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Verfasst: 02.11.2014, 14:55
von GerneKrankenVersichert
Lady Butterfly hat geschrieben:
und wenn sie das Krankengeld einstellt, dann sollte sie dies schriftlich tun - mit ausführlicher Begründung der Entscheidung und mit Rechtsbehelfserklärung.
Die Kasse prüft doch noch. Es erfolgte eine telefonische Anhörung und der Versicherte hat Gründe vorgebracht, die gegen die Einstellung des Krankengeldes sprechen. Warum sollte die Kasse denn im laufenden Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt plötzlich einen Bescheid erstellen?!?
Verfasst: 02.11.2014, 15:00
von GerneKrankenVersichert
fredy2206 hat geschrieben:
Was mir nur nicht klar ist, dass man mir schriftlich mitteilt, dass ich weiter KG beziehen werde, weil der MDK mich für arbeitsunfähig hält, mir aber dann am Telefon gesagt wird, ich bekäme kein KG. Und beides die gleiche Sachbearbeiterin.
Die Kasse muss, bevor sie eine Leistung einstellt, eine Anhörung durchführen (§ 24 SGB X). Ergeben sich aus dieser Anhörung (das war das Telefonat) Anhaltspunkte dafür, dass die Entscheidung auch anders ausfallen könnte, muss dies Kasse dies erst prüfen, bevor ein Bescheid erstellt wird. Deshalb wurde auf der einen Seite die Bewilligung schriftlich mitgeteilt und die Nicht-Zahlung (noch) nicht.
Verfasst: 02.11.2014, 15:02
von fredy2206
Verstehe ich da jetzt was falsch?
Wieso prüft die Kasse noch?
Ich habe doch den Bescheid bekommen, aus dem hervorgeht, dass sie ihren Bescheid über die Verweigerung des KG zurücknehmen und ich nun weiterhin laufend KG erhalte. Und der MDK mich für arbeitsunfähig erklärt hat.
Das ist für mich jetzt alles total verwirrend. Was gibt es da denn noch zu prüfen????
Es sind hier doch einige Anwesende, die bei einer KK arbeiten. Vielleicht kann mir jemand mal klar dieses Vorgehen erläutern? Dafür wäre ich dankbar, denn ich verstehe das alles überhaupt nicht. Aber vielleicht ist das ja so gewollt?
Verfasst: 02.11.2014, 15:17
von GerneKrankenVersichert
Das sind zwei verschiedene Dinge, die beurteilt werden müssen.
Auf der einen Seite die Frage der Arbeitsunfähigkeit, die eine Voraussetzung für die Zahlung von Krankengeld ist. Darüber gab es eine Meinungsverschiedenheit zwischen deinem Arzt und dem MDK, die nun ausgeräumt ist. Der MDK hat die weitere Arbeitsunfähigkeit anerkannt.
Die zweite Voraussetzung für die Zahlung von Krankengeld ist die lückenlose Festellung der Arbeitsunfähigkeit, d. h., eine neue Krankschreibung muss spätestens am letzten Tag der vorherigen Krankschreibung erfolgen. Der Kasse liegen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, so dass sie diese Voraussetzung bisher nicht prüfen konnte. Sie fragt meiner Einschätzung nach nun bei deinen behandelnden Ärzten nach, wann die Behandlung war und wer dich wann wielange arbeitsunfähig eingeschätzt hat, um zu prüfen, ob die Arbeitsunfähigkeit lückenlos war.
Verfasst: 02.11.2014, 15:42
von Lady Butterfly
ich frage mich ja, woher Gernekrankenversichert die Beweggründe der Krankenkasse kennt - es kann so sein, wie er schreibt, es kann aber auch anders sein.
Offensichtlich wurde bereits versucht, das Krankengeld einzustellen - was aber nicht funktioniert hat. Offensichtlich wurden bis 31.08.2014 Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorgelegt. Danach wahrscheinlich nicht mehr - aber aufgrund eines Bescheides der Krankenkasse, der später zurückgenommen wurde. Es wurden wohl auch keine Auszahlscheine mehr versandt - daher stelle ich mir die Frage, wen das Verschulden trifft, dass die AU ggf. nicht durchgehend bescheinigt wurde.... dass durchgehend Arbeitsunfähigkeit besteht, wird wohl weder vom behandelnden Arzt noch vom MDK bezweifelt.
daher nochmals mein Rat an fredy2206 : frag deine Krankenkasse, wieso sie prüft und was sie prüft. Nur dann wirst du es erfahren. Wenn sie das Krankengeld einstellen wollen, bitte um einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.
Verfasst: 02.11.2014, 15:52
von GerneKrankenVersichert
Lady Butterfly hat geschrieben:ich frage mich ja, woher Gernekrankenversichert die Beweggründe der Krankenkasse kennt - es kann so sein, wie er schreibt, es kann aber auch anders sein.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich die Beweggründe der Kasse kenne, sondern lediglich meine Einschätzung abgegeben. Und du deine. Entscheiden muss nun fredy, was er/sie mit den gegebenen Informationen anfängt.
Verfasst: 02.11.2014, 16:13
von fredy2206
Lady Butterfly, genau so ist es.
Die Kasse hat die Krankschreibung bis 31.08.14 nicht anerkannt, den MDK eingeschaltet und mir geraten, mich bei der Arbeitsagentur oder der Arge zu melden um weiterhin Versicherungsschutz zu behalten. Und man sich zu gegebener Zeit mit mir in Verbindung setzen wird. Ich war ja die ganze Zeit über in therapeutischer Behandlung (was auch nachgewiesen werden kann), aber leider nur übergangsweise und sporadisch, weil ich erst ab dem 20.10. einen festen Platz bei einem Therapeuten bekommen konnte.
Und nun versucht die Sachbearbeiterin mir den schwarzen Peter zuzuschieben. Man hat mich in keinster Weise darauf hingewiesen, dass ich, um meine Ansprüche zu wahren, weiterhin AU´s beibringen müsste. Diese Dame hat mich am Telefon behandelt wie einen Verbrecher, so als wollte ich unberechtigt Leistungen erschleichen. Und nun, wo meine Arbeitsunfähigkeit bestätigt wurde, verhält sie sich wieder so. Ich bin psychisch erkrankt und muss mir sowas gefallen lassen.....
Verfasst: 02.11.2014, 17:17
von Lady Butterfly
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Lady Butterfly hat geschrieben:ich frage mich ja, woher Gernekrankenversichert die Beweggründe der Krankenkasse kennt - es kann so sein, wie er schreibt, es kann aber auch anders sein.
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich die Beweggründe der Kasse kenne, sondern lediglich meine Einschätzung abgegeben. Und du deine. Entscheiden muss nun fredy, was er/sie mit den gegebenen Informationen anfängt.
möglich - aber deine Beiträge sind widersprüchlich
am 1.11., 8:06 Uhr hast du geschrieben
Ich interpretiere das so, dass er der Kasse nicht darum geht, die Krankengeldzahlung abzulehnen, sondern darum, sie irgendwie möglich zu machen, zur Not auch mit der Krankschreibung durch einen Orthopäden.
heute, um 2:55 Uhr hast du geschrieben
Die Kasse prüft doch noch. Es erfolgte eine telefonische Anhörung und der Versicherte hat Gründe vorgebracht, die gegen die Einstellung des Krankengeldes sprechen. Warum sollte die Kasse denn im laufenden Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt plötzlich einen Bescheid erstellen?!?
und gleich hinterher (3 Uhr)
Die Kasse muss, bevor sie eine Leistung einstellt, eine Anhörung durchführen (§ 24 SGB X).
entweder prüft die Kasse noch und führt Ermittlungen durch - oder sie hat eine Entscheidung getroffen und führt eine Anhörung durch. Mit einer Anhörung gibt die Kasse dem Mitglied Gelegenheit, sich zu einer Entscheidung zu äußern.
nun ja, wenn die Kasse bereits eine Anhörung durchführt, sind die Ermittlungen wohl beendet und sie hat eine Entscheidung getroffen, die sie dem Mitglied mitteilt und ihm die Gelegenheit gibt, sich dazu zu äußern
freddy2206 hat geschrieben:Leider kann ich nicht so optimistisch sein, da mir die Sachbearbeiterin am Telefon klipp und klar sagte, ich bekomme kein Krankengeld.
Das hört sich für mich nicht so an, als ob die Krankenkasse noch am prüfen ist. Es hört sich auch nicht so an, als ob die Kasse nach Gründen sucht, Krankengeld zu bewilligen.
wenn freddy sich nun äußern möchte, muss er zunächst mal wissen, wie die Kasse zu dieser Entscheidung gekommen ist und aufgrund welcher Tatsachen sie ihre Entscheidung getroffen hat - daher meine Empfehlung:
Frag die Kasse, was sie macht und wieso sie tut, was sie tut. Wenn sie eine Entscheidung getroffen - bitte um schriftliche Mitteilung einschließlich Begründung und Rechtsbehelfserklärung.
freddy2206 hat geschrieben:
Und nun versucht die Sachbearbeiterin mir den schwarzen Peter zuzuschieben. Man hat mich in keinster Weise darauf hingewiesen, dass ich, um meine Ansprüche zu wahren, weiterhin AU´s beibringen müsste. Diese Dame hat mich am Telefon behandelt wie einen Verbrecher, so als wollte ich unberechtigt Leistungen erschleichen. Und nun, wo meine Arbeitsunfähigkeit bestätigt wurde, verhält sie sich wieder so. Ich bin psychisch erkrankt und muss mir sowas gefallen lassen.....
Nun ja - das kann sein, aber du weißt es nicht. Vielleicht macht sie auch nur ihren Job. Aber egal wie: sie soll dir die Entscheidung, das Krankengeld einzustellen, schriftlich mitteilen - mit Begründung.
Wir hier können alle nur über die Gründe und Ziele spekulieren. Erfahren kannst du die nur, wenn du fragst.
Verfasst: 02.11.2014, 18:19
von GerneKrankenVersichert
Lady Butterfly hat geschrieben:
entweder prüft die Kasse noch und führt Ermittlungen durch - oder sie hat eine Entscheidung getroffen und führt eine Anhörung durch. Mit einer Anhörung gibt die Kasse dem Mitglied Gelegenheit, sich zu einer Entscheidung zu äußern.
nun ja, wenn die Kasse bereits eine Anhörung durchführt, sind die Ermittlungen wohl beendet und sie hat eine Entscheidung getroffen, die sie dem Mitglied mitteilt und ihm die Gelegenheit gibt, sich dazu zu äußern
?!?
Ich weiß ja nicht, wie das bei euch so läuft, aber bei uns wird das so gehandhabt:
Entscheidung aufgrund der vorliegenden Informationen
fredy2206 hat geschrieben:
Da dort nur Therapeuten beschäftigt sind hat mich dann mein Hausarzt vom 04.08. - 31.08.2014 weiterhin krank geschrieben.
Anscheinend keine weitere Krankschreibung. Die Arbeitsunfähigkeit wurde zum 04.08.14 beendet, aufgrund des Widerspruches wurde die Zweitbegutachtung eingeleitet und vom Hausarzt weiterhin bis 31.08.14 krankgeschrieben. Und diesem Anspruch auf Krankengeld wird nun stattgegeben. Für eine weitere Krankengeldzahlung fehlt nicht an der Arbeitsunfähigkeit, sondern an einer weiteren Krankmeldung/Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Genau genommen an der lückenlosen Krankschreibung, da die Kasse anscheinend die BSG-Rechtssprechung beachtet. Laut BSG-Rechtssprechung kann die rückwirkende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen akzeptiert werden. Es folgt die
Anhörung - vermute, das war die Anhörung:
fredy2206 hat geschrieben:
Nun sagt mir aber genau die Sachbearbeiterin von damals (leider ist die immer noch zuständig), dass ich für die Zeit vom 31.08. bis heute kein nachträgliches Krankengeld erhalte, weil ich keine Krankmeldungen eingereicht habe. Dies muss man einfach wissen und sie hätte mich in ihrem Schreiben darauf hingwiesen (was nicht wahr ist) und ausserdem hätte ich ja auf dem letzten Zahlschein wegen des Handbruchs nicht angekreuzt, dass ich neue Zahlscheine benötige. Nein, weil ich damals noch gar nicht wusste, wie sehr sich der Zustand meiner Mutter verschlechtert und ich auch nicht vorhatte, mich weiterhin krank schreiben zu lassen.......
neue Erkenntnisse (Fredy hat wohl angegeben, dass er/sie weiterhin in Behandlung war und die Arbeitsunfähigkeit von diesen Ärzten bestätigt wurde) aufgrund der Anhörung führen zu weiteren Ermittlungen. Vermutung von mir - es wird ermittelt, ob die Voraussetzungen der rückwirkenden Anerkennung vorliegen
http://lexetius.com/2005,3403
fredy2206 hat geschrieben:
wir haben uns die Behandlungstage von Ihren behandelnden Ärzten Praxis A, Praxis B und Praxis C angefordert, damit geprüft werden kann, ob Sie nach dem 31.08.2014 bei diesen Ärzten in Behandlung waren. Sollten Sie bei einem weiteren Arzt in Behandlung gewesen sein, teilen Sie uns bitten den Namen und die Anschrift mit. Sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, werden wir Sie umgehend über das Ergebnis informieren. Sollte noch weitere Arbeitsunfähigkeit bestehen, reichen Sie uns bitte dementsprechende Nachweise ein.
Da sind wir m. E. zur Zeit
und dann, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, kommt die Kasse zu derselben oder einer anderen Entscheidung, die in Form eines Bescheides mitgeteilt wird.
Welchen Sinn und Zweck sollte denn eine Anhörung haben, wenn auf Einwände des Versicherten nicht reagiert wird?
http://www.dvbs-online.de/spezial/2006- ... 67-769.htm
Nach § 24 Abs. 1 SGB X, § 28 Abs. 1 VwVfG ist bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gehört zu den tragenden Prinzipien eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens, der es gebietet, den Einzelnen vor einer Entscheidung zu Wort kommen zu lassen, damit er Einfluss auf das Verwaltungsverfahren und sein Ergebnis nehmen kann.
Verfasst: 02.11.2014, 19:04
von Lady Butterfly
ich weiß ja nicht, wie bei euch ein Verwaltungsverfahren abläuft - ich kenn es so:
zuerst beginnt ein Verwaltungsverfahren von Amts wegen oder auf Antrag (§ 18 SGB X), dann untersucht die Behörde den Sachverhalt (§ 20 SGB X). Wenn das abgeschlossen ist und die Kasse zu dem Schluss gekommen ist, dass sie einen Verwaltungsakt erlassen will, der in Rechte eingreift, führt sie eine Anhörung durch ("Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern" - § 24 SGB X).
Wenn die Kasse eine Anhörung durchführt, sollte sie mitteilen, welche Entscheidung sie zu treffen beabsichtigt und auf welche Tatsachen sie sich dabei stützt. Nur so kann sich der Versicherte dazu äußern.
http://www.finkenbusch.de/?p=997
und die Kasse möchte die Krankengeldzahlung nicht einstellen, sondern, weil die Arbeitsunfähigkeit nicht durchgehend bescheinigt wurde
offensichtlich war fredy2206 nicht bewusst, dass er darauf achten soll, dass die AU lückenlos bescheinigt wird - und wir wissen nicht, ob die Krankenkasse ihn auf die Wichtigkeit hingewiesen hat. So wie ich lese, ist eher das Gegenteil geschehen
fredy2206 hat geschrieben:
Die Kasse hat die Krankschreibung bis 31.08.14 nicht anerkannt, den MDK eingeschaltet und mir geraten, mich bei der Arbeitsagentur oder der Arge zu melden um weiterhin Versicherungsschutz zu behalten. Und man sich zu gegebener Zeit mit mir in Verbindung setzen wird.
fredy2202 hat geschrieben:Habe aber mit der Krankmeldung ein Anschreiben mitgeschickt, in dem ich um die Zusendung weiterer Auszahlungsscheine gebeten habe. Daraufhin kam ein Anruf, dass man mir die Krankmeldung so nicht abnimmt.
fredy2202 hat geschrieben:Gestern warf sie mir vor, dass ich auf dem letzten Auszahlungsschein kein Kreuz gemacht hätte, damit man mir weitere zuschickt. Konnte ich zu dem Zeitpunkt auch nicht, da ich da noch nicht wusste, was mir alles bevorsteht.
außerdem widersprechen sich die Aussage der Sachbearbeiterin und das Schreiben von Ende Oktober
fredy2202 hat geschrieben:
mit unserem Bescheid vom 29.07.14 teilten wir Ihnen mit, dass wir die Krankengeldfortzahlung zum 04.08.2014 eingestellt haben. Nach einer erneuten Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung teilen wir Ihnen heute mit, dass wir unseren oben genannten Bescheid zurücknehmen. Sie erhalten auch über den 04.08.2014 hinaus laufend Krankengeld von uns, da Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Ihren Widerspruch sehen wir somit als erledigt an. Wir wünschen Ihnen gute Besserung.
und
fredy2202 hat geschrieben:Leider kann ich nicht so optimistisch sein, da mir die Sachbearbeiterin am Telefon klipp und klar sagte, ich bekomme kein Krankengeld.
Schon damals, als ich die weitere Krankmeldung einreichte, sagte sie immer zu mir, ich will sie nicht verstehen....Wenn ich eine konkrete Frage stellte, bekam ich keine Antwort und sie verirrte sich immer mehr in Widersprüche.
wenn aber die Kasse zum einen nicht ausreichend darüber beraten hat, dass durchgehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wichtig sind und im Gegenteil sogar gesagt hat, sie erkennt weitere AUs nicht an - um dann später mit der Begründung das Krankengeld ablehnt, dass keine AUs vorliegen, dann stimmt da was nicht...
Verfasst: 02.11.2014, 19:38
von fredy2206
Hallo,
Ich höre hier immer das Wort "Anhörung".Dazu muss ich Euch noch erklärend mitteilen, dass ich die KK nach dem Brief vom 30.10. (in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich weiterhin KG bekomme, da der MDK meine Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat) angerufen habe, da ich gerne wissen wollte, ob ich nun noch irgendwas von meiner Seite aus zu machen habe und wie es nun weitergeht.
Es war keine Anhörung, die die KK angestrebt hat.
Habe dann auch noch eine Email geschickt, dass ich mich seit dem 20.10.14 in einer dauerhaften Therapie befinde und Anfang Dezember einen Termin bei einem Facharzt habe. Ich wurde ja von der KK aufgefordert, meiner Mitwirklungspflicht zur Wiedererlangung meiner Arbeitsfähigkeit nachzukommen und bis zum 13.11.14 fünf Therapeuten mit Namen und Anschrift zu benennen, bei denen ich wegen einer Therapie nachgefragt und mich auf die Warteliste habe setzen lassen. Da ich aber schon am Anfang meiner Krankheit eine Behandlung angestrebt habe und nun ja auch in Behandlung bin, hat sich diese Liste ja erledigt.
Lady Butterfly sieht den Sachverhalt genau richtig. Ich wurde damals ziemlich schroff und unfreundlich abgefertigt, mir wurde quasi Erschleichung von Sozialleistungen unterstellt (die Krankschreibungen meiner Ärzte zählten nicht) und ich wurde aufgefordert, mich um meine Grundsicherung zu kümmern. Und hinterher nun sowas. Und man hat mir keine Auszahlungsscheine geschickt, obwohl ich darum gebeten habe. Gottseidank habe ich das alles schriftlich vorliegen.
Aufgrund des Verhaltens (damals und heute) der Sachbearbeiterin bin ich total verwirrt. Damals schon wollte ich ihren Vorgesetzten sprechen, der war angeblich nicht da. Ich bekam dann am Folgetag einen Anruf. Letzten Freitag genau das gleiche Spiel. Angeblich sind am Freitagmittag keine Vorgesetzten mehr im Hause und sie wird für Montag einen Rückruf einstellen......Einen Namen ihrer Vorgesetzten wollte sie mir auch nicht nennen. Das ist doch alles mehr als merkwürdig?
Verfasst: 02.11.2014, 20:51
von GerneKrankenVersichert
Ich denke, ohne Akteneinsicht kann hier niemand genau sagen, wer wann was wieso wem mitgeteilt hat. Ich kann nur die Rechtslage aufgrund der BSG-Rechtssprechung einstellen, was fredy damit macht, ist seine/ihre Sache. Fakt ist, dass über den 31.08.14 hinaus keine weitere Arbeitsunfähigkeit festgestellt und gemeldet wurde. Wer daran Schuld hat und welche Konsequenzen sich darauf ergeben, kann in einem Forum nicht festgestellt werden. Das BSG legt allerdings sehr strenge Maßstäbe an, was die Eigenverantwortung der Versicherten in dieser Frage betrifft.
Verfasst: 02.11.2014, 21:06
von Lady Butterfly
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich denke, ohne Akteneinsicht kann hier niemand genau sagen, wer wann was wieso wem mitgeteilt hat. Ich kann nur die Rechtslage aufgrund der BSG-Rechtssprechung einstellen, was fredy damit macht, ist seine/ihre Sache. Fakt ist, dass über den 31.08.14 hinaus keine weitere Arbeitsunfähigkeit festgestellt und gemeldet wurde. Wer daran Schuld hat und welche Konsequenzen sich darauf ergeben, kann in einem Forum nicht festgestellt werden. Das BSG legt allerdings sehr strenge Maßstäbe an, was die Eigenverantwortung der Versicherten in dieser Frage betrifft.
dass die Fakten nicht reichen, um den Fall zu beurteilen, schreib ich schon die ganze Zeit - und deshalb soll sich fredy2206 mit seiner Kasse in Verbindung setzen. Fakt ist, dass die Arbeitsunfähigkeit sowohl von MDK als auch vom behandelnden Arzt nicht angezweifelt ist. Und Fakt ist auch, dass die Kasse noch mit Schreiben von Ende Oktober laufende Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat
Nach einer erneuten Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung teilen wir Ihnen heute mit, dass wir unseren oben genannten Bescheid zurücknehmen. Sie erhalten auch über den 04.08.2014 hinaus laufend Krankengeld von uns, da Sie weiterhin arbeitsunfähig sind.
Wie die Kasse dann auf die Idee kommen kann, dass man das Krankengeld nun doch rückwirkend einstellt, erschließt sich mir noch nicht ganz - ich sehe daher gute Chancen.
Und ja - das BSG legt strenge Maßstäbe an, was die Eingenverantwortung der Versicherten betrifft.
Ich denke jedoch, dass es auch strenge Maßstäbe anlegt, was die Beratung der Kassen angeht - sollte man bei dieser Sache nicht vergessen. Verantwortung ist niemals einseitig. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich die Kasse hier mit der Beratung zu Rechten und Pflichten von fredy2206 viel Mühe gegeben hat.
Dagegen ist die Beratung ein Vorgang zwischen einem Leistungsträger und einem einzelnen Bürger, wobei das Ziel eine erschöpfende Orientierung des Bürgers über seine Rechte und Pflichten nach dem SGB ist. Eine solche Orientierung ist erreicht, wenn dem Bürger die für eine optimale Handhabung seiner Rechtsstellung notwendigen Entscheidungsgrundlagen vermittelt worden sind. Die Beratung ist somit konkret und individuell.
Die Beratung ist dem Sozialleistungsberechtigten auf Grund eines entsprechenden Antrags (vgl. § 19 Satz 1 SGB IV) oder von Amts wegen zu erteilen. Der Sozialversicherungsträger hat von Amts wegen tätig zu werden, wenn sich aus einem konkreten Verwaltungskontakt ein Beratungsbedarf in seinem eigenen Leistungsbereich oder in einem Leistungsbereich außerhalb seiner Zuständigkeit ergibt. Ggf. ist der Sozialleistungsberechtigte an die zuständige Stelle zu verweisen.
Dabei ist davon auszugehen, dass ein Sozialversicherungsträger nicht von Amts wegen für jeden einzelnen Versicherten eine an alle Eventualitäten angepasste individuelle Beratung vornehmen kann, sondern lediglich eine solche, die sich auf Grund von konkreten Fallgestaltungen unschwer ergibt, etwa wenn eine klar zu Tage liegende Dispositionsmöglichkeit besteht, die so zweckmäßig ist, dass jeder verständige Versicherte sie mutmaßlich nutzen würde.
Da Aufklärung und Beratung alle Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch umfassen, hat der Sozialversicherungsträger auch über alle Fragen im Zusammenhang mit gestellten oder zu stellenden Anträgen aufzuklären bzw. zu beraten. Dabei sind sowohl materiell-rechtliche als auch formell- bzw. verfahrensrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
http://www.finkenbusch.de/?p=826
oder anders ausgedrückt: in diesem Fall hätte die Kasse fredy2206 auf die Wichtigkeit der durchgehenden Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit und die möglichen Folgen ausdrücklich hinweisen müssen - statt dessen
Habe aber mit der Krankmeldung ein Anschreiben mitgeschickt, in dem ich um die Zusendung weiterer Auszahlungsscheine gebeten habe. Daraufhin kam ein Anruf, dass man mir die Krankmeldung so nicht abnimmt.
Vielleicht hat sich also Fredy2206 unbewusst nicht ganz korrekt verhalten - die Kasse hat sich allerdings auch nicht korrekt verhalten, obwohl sie es hätte besser wissen müssen.
Damals schon wollte ich ihren Vorgesetzten sprechen, der war angeblich nicht da. Ich bekam dann am Folgetag einen Anruf. Letzten Freitag genau das gleiche Spiel. Angeblich sind am Freitagmittag keine Vorgesetzten mehr im Hause und sie wird für Montag einen Rückruf einstellen......Einen Namen ihrer Vorgesetzten wollte sie mir auch nicht nennen. Das ist doch alles mehr als merkwürdig?
Es kann schon sein, dass jemand Freitags gerne zeitig Feierabend macht und daher am Freitag Nachmittag nicht mehr erreichbar ist. Warte erst mal das Gespräch morgen ab.
Verfasst: 02.11.2014, 21:51
von fredy2206
Danke an alle. Ich werde morgen erst mal mit der UPB telefonieren und abwarten, ob sich hier jemand von meiner KK meldet. Informiere Euch dan n weiter.
Noch eine Frage: Kann ich einfach so auf Akteneinsicht bestehen? Und wie gehe ich da am besten vor?
Danke, Ihr habt mich sehr beruhigt. Natürlich könnt Ihr hier nur Vermutungen anstellen, aber auch das hat mir schon sehr geholfen.
Verfasst: 02.11.2014, 22:56
von GerneKrankenVersichert
Lady Butterfly hat geschrieben: Und Fakt ist auch, dass die Kasse noch mit Schreiben von Ende Oktober laufende Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat
Nach einer erneuten Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung teilen wir Ihnen heute mit, dass wir unseren oben genannten Bescheid zurücknehmen. Sie erhalten auch über den 04.08.2014 hinaus laufend Krankengeld von uns, da Sie weiterhin arbeitsunfähig sind.
Wie die Kasse dann auf die Idee kommen kann, dass man das Krankengeld nun doch rückwirkend einstellt, erschließt sich mir noch nicht ganz - ich sehe daher gute Chancen.
Das kann man auch anders interpretieren. Bisher ging die Kasse davon aus, dass die Arbeitsunfähigkeit nur bis zum 31.08.14 andauerte, das "weiterhin" könnte sich also auf den Zeitraum nach dem 04.08.14 bis zum 31.08.2014 beziehen (Vermutung von mir, natürlich keine Gewissheit).
Die Kasse stellt das Krankengeld nicht rückwirkend ein. Krankengeld wird immer abschnittsweise bewilligt. Diese Feinheit habe ich auch erst hier im Forum kennengelernt, mein Arbeitgeber prüft die Lückenlosigkeit nicht. Diese Kasse scheint sich allerdings an die BSG-Rechtssprechung zu halten. Die das BSG übrigens rigoros verfolgt, die DAK musste einmal Krankengeld nachzahlen, da sie die Lücke nicht beachtete, das Krankengeld ohne Anspruch auszahlte und die Tage folgerichtig nicht auf die Höchstanspruchsdauer anrechnen durfte.