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Re: Auslegungsfrage der Fristwahrung

Verfasst: 31.07.2014, 20:00
von Lady Butterfly
Helmes63 hat geschrieben:Die Frage der Fristwahrung ist nicht ganz so einfach wie hier mancher meint. Ich bitte in diesem Zusammenhang auch zu berücksichtigen, dass der NEUJAHRSTAG als gesetzlicher Feiertag durchaus eine fristwahrende Wirkung auf den 1. Werktag des folgenden Kalenderjahres zuläßt.

Dieser Sachverhalt ist durchaus bei einem so wichtigen Anlaß wie den ALTSCHULDENERLASS bei Versicherungsrückkehrern relevant. Nach meiner Auffassung kann bei dieser Sachlage auch eine postalische Aufgabe eines Antrages auf Schuldenerlaß am Silvestertag als fristgerecht gewertet werden.

Für mich nun wissenswert : ist hier eine Auslegung wie zuvor dargelegt gemäß der Regelung (im VerwVG § 31) statthaft oder nicht ?!
sorry, ich glaube, der einzige, der glaubt, es sei einfach, bist du.

maßgeblich ist nicht, wann Unterlagen abgesandt werden, sondern wann sie eingehen

und maßgeblich ist auch nicht der von dir mehrfach genannte § 31 VerwVG - wie auch schon mehrfach geschrieben wurde

wenn es tatsächlich einen real existierenden Fall gibt, schildere ihn bitte
wenn es keinen Fall gibt, dann lass es
Danke.

auf den Punkt gebracht ...

Verfasst: 01.08.2014, 12:16
von Helmes63
Weshalb bringt man das nicht treffender auf den Punkt : bspw. so:

> bei allen amtlichen Eingaben gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechtes ist ausnahmslos die Fristwahrung durch das Datum per Poststempel nicht rechtskräftig gegeben !!! ???

> genau so kommt das bei mir rüber !!!

Re: auf den Punkt gebracht ...

Verfasst: 01.08.2014, 12:51
von ratte1
Helmes63 hat geschrieben:Weshalb bringt man das nicht treffender auf den Punkt : bspw. so:

> bei allen amtlichen Eingaben gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechtes ist ausnahmslos die Fristwahrung durch das Datum per Poststempel nicht rechtskräftig gegeben !!! ???

> genau so kommt das bei mir rüber !!!
Weshalb sollte das erforderlich sein? Bei Öffnungszeiten wissen Sie doch auch, dass Sie spätestens am Ende der Öffnungszeiten da sein müssen und es nicht ausreicht, sich erst dann auf den Weg zu machen.

ratte1

Verfasst: 01.08.2014, 14:19
von heinrich
Helmes, du antwortest ja auf üüüberhaupt nichts konkret.

Vielleicht jetzt.
Was machst Du eigentlich beruflich ??

Verfasst: 01.08.2014, 14:40
von Poet
@helmes: Das bringt man deshalb nicht so auf den Punkt weil es nur Deine Auffassung ist, welche noch dazu nicht falscher sein könnte.

Zum Glück entspringt das alles nur Deiner Fantasie, einen realen Fall scheint es nicht zu geben und da wo jmd etwas spät war haben die Kassen-Mitarbeiter ganz sicher Ihren Verstand benutzt um die Mitgliedschaft einzurichten.

Bye bye, Helmes...

Verfasst: 01.08.2014, 15:21
von broemmel
heinrich hat geschrieben:Helmes, du antwortest ja auf üüüberhaupt nichts konkret.

Vielleicht jetzt.
Was machst Du eigentlich beruflich ??
Die Frage gab es ja schon mehrfach. Also ich finde die ist viel zu krass konkret.

Ich versuch das mal globaler. helmes bist Du berufstätig?

Re: auf den Punkt gebracht ...

Verfasst: 02.08.2014, 21:06
von roemer70
Helmes63 hat geschrieben:Weshalb bringt man das nicht treffender auf den Punkt : bspw. so:

> bei allen amtlichen Eingaben gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechtes ist ausnahmslos die Fristwahrung durch das Datum per Poststempel nicht rechtskräftig gegeben !!! ???

> genau so kommt das bei mir rüber !!!
Ich habe eine Vermutung, worin Deine Verständnisprobleme begründet sein könnten: in Deiner verklausulierten Ausdrucksweise.
Denn Lady Butterfly bringt es so einfach wie zutreffend auf den Punkt:
maßgeblich ist nicht, wann Unterlagen abgesandt werden, sondern wann sie eingehen
Warum kannst Du das nicht?
Und warum verstehst Du solche Antworten nicht? Liest Du sie überhaupt? Interessiert Dich denn, was wir hier auf Deine Beiträge antworten?

Verfasst: 04.08.2014, 08:41
von ippuj
Das bringt mich zu einem lustigen Punkt, den ich ziemlich regelmäßig mit Krankenkassenmitarbeitern diskutieren muß, das Thema Kassenwechsel.

Damit ein Kassenwechsel zustande kommt, muß der zur Meldung verpflichteten Stelle vor dem Wechseltermin die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorliegen.

Ihr glaubt nicht, was ich alles von Kassenmitarbeitern zu hören bekomme, wenn uns als Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung nicht (rechtzeitig) vorlag und der Wechsel deshalb nicht zustande kommt.

Ich bin jetzt mal böse: Wenn es also um die Interessen der eigenen Kasse geht, ist die Kenntnis um Fristenregelungen nicht bei allen Kassenmitarbeitern gleich ausgeprägt.

Contra-Position

Verfasst: 04.08.2014, 09:26
von Helmes63
Meine letzte Aussage war keineswegs verklauseliert.
Wenn mancher diese These nicht versteht soll er das hier konkret sagen.

> übrigens viele Gesetzestexte im SGB-V haben noch viel schlimmere aufgebauschte Textmonster. Das ist nun einmal Alltag in unserem Rechtssystem.

> hierzu einmal an dieser Stelle ein kleiner Denkanstoß zum Schluß : weshalb gibt es zu vielen Rechtsgrundlagen in unserem Rechtssystem so ausführliche "Kommentare" ?!

> oder muss ich diese Frage nun auch noch erläuern ?!

Verfasst: 04.08.2014, 09:36
von broemmel
heinrich hat geschrieben:Helmes, du antwortest ja auf üüüberhaupt nichts konkret.

Vielleicht jetzt.
Was machst Du eigentlich beruflich ??
Wo wir beim Thema "verstehen" sind.

Was an dieser Frage war missverständlich? Oder war die nicht verklausuliert genug um diese zu verstehen?

Re: Contra-Position

Verfasst: 04.08.2014, 16:27
von Lady Butterfly
Helmes63 hat geschrieben:Meine letzte Aussage war keineswegs verklauseliert.
Wenn mancher diese These nicht versteht soll er das hier konkret sagen.

> übrigens viele Gesetzestexte im SGB-V haben noch viel schlimmere aufgebauschte Textmonster. Das ist nun einmal Alltag in unserem Rechtssystem.

> hierzu einmal an dieser Stelle ein kleiner Denkanstoß zum Schluß : weshalb gibt es zu vielen Rechtsgrundlagen in unserem Rechtssystem so ausführliche "Kommentare" ?!

> oder muss ich diese Frage nun auch noch erläuern ?!
es wäre sehr nett, wenn du den Sinn deiner Fragen erläutern würdest - und auch mal Fragen beantworten würdest statt immer nur welche zu stellen. Noch einmal:

- was machst du beruflich?
- weshalb stellst du diese Fragen? bist du betroffen? wenn ja, wie?

Re: Contra-Position

Verfasst: 04.08.2014, 22:49
von roemer70
Helmes63 hat geschrieben:Meine letzte Aussage war keineswegs verklauseliert.
Wenn mancher diese These nicht versteht soll er das hier konkret sagen.
Thesen? Ich lese nur Nonsens.
An Verständnis mangelt es übrigens nicht uns (höchstens am Verständnis Deiner Beweggründe, aber die willst Du uns ja nicht erläutern), sondern Dir: am Verständnis, welche Gesetzestexte heranzuziehen sind, am Verständnis unserer Antworten und vor allem Verständnis grundlegender Dinge der GKV. Und deshalb erleben wir hier auch solche Stilblüten von Dir.
Helmes63 hat geschrieben:> übrigens viele Gesetzestexte im SGB-V haben noch viel schlimmere aufgebauschte Textmonster. Das ist nun einmal Alltag in unserem Rechtssystem.
Das ist der Grund, warum wir hier verständlich schreiben.
Helmes63 hat geschrieben:> hierzu einmal an dieser Stelle ein kleiner Denkanstoß zum Schluß : weshalb gibt es zu vielen Rechtsgrundlagen in unserem Rechtssystem so ausführliche "Kommentare" ?!

> oder muss ich diese Frage nun auch noch erläuern ?!
Liefere doch lieber ein paar Antworten auf die zahlreichen offenen Fragen Dich betreffend.

Gegendarstellung und Zusatzfrage

Verfasst: 12.08.2014, 09:18
von Helmes63
Ich kann an dieser Stelle erst einmal nur raten wo das Verständnisproblem liegt. Deshalb wäre es zunächst einmal zielführend, wenn die Kritiker mal eine konkrete Frage stellen, damit mir auch klar wird wo es genau hackt.

Ich lese von vielen offenen Fragen, kann aber keine konkreten erkennen die von so grundsätzlicher Bedeutung sind.
> Kaffeesatz-lesen macht bei dieser Sachlage wenig Sinn ; deshalb mal Klartext, wo hackt es denn !!!

Für mich ist übrigens bezogen auf den Ursprungsthread insbesondere einmal wissenswert : muss der Sachbearbeiter des Kassenträgers sich zwingend an den (§ 31 VerwVG) halten oder muss er in Sachen Fristenwahrung auf die dort bestehenden Regelungen zwingend bestehen weil der Gesetzgeber das so vorsieht.

Verfasst: 12.08.2014, 10:32
von Poet
@helmes: Nun denn, beantworte doch mal für's Erste die von Lady B. im letzten Post wiederholten konkreten Fragen.

Ich gebe bis dahin keine weiteren Antworten auf Fragen von Dir.

Re: Contra-Position

Verfasst: 12.08.2014, 11:03
von broemmel
Lady Butterfly hat geschrieben: es wäre sehr nett, wenn du den Sinn deiner Fragen erläutern würdest - und auch mal Fragen beantworten würdest statt immer nur welche zu stellen. Noch einmal:

- was machst du beruflich?
- weshalb stellst du diese Fragen? bist du betroffen? wenn ja, wie?
Es gehört schon ziemlich viel Ignoranz oder einen grossen Mangel an Intelligenz dazu wenn man das nicht als konkrete Frage erkennt.

Hilfe, Hilfe Deppenalarm.....