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Re: Hintergrunderklärung zur Ausgangsfrage
Verfasst: 10.07.2014, 19:29
von Lady Butterfly
Helmes63 hat geschrieben: Nach Durchsicht der beiden Rechtsgrundlagen kann gesagt werden, dass (der § 31 des VerwVG) die Basis ist für alle "fristwahrenden Verfahren" mit Behörden und Ämtern. Der Gesetzestext ist nämlich ansonsten gleich.
nööö, für das Verwaltungsverfahren bei den Krankenkassen gilt das SGB X - wie du auf die Idee kommst, was anderes zu sagen, weiß ich nicht....
Helmes63 hat geschrieben: > ungeachtet dessen möchte ich hinzufügen, dass Silvester in vielen Listen der Feiertage noch nicht einmal aufgeführt ist. Das heißt im Umkehrschluß aber noch lange nicht, dass es damit keiner ist.
na ja, wenn nirgendwo steht, dass Silvester ein Feiertag ist, könnte das natürlich auch daran liegen, dass es keiner ist
und wenn am Silvestermorgen alle Geschäfte geöffnet haben und du Böller kaufen kannst, ist das ein weiterer Hinweis darauf, dass Silvester kein Feiertag ist
Helmes63 hat geschrieben:> zum besseren Verständnis : steht es nachweisbar fest, dass der Silvestertag in allen Bundesländern kein gesetzlicher Feiertag ist (?!) ?????????
zum besseren Verständnis: worum geht es hier überhaupt? hast du am 31.12.2013 einen Antrag gestellt? und wenn ja, ist der abgelehnt worden?
Helmes63 hat geschrieben: > einen eindeutigen Beleg hierfür habe ich leider vergeblich gesucht. Ich unterscheide nämlich gerne zw. einer fundierten Meinung und belastbaren Fakten.
.
nun ja, dann schau doch mal sämtliche Landesgesetze durch - viel Spass.
vielleicht findest du ja auch noch Belege, dass Osterhase und Christkind an Silvester Dienstfrei haben
Verfasst: 10.07.2014, 20:16
von Poet
@helmes: Mir ist schleierhaft weshalb in fiktiven Fällen ein Kundenmgmt helfen soll aber im Sinne der fachlichen Korrektheit:
Die Kassen haben i.d.R. ein Beschwerdemgmt, Interventionsprozesse und ein eigenes unabhängiges Korrektiv mit den Widerspruchsausschüssen, welche nicht mit Kassen-Mitarbeitern besetzt sind.
Externe Korrektive sind BVA/BMG und dessen Patientenbeauftragter, Verbraucherschutzverbände,Spibu und Kassenverbände, also verdammt viel um Kundeninteressen mit einzubringen.
Richtigstellung
Verfasst: 11.07.2014, 08:28
von Helmes63
Alle Landesgesetze brauche ich gar nicht durchzusehen. Es handelt sich hier ja nicht um eine wissenschaftliche Vergleichsstudie zum Thema Fristwahrung bei Anträgen bei Behörden, Ämtern und Versicherungen.
> mich persönlich interessiert nur die Rechtslage in NRW ;
das hatte ich leider vergessen zu erwähnen, sorry.
Kundenreaktionsmanagement:
> um über so etwas zu sprechen müsste man erst einmal wissen ob es so etwas konkret gibt. Da könnten die einzelnen Kassenträger unterschiedlich struktuiert sein. Die einen etwas regide (engstirnig) die anderen etwas kundenfreundlicher und kulanter.
> ich habe übrigens den Eindruck, dass einige mit dem Begriff Kundenreaktionsmanagement nichts anfangen können. Kann das sein ?!
Re: Richtigstellung
Verfasst: 11.07.2014, 08:46
von Christo
Helmes63 hat geschrieben:
Kundenreaktionsmanagement:
> ich habe übrigens den Eindruck, dass einige mit dem Begriff Kundenreaktionsmanagement nichts anfangen können. Kann das sein ?!
Könnte es sein, dass viele Fragen stellst, nicht diskutierst und auch nicht auf Rückfragen eingehst?
Verfasst: 11.07.2014, 09:41
von Poet
@helmes: ...und ich habe den Eindruck Du weisst nicht, dass das Reaktionsmgmt ein Teil der Kundenbindung und der Beschwerdeprävention ist. Die Kassen die ich kenne, messen die Laufzeiten sogar und stellen Standards auf und setzen es in Relation zum Beschwerde- und Kündigungsverhalten.
P.S.: Der Silvestertag ist in NRW auch kein Feiertag. Hier findest Du Deine Bettlektüre:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... n=N&menu=1
So, jetzt bist Du erstmal Antworten schuldig.
Verfasst: 11.07.2014, 10:42
von broemmel
Wieso ist er Antworten schuldig?
Bisher hat er doch nicht zu erkennen gegeben das er weiss wovon er schreibt. Bei dem wohl vorliegenden Problem der kognitiven Umsetzung von Informationen hat er nicht verstanden das ihm Fragen gestellt wurden
Dank Lady Butterfly weiss ich jetzt wenigstens warum der Osterhase eigentlich Silvester vorbeikommen müsste. Denn frei hat er ja offiziell nicht
Verfasst: 11.07.2014, 11:16
von Czauderna
Hallo Helmes,
Du bringst in Verbindung mit dem Beschwerdemanagement ( bei uns heißt das Resonanzmanager und beinhaltet auch die positiven Kundenresonanzen) denBegriff der Kulanz ins Spiel. Was verstehst du eigentlich als Krankenkassenversicherter unter Kulanz Seitens der Krankenkasse ?
Gruss
Czauderna
Re: Richtigstellung
Verfasst: 11.07.2014, 18:04
von Lady Butterfly
Helmes63 hat geschrieben:Alle Landesgesetze brauche ich gar nicht durchzusehen. Es handelt sich hier ja nicht um eine wissenschaftliche Vergleichsstudie zum Thema Fristwahrung bei Anträgen bei Behörden, Ämtern und Versicherungen.
> mich persönlich interessiert nur die Rechtslage in NRW ;
das hatte ich leider vergessen zu erwähnen, sorry.
deine Fragen und Beiträge lassen aber genau diesen Schluss zu - dass du das von den Schreibern hier erwartest.... z. B. hier
Helmes63 hat geschrieben: zum besseren Verständnis : steht es nachweisbar fest, dass der Silvestertag in allen Bundesländern kein gesetzlicher Feiertag ist (?!) ?????????
einen eindeutigen Beleg hierfür habe ich leider vergeblich gesucht. Ich unterscheide nämlich gerne zw. einer fundierten Meinung und belastbaren Fakten
die Antwort darauf erhälst du nur, wenn du sämtliche Landesgesetze durchgehst - und ehrlich gesagt: darauf hab ich weder Zeit noch Lust.
[quote=""Helmes63"]ich habe übrigens den Eindruck, dass einige mit dem Begriff Kundenreaktionsmanagement nichts anfangen können. Kann das sein ?! [/quote]
[quote=""Helmes63"] Kundenreaktionsmanagement:
> um über so etwas zu sprechen müsste man erst einmal wissen ob es so etwas konkret gibt. Da könnten die einzelnen Kassenträger unterschiedlich struktuiert sein. Die einen etwas regide (engstirnig) die anderen etwas kundenfreundlicher und kulanter.[/quote]
was verstehst du denn unter dem Begriff? wenn ich den google, komme ich direkt zur Agentur für Arbeit und zu Jobcentern: dort kann man wohl unter diesem Begriff Anregungen, Lob und Kritik äußern. Bei Kassen gibt es ähnliches - unter anderen Namen.
"Kundenreaktionsmanagement" ist aber kein feststehender Begriff...
aber nochmals die Frage: wieso die Frage? hast du am 31.12. einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde?
oder hast du nur zu viel Zeit?
Richtigstellung
Verfasst: 21.07.2014, 09:57
von Helmes63
Die letzten Aussagen setzen allerdings voraus, dass ein Kundenreaktionsmanagement bei allen Kassen die gleiche Rolle einnimmt und dafür kann niemand die Hand ins Feuer legen. In der Regel dient ein KRM zunächst einmal als Aufklärungsorgan und als Kontaktstelle für Streitfälle die in den Ermessensspielraum fallen.
Nach meiner Wahrnehmung trifft so etwas bei fristwahrenden Anliegen deshalb nicht zu, weil diese ja auf einer klaren Gesetzesrahmen klar definiert sind.Aber jede Regel hat natürlich auch Ausnahmen und darauf setzt dieser Beitrag an.
Re: Richtigstellung
Verfasst: 21.07.2014, 11:13
von broemmel
[quote="Lady Butterfly]
aber nochmals die Frage: wieso die Frage? hast du am 31.12. einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde?
oder hast du nur zu viel Zeit?[/quote]
Hast Du wieder nichts verstanden?
Re: Richtigstellung
Verfasst: 21.07.2014, 12:02
von Czauderna
[quote="Helmes63"]Die letzten Aussagen setzen allerdings voraus, dass ein Kundenreaktionsmanagement bei allen Kassen die gleiche Rolle einnimmt und dafür kann niemand die Hand ins Feuer legen. In der Regel dient ein KRM zunächst einmal als Aufklärungsorgan und als Kontaktstelle für Streitfälle die in den Ermessensspielraum fallen.
Hallo,
das stimmt so auch wieder nicht und ich warte noch auf eine Antwort -
Was verstehst Du unter "Kulanz" im Allgemeinen und im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung im Speziellen. ?
Gruss
Czauderna
Re: Richtigstellung
Verfasst: 21.07.2014, 18:46
von Lady Butterfly
Helmes63 hat geschrieben:Die letzten Aussagen setzen allerdings voraus, dass ein Kundenreaktionsmanagement bei allen Kassen die gleiche Rolle einnimmt und dafür kann niemand die Hand ins Feuer legen. In der Regel dient ein KRM zunächst einmal als Aufklärungsorgan und als Kontaktstelle für Streitfälle die in den Ermessensspielraum fallen.
Nach meiner Wahrnehmung trifft so etwas bei fristwahrenden Anliegen deshalb nicht zu, weil diese ja auf einer klaren Gesetzesrahmen klar definiert sind.Aber jede Regel hat natürlich auch Ausnahmen und darauf setzt dieser Beitrag an.
ich glaube, du hängst einer falschen Vorstellung nach...es gibt keine Kassenübergreifende Stelle oder Funktion namens "Kundenreaktionsmanagement"
wieso beantwortest du keine Fragen?
Lady Butterfly hat geschrieben:was verstehst du denn unter dem Begriff? wenn ich den google, komme ich direkt zur Agentur für Arbeit und zu Jobcentern: dort kann man wohl unter diesem Begriff Anregungen, Lob und Kritik äußern. Bei Kassen gibt es ähnliches - unter anderen Namen.
"Kundenreaktionsmanagement" ist aber kein feststehender Begriff...
aber nochmals die Frage: wieso die Frage? hast du am 31.12. einen Antrag gestellt, der abgelehnt wurde?
oder hast du nur zu viel Zeit?
Gegendarstellung
Verfasst: 24.07.2014, 10:14
von Helmes63
Zunächst einmal wäre es gut wenn die Verwerfung meiner These auch mal begründet werden. Hat denn hier jemand Erfahrungswerte hierzu über die ich nicht verfüge ?!
nochmals zurück auf die Ausgangsfrage damit dieser Punkt abgehakt ist:
> sowohl der Silvestertag als auch der Neujahrstag sind in allen Bundesländern unseres Landes (kein gesetzlicher Feiertag) : ist das soweit richtig ?!
Verfasst: 24.07.2014, 17:22
von Poet
@helmes: Das wurde schon beantwortet.
Du bist jetzt mal mit Antworten dran.
Verfasst: 24.07.2014, 17:32
von broemmel
@Poet
Nun überfordere den helmes doch nicht. Ein Job als Forentroll ist doch genug. Da kann man nicht Fragen beantworten. Und solange er von Lady Butterfly immer noch teilweise ernsthafte Antworten bekommt sieht er den Sinn des Trollens doch erfüllt und ist glücklich und zufrieden.
Erst wenn er Nichtbeachtung erfährt hat das hier vielleicht mal ein Ende.