Verfasst: 09.07.2014, 07:39
Hallo,
grundsätzlich gilt - die Hälfte des eigenen (beitragspflichtigen)Einkommens plus der Hälfte des Einkommens, des in der PKV-versicherten Ehegatten, maximal aber nur die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt die Summe , wonach der in der GKV-versicherte Ehegatte seinen Beitrag entrichten muss.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich gilt - die Hälfte des eigenen (beitragspflichtigen)Einkommens plus der Hälfte des Einkommens, des in der PKV-versicherten Ehegatten, maximal aber nur die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt die Summe , wonach der in der GKV-versicherte Ehegatte seinen Beitrag entrichten muss.
Gruss
Czauderna