Hallo,
grundsätzlich gilt - die Hälfte des eigenen (beitragspflichtigen)Einkommens plus der Hälfte des Einkommens, des in der PKV-versicherten Ehegatten, maximal aber nur die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt die Summe , wonach der in der GKV-versicherte Ehegatte seinen Beitrag entrichten muss.
Gruss
Czauderna
freiwillige Krankenversicherung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Alle Einnahmen müssen angegeben werden.Muß ich Angaben zu den Einkünften meiner privaten BU-Versicherung machen (diesbezüglich ist mein Antragsformular nämlich missverständlich, da wird von gesetzlichen Renten und privaten Rentenversicherungen gesprochen nicht jedoch von Berufsunfähigkeitsversicherungen)?
Die Berufsunfähigkeitsrente erhältst Du doch bestimmt weil Du eine private Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen hast. Oder?
Kurzform: Alle Einkünfte müssen angegeben werden und die Kasse prüft dann welche angerechnet werden müssen und welche nicht.