil sie schwer psychisch krank ist?
Also mit Verlaub, da wird ja nichts unmenschliches verlangt. Es ist das was vielleicht die Kasse wachen wird. Keiner kann das vorhersagen. Und mal aus Kassensicht gesprochen: Die Versichertengemeinschaft zahlt quasi den Lohn an die Krankengelsempfängerin, kann sie da nicht auch erwarten, dass diese auch ein Interesse daran hat gesund zu werden, oder alles dafür zu tun? Und die Kasse hat auch zu prüfen, ob überhaupt noch eine Rückkehr ins Berufsleben möglich ist. Wenn nein, dann ist die Rentenversicherung der zuständige Kostenträger. Das mag man nicht gerne hören, so ist aber die Rechtslage.
Wie auch immer, ich sehe darin kein Drama, dass der MDK (nicht die KAsse) den Bericht bekommt. Der MDK wird die Quintessenz der Kasse mitteilen, und die wird dann entscheiden.

LG, Fee

Verfasst: 24.11.2014, 00:49
von Lady Butterfly
Krankenkassenfee hat geschrieben:also ich sehe hier kein Problem nicht an Sozialleistungen zu kommen. Und wenn wir schon §§ aufzählen, dann kann man auch den § 1 SGB V anführen, wo auch die Eigenverantwortung gefordert wird.
der § 1 SGB V stellt im ersten Satz klar, dass die Krankenversicherung eine Solidargemeinschaft ist und dass sie die Aufgabe hat, "die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern". Im zweiten Satz geht es dann darum, dass die Versicherten dabei mithelfen sollen: durch einen gesunden Lebensstil, durch Vorsorgeuntersuchungen sowie dadurch, dass sie bei Krankenbehandlung und Reha-Maßnnahmen teilnehmen. Im dritten Satz geht es dann wieder um die Aufgaben der Versicherten: sie sollen ihre Versicherten darüber aufklären und beraten. Sie sollen den Versicherten durch Leistungen dabei helfen und sie sollen auf gesunde Lebensbedingungen hinwirken.

Soweit ich aus dem Thread erkennen kann, ist Melody in einer laufenden Behandlung. Und sie hat auch an einer Reha-Maßnahme teilgenommen. Damit ist sie wohl ihrer Eigenverantwortung gemäß § 1 SGB V nachgekommen. Dann wäre wohl die Kasse mal dran, ihren Pflichten nachzukommen....
Krankenkassenfee hat geschrieben:Ich sehe es so, dass etwas von der Krankenkasse gefordert wird, was für die Beurteilung des weiteren Leistungsfalls wohl notwendig ist......Also mit Verlaub, da wird ja nichts unmenschliches verlangt.
Melody123 hat geschrieben:Nun bin ich noch nicht lange zuhause und die KK schrieb mir gleich einen Brief das ich meinen HA bitte der Schweigepflicht entbinden soll damit sie meine Arbeitsunfähigkeit prüfen können, ohne persönliche Vorstellung beim MDK. Es soll rein nach AKtenlage entschieden werden.
Es sehe es anders - die Kasse hat eben keinen Anspruch auf eine Entbindung von der Schweigepflicht. Wir müssen jetzt nicht darüber diskutieren, dass es durchaus sinnvoll ist, zu kooperieren. Dies gilt aber für beide Seiten - auch für die Kasse und deren Mitarbeiter. Vielleicht sollte die Kasse mal das Gespräch suchen und erklären, was sie will, wieso sie es will und welche Vorteile Melody hätte.

Ob die Forderung der Kasse moralisch oder unmoralisch oder gar unmenschlich, möchte ich nicht beurteilen. Das spielt nach meiner Meinung auch keine Rolle. Unmoralisch wäre es nach meiner Meinung, wenn die Kasse einem Versicherten Leistungen vorenthält, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Unmoralisch ist es auch, wenn Versicherte versuchen, sich Leistungen zu erschleichen, auf die sie keinen Anspruch haben. Aber ob eine Forderung nach einer Schweigepflichtsentbindung unmoralisch oder moralisch ist? keine Ahnung.
Krankenkassenfee hat geschrieben:Die versicherte, die sich hier gut ausdrücken kann und auch von der Kasse belästigt fühlt soll diese Erklärung nicht geben können, weil sie schwer psychisch krank ist?
Der Punkt ist doch: sie muss diese Erklärung nicht abgeben. Sie ist nicht dazu verpflichtet.
Möglicherweise ist es sinnvoll, wenn die Kasse den Bericht erhält. Wenn die Kasse dieser Meinung ist, sollte sie Melody überzeugen. Aber ohne Druck. Einen Anspruch auf eine Schweigepflichtsentbindung hat sie nämlich nicht.

es gibt doch zunächst mal 2 Möglichkeiten: entweder ist Melody arbeitsunfähig oder sie ist nicht arbeitsunfähig.

wenn sie arbeitsunfähig ist, hat sie Anspruch auf Krankengeld. Sie hat dafür Beiträge gezahlt. Und nun hat sie einen entsprechenden Leistungsanspruch - dies ist kein Almosen, dass aus Selbstlosigkeit von der "Versichertengemeinschaft" gezahlt wird. Sondern es handelt sich um einen Rechtsanspruch.

Wenn sie nicht arbeitsunfähig ist, hat sie keinen Anspruch auf Krankengeld.

Und selbstverständlich hat die Kasse das Recht - und auch die Pflicht - zu prüfen, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt - in der Regel mit einem MDK-Gutachten. Gar keine Diskussion.

und hat nicht jeder ein Interesse daran, gesund zu sein, gesund zu werden und gesund zu bleiben? Meiner Meinung auch keine Diskussion. Aber muss ein Krankengeldempfänger alles dafür tun, wieder gesund zu werden? Ganz eindeutig: nein. Es gibt Grenzen der Mitwirkungspflicht. Sagt auch der Gesetzgeber (§ 65 SGB I).

Die Frage ist doch, was dabei hilft, gesund zu werden. Ein MDK-Gutachten sicherlich nicht - der MDK kann nur feststellen, ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht. Er kann Empfehlungen aussprechen. Er darf jedoch nicht in die Therapie des/der behandelnden Ärzte eingreifen.

Mein Ansatz ist doch, dass die Kasse sich vielleicht mal fragt, was sie dazu tun kann, dass Melody wieder gesund wird. Ich bezweifle, dass es hilft, wenn die Kasse den Druck verstärkt. Vielleicht könnte es Melody helfen, eine Therapie zu machen - daher der Vorschlag, dass die Kasse dabei helfen können, zeitnah einen Termin zu bekommen. Vielleicht könnte die Kasse helfen, die Behandlung zu koordinieren. Vielleicht gibt es auch andere Lösungsmöglichkeiten - die Kasse sollte vielleicht das Gespräch suchen. Die Kasse ist sogar dazu verpflichtet, darüber zu beraten und Leistungen zur Verfüung zu stellen.
Aber wie schon geschrieben: ich bezweifle, dass mehr Druck der richtige Weg ist.
Krankenkassenfee hat geschrieben:Und die Kasse hat auch zu prüfen, ob überhaupt noch eine Rückkehr ins Berufsleben möglich ist. Wenn nein, dann ist die Rentenversicherung der zuständige Kostenträger. Das mag man nicht gerne hören, so ist aber die Rechtslage.
sorry - aber wenn ich mich nicht täusche,sieht die Rechtslage doch so aus, dass der Rentenversicherungsträger für diese Prüfung zuständig ist. Und dann auch die Entscheidung trifft - oder täusche ich mich da? davon abgesehen: wir wissen gar nicht, ob überhaupt ein Rentenanspruch besteht.

Verfasst: 25.11.2014, 10:32
von Melody123
Hallo und guten Morgen zusammen,

es ging mir gar nicht gut die Tage, deswegen antworte ich erst jetzt.Entschuldigt bitte.
Danke für eure vielen Antworten und euren Rat.
Ich habe die KK nun schriftlich gebeten meinen Rehaentlassungbericht abzuwarten und wenn die KK zustimmt werde ich diesen und alle anderen Unterlagen selbst dem MDK zukommen lassen.

Ich weiß nicht ob das geht und was die KK antworten wird. Ich möchte den Bericht erst einmal selbst lesen mit meinem Arzt zusammen. Des weiteren habe ich nicht das Gefühl das mir die KK wirklich helfen will. Ich werde schon die ganze letzte Woche angerufen usw. Das kenne ich alles schon aus der Vergangenheit. Sie wollen mich nur loswerden und nicht mehr zahlen, egal wie es mir geht.
Ans Telefon gehe ich schon lange nicht mehr wenn die KK anruft. Das belastet mich immer so stark und diese ganzen Fragen die immer auf mich eindonnern. Manchmal wirklich unter aller Würde.
Ich arbeite schon seit meinem 16 Lebensjahr und war noch nie so lange krank. Mich erschüttert diese Vorgehensweise wirklich.

Vll. habt ihr noch einen Rat und was meint ihr zu meinem Vorschlag meine Unterlagen dem MDK selbst zukommen zu lassen?

Viele Grüsse
Melody

Verfasst: 26.11.2014, 14:53
von Krankenkassenfee
Hallo,

das klingt doch nach einem Plan. Gib uns doch mal Bescheid, was die sozialmedizinische Beurteilung in dem Bericht so aussagt. Dann können wir Dir sagen, was in der Praxis passieren kann.

Leider kannst Du den Bericht nicht selbst dem MDK senden bzw. das macht keinen Sinn. Der MDK wird nur tätig, wenn er einen Beratungsauftrag hat. Es macht also Sinn den Bericht (vielleicht reduziert um die Seiten zur Familiengeschichte) in einem verschlossenen Umschlag mit Aufschrift "nur vom MDK zu öffnen" (und natürlich Name und Versichertennummer) der Kasse zukommen zu lassen.

Ich weiß nicht wie andere Krankenkasse mit ihren Versicherten kommunizieren. Der eine empfindet schon die Nachfrage wann ggf. Arbeitsfähigkeit zu erwarten ist schon als Bedrängung, der andere tritt in einen Dialog und es sind ganz normale Gespräche. Von außen ist das schwer zu beurteilen und man kennt ja auch immer nur die eine Seite.

LG, Fee

Verfasst: 28.11.2014, 01:55
von fredy2206
Hallo Melody,

es tut mir sehr leid, dass auch Du ein Opfer der KK geworden bist. Leider ist es so, dass der MDK alle Unterlagen anfordern kann, auch ohne Deine Zustimmung. Das ist im SGB geregelt.

Das Du nicht mehr ans Telefon gehst, wenn die KK anruft, ist vollkommen richtig. Musst Du auch nicht. Wenn die was wissen wollen, können die Dich anschreiben oder zu Deiner Krankheit Deinen Arzt befragen.

Halte Dir immer vor Augen, dass das alles gewollt ist und gebe nicht auf.

Liebe Grüße

Verfasst: 28.11.2014, 07:52
von Poet
@fredy: Und mir tut es leid dass Du weiterhin solche Behauptungen um Dich wirfst. Lese doch mal bitte was hier in dem Thread schon geschrieben wurde.