Verfasst: 10.08.2014, 20:31
"Verwaltungsverfahren" ist der Fachausdruck für das Zusammenspiel zwischen Versichertem und Krankenkasse
in deinem Fall: die Kasse möchte dich zu irgendwas auffordern - dann kann/muss sie zunächst eine Anhörung machen. Das bedeutet, sie teilt dir was mit und bittet dich um deine Meinung bzw. sie gibt dir Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Dann kann/muss sie dir ihre Entscheidung ggf. mit Fristsetzung mitteilen (z. B. "legen Sie bis zum 31.08. einen Wiedereingliederungsplan vor, wenn Sie dass nicht tun, kann das und jenes passieren. usw. usw.)
da gibts meiner Meinung nach zwei Haken: es gibt wohl kein Gutachten des MDK, der eventl. Grundlage für eine solche Aufforderung sein könnte
und
die Wiedereingliederung ist abhängig davon, dass dein behandelnder Arzt sie befürwortet und dass dein AG und du mitspielen - das widerspricht einer Aufforderung durch die Kasse.
sie kann es natürlich empfehlen und du solltest mit deinem Arzt darüber sprechen - aber eine Aufforderung mit Hinweis auf die Mitwirkungspflichten? ich denke nicht.
lies mal hier nach:
http://www.finkenbusch.de/?p=1394#more-1394
http://www.finkenbusch.de/?p=1000
in deinem Fall: die Kasse möchte dich zu irgendwas auffordern - dann kann/muss sie zunächst eine Anhörung machen. Das bedeutet, sie teilt dir was mit und bittet dich um deine Meinung bzw. sie gibt dir Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Dann kann/muss sie dir ihre Entscheidung ggf. mit Fristsetzung mitteilen (z. B. "legen Sie bis zum 31.08. einen Wiedereingliederungsplan vor, wenn Sie dass nicht tun, kann das und jenes passieren. usw. usw.)
da gibts meiner Meinung nach zwei Haken: es gibt wohl kein Gutachten des MDK, der eventl. Grundlage für eine solche Aufforderung sein könnte
und
die Wiedereingliederung ist abhängig davon, dass dein behandelnder Arzt sie befürwortet und dass dein AG und du mitspielen - das widerspricht einer Aufforderung durch die Kasse.
sie kann es natürlich empfehlen und du solltest mit deinem Arzt darüber sprechen - aber eine Aufforderung mit Hinweis auf die Mitwirkungspflichten? ich denke nicht.
lies mal hier nach:
http://www.finkenbusch.de/?p=1394#more-1394
http://www.finkenbusch.de/?p=1000