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Verfasst: 11.06.2014, 18:01
von KKA
DEPRIMAN hat geschrieben:Danke euch beiden :)

Also wenn ich bis zum Tag der Aussteureung nicht die Reha antreten sollte, da noch immer kein Platz in dem Institut frei ist....
werde ich bei der Arbeitsagentur nach § 145 ALG 1 beantragen.
Die AU Meldung werde ich nur der KK zukommen lassen !

Die Arbeitsagentur kriegt von mir keine AU Meldung !

Nee, nee....ich habe über 5 Jahre gearbeitet und eingezahlt.
Da will ich ALG 1 haben und nicht nach 6 Wochen Hartz 4 beantragen müssen.

Da sieht man wieder was das für ein abgefucktes System ist, in dem wir leben !
Und, wie beantwortest du die von der AfA mit aller Wahrscheinlichkeit gestellte Frage, ob eine AU vom behandelnden Arzt vorliegt? Aussteuerung bedeutet schließlich nicht, dass du plötzlich wieder arbeitsfähig bist. Die Logik sollte dir beim AfA Erstgespräch nicht abhanden kommen.

Bemerkenswert deine Anspruchshaltung. 5 Jahre gearbeitet und eingezahlt. Merke: Das deutsche Sozialsystem unterliegt dem Solidarprinzip; individuelle Forderungen auf eingezahlte Beiträge abzuleiten zeugt von Unwissen.

Letztlich, stelle dir vor, das 'abgefuckte' System, welches dich die letzten 76 Wochen versorgt hat, gäbe es nicht. Was dann?

Gruss
KKA

Verfasst: 11.06.2014, 19:07
von DEPRIMAN
Danke für euere Meinungen 8)

mag klare Worte und Kritikfähig bin ich auch !

Abgefucktes System ist es aber trotzdem FÜR MICH !
Was mach ich denn wenn die mir nach 6 Wochen kein ALG 1 Geld mehr zahlen, da ich ja krank bin ???
Dann wohl Hartz 4....obwohl ich Jahre vorher in Arbeit war und eigentlich 12 Monate ALG 1 Anspruch erworben habe.
Nicht in Ordnung sowas.

Aber ihr sehts anscheinend alle anderst.


Gut, werde demnächst bei der Arbeitsagentur direkt mal nachfragen ob sie die AU Bescheinigungen haben wollen.
Dies habe ich beim letzten Telefonat mit der Arbeitsagentur vergessen zu fragen...
Noch was ...zur Berechnung des ALG 1 Geldes will das Arbeitsamt
die Arbeitsbescheinigung von meinem letzten Arbeitgeber haben...
diese habe ich bereits vorliegen mit dem Verdienst der letzten 12 Monate hier liegen.

Frage:

Nach was wird denn jetzt mein ALG 1 Geld berechnet....nach dem Krankengeld oder den letzten 12 Monaten wo ich in Arbeit war ?

Verfasst: 12.06.2014, 07:24
von reallyangry
Hallo Depriman,
ich musste auch ALG1 beantragen wegen Aussteuerung.
Der SB von der AfA sagte mir nach Antragsstellung und Genehmigung der Leistung:
Keine AU für die Krankheit, die zur Aussteuerung geführt hat.

Wir reden hier an einander vorbei, glaube ich.
Beispiel:
ALG I ist genehmigt, und auch wenn nach §145 genehmigt wurde, muss man sich mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen. Sonst bekommt man gar nichts.
Jetzt gehst du zum Einkaufen und knickst um. Gehst zum Arzt und der stellt einen Bänderriss fest. Dafür lässt du dir eine AU geben, und die reichst du ganz normal bei der AfA ein, aber eben nicht die Bescheinigung, dass du seit 78 Wochen wegen Krankheit XX Arbeitsunfähig bist.
Die weiteren Vorgänge (Feststellung ob EM vorliegt,usw.) sind davon zunächst nicht betroffen.

Die Afa muss solange zahlen, wie ein Anspruch auf ALG I besteht. Wenn die DRV Erwerbsminderung feststellt, dann zahlt die und ALG I wird eingestellt.
Wenn du Pech hast, verneint die DRV EM und dann musst du dich bewerben, Maßnahmen der AfA befolgen, usw. und rutscht dann irgendwann in H4.
Ich hab' das anderthalb Jahre mitgemacht. War nicht lustig.
Der "Oberhammer" der AfA war die rechtswidrige Aufforderung, mir einen Minijob zu suchen (bei ungekündigtem Arbeitsverhältnis) im rechtmäßigen Bezug von ALGI.
Dat geht gar nicht. Aber die SB der AfA sagte immer wieder: Das ist rechtens. Ich müsste das machen. Ha, Ha, Ha....
LG
ReallyAngry

Verfasst: 12.06.2014, 10:15
von DEPRIMAN
Guten Morgen :D

Also wenn ich nach § 145 Antrag auf ALG 1 nach Aussteuerung stelle,
dann schreibt mich ja mein Psychiater weiter krank...

Ich erhalte eine AU Bescheinigung.

Den großen Zettel mit der Diagnose sende ich an meine KK.
Das ist mir soweit klar.

FRAGE:

Soll ich den kleinen Zettel daheim sammeln oder ihn an das Arbeitsamt
weiterreichen ?

Und wird das Arbeitslosengeld nach den letzten 12 Monaten berechnet wo ich in Arbeit war....oder nach meinem letzten Krankengeld ?

Verfasst: 12.06.2014, 10:32
von DEPRIMAN
Nochmal ich :P

habe in einem anderem Forum die gleiche Antwort wie hier von real angry erhalten.
Wenn ich nach §145 einen Antrag auf Arbeitslosengeld stelle,
dann soll ich die AU Bescheinigungen daheim sammeln und ja nicht der Arbeitsagentur geben.


Den großen AU Diagnosezettel werd ich aber an meine KK schicken...
habe ja bereits mit dieser telefoniert und die möchten das so.

Verfasst: 12.06.2014, 11:40
von BillBixby
Wenn man ausgesteuert wird, ist man doch nicht automatisch wieder arbeitsfähig oder?
Warum soll man sich als Arbeitsunfähiger dann bei der AfA als arbeitsuchend melden und ALG 1 beantragen?
Kann ich nicht nachvollziehen! Muss man sich als kranker Mensch bei der AfA melden?
Vllt. kann mir das ja mal jemand verständlich erklären bitte?

Verfasst: 12.06.2014, 19:29
von DEPRIMAN
Habe vorhin mit der Arbeitsagentur telefoniert.
Wenn ich Antrag aufs ALG 1 nach 145 stelle,
dann soll ich die AU Bescheinigung NICHT bei der Arbeitsagentur einreichen !

Den großen Zettel der AU Bescheinigung (wo die Diagnose drauf steht) soll ich aber meiner KK schicken.

Das ALG 1 wird nach Aussteuerung des Krankengeldes danach berechenet,
was man die letzten 5 Monate vor Beginn der Zahlung des Krankengeldes verdient hat.

Verfasst: 12.06.2014, 19:31
von BillBixby
Wenn dunden Schein nicht an die AA schickst, biste für die doch arbeitsfähig oder?

Verfasst: 12.06.2014, 19:57
von KKA
DEPRIMAN hat geschrieben:
Das ALG 1 wird nach Aussteuerung des Krankengeldes danach berechenet,
was man die letzten 5 Monate vor Beginn der Zahlung des Krankengeldes verdient hat.
...und der Leistungsanspruch endet nach 6 Monaten, sofern die AUB deines Psychiaters Fortbestand hat und ein Restleistungsvermögen (mind.15 Stunden/Woche, versicherungspflichtig) vom Amtsarzt nicht bestätigt wird.
Es sei denn, du knickst dir den Fuss um, wie RA es so nett formulierte :)

Gruss
KKA

Verfasst: 12.06.2014, 20:26
von DEPRIMAN
Ich werde den ALG 1 Antrag wie hier beschrieben :

http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopi ... df7e645afe

asufüllen.

Dann werden wir ja sehen wie lange ich ALG 1 erhalten werde.
Ob 6 Wochen....6 Monate....oder wie ich denke 12 Monate da ich die letzten Jahre vor Erkrankung gearbeitet habe und außerdem der Rehaantrag bei der DRV bereits bearbeitet und die Anfrage auf einen Rehaplatz beim Reha Institut liegt.
Deshalb sollte es bei der Arbeitsagentur keine Probleme geben, da ich ja die Vorraussetzung dafür erfülle ( Rehaantrag oder EU Rentenantrag)

Das Problem ist halt echt das mein KG Ende Juli ausläuft und das Reha Institut z.Zeit keinen Platz frei hat.
Ich habe Anfang Februar 2014 den Rehaantrag bei der DRV eingereicht und jetzt im Juni mmer noch keine Reha angefangen. Tzzzzz :(

Habe im Rehainstitut letzte Woche angerufen und die sagten mir daß es noch 2 bis 3 Monate dauern kann bis was frei wird.
Und ein teil der Zeit muß ich halt mit ALG 1 nach § 145 überbrücken.
Wenn die Reha anfängt erhalte ich ja Übergangsgeld von der DRV und brauche dann erstaml kein ALG 1 mehr.

Was nach der Reha kommt...werde ich ja dann sehen.
Soweit denke ich erstmal garnicht...daß alles belastet mich schon arg.

Weiß auch von meinen Psychiater und Psychotherapeutin daß die Zahl an psychisch Kranken in den letzten Jahren enorm zugenommen hat.

:evil:

Werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten da es TAUSENDE von Kranken in D. die genau das Gleiche durchmachen wie ich und ich gerne mein Wissen teile.[/url]