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Verfasst: 27.10.2014, 10:08
von the_diver
Danke, poet!

"wenn es entsprechend vertraglich geregelt ist" bedeutet also einen unbefristeten Teilzeitvertrag und im Begleitschreiben eine wie von mir vorgeschlagene Formulierung, oder?

Verfasst: 27.10.2014, 10:39
von Poet
@the_diver: Ja, das ist wichtig.

Verfasst: 28.10.2014, 19:53
von Thomas3
Was, wenn die Teilzeit befristet ist, z.B. auf 15 Monate?
Muss sie unbedingt als unbefristet formuliert sein, um einen Wechsel zu vollziehen?