MDK Gutachten anfordern

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

schemesch
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Beitrag von schemesch » 22.05.2014, 11:40

Ich wüsste schon gerne, wer über meine Krankengeschichte "begutachtet". Es ist doch ein Akt der Höflichkeit unter zivilisierten Menschen, sonst fühlt man sich immer mehr als Nummer und nicht mehr als Patient.
Ich finde das sehr unhöflich.
Wieso, es gibt doch den § 13 Absatz 3 a SGB V
http://www.patienten-rechte-gesetz.de/b ... kasse.html

broemmel
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Beitrag von broemmel » 22.05.2014, 12:00

Du weisst doch wer die Begutachtung durchführt. Der MDK.

Und die Begutachtung nimmt ein Mitarbeiter des MDK vor. Und da dieser Mitarbeiter nicht eigenverantwortlich sondern im Auftrag seines Arbeitgebers, des MDK, handelt ist der MDK oder der Auftraggeber, die Kasse, Ansprechpartner.

Wenn Dir ein Tischlergeselle eine Tür falsch einbaut und Du das reklamieren möchtest dann wendest Du Dich ja auch nicht an den Privatmann (den Tischlergesellen) sondern an die Firma bei der dieser beschäftigt ist. Oder an den Auftraggeber, wenn z. B. die Arbeit durch einen Wohnungsverwalter in Auftrag gegeben wurde.

Das PRG hat im übrigen damit gar nichts zu tun. Nach den Angaben ist zu vermuten das die Begutachtung der AU erfolgte. Das ist keine Antragsleistung von Dir über die innerhalb der genannten Frist entschieden werden müsste.

schemesch
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Beitrag von schemesch » 22.05.2014, 12:38

Ich denke, dass ich als Patient nicht mit einem Tischlergesellen verglichen werden kann! Was ist denn das für ein Vergleich?
Bitte auf der sachlichen Eben bleiben.
Hier geht es um die persönlichsten Daten (Krankheiten), die ein Mensch hat.
Und da möchte ich schon wissen, wer darüber informiert wurde oder entschieden hat.
Über mich wurden schon diverse Gutachten (Versorgungsamt, Arbeitsamt usw) erstellt und immer war mir der Arzt bekannt.
Nein, es geht nicht um AU Zeiten.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.05.2014, 13:06

Hallo,
ja, wenn du meinst, dass dein Recht höher zu bewerten ist, als das Recht
des MDK-Arztes in Sachen Datenschutz - dann ist es eben so.
Tatsache ist nun mal, dass, wenn es der Arzt wünscht, die Kasse seinen Namen nicht an den Versicherten raus geben darf.
Die Tatsache, dass bei den bisherigen Gutachten du den Namen des Arztes oder Ärztin lesen konntest ändert daran nichts. Und wie schon geschrieben wurde - er oder sie begutachtet für den Arbeitgeber MDK
und im Auftrag der Kasse - negative Entscheidungen trifft die Kasse und die kann im Zweifelsfalle verklagt werden. Übrigens wäre es auch ein Akt der Höflichkeit wenn du hier unter deinem richtigen Namen schreibst - vielleicht noch mit deiner Adresse - man will doch wissen, mit wem es zu tun hat und wer solche Antworten im Forum schreibt ??
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 22.05.2014, 13:36

schemesch hat geschrieben:Ich denke, dass ich als Patient nicht mit einem Tischlergesellen verglichen werden kann! Was ist denn das für ein Vergleich?
Bitte auf der sachlichen Eben bleiben.
Hier geht es um die persönlichsten Daten (Krankheiten), die ein Mensch hat.
Und da möchte ich schon wissen, wer darüber informiert wurde oder entschieden hat.
Über mich wurden schon diverse Gutachten (Versorgungsamt, Arbeitsamt usw) erstellt und immer war mir der Arzt bekannt.
Nein, es geht nicht um AU Zeiten.
Wie ich sehe hast Du den Vergleich nicht verstanden.Du wurdest nicht mit einem Tischlergesellen verglichen. In dem Vergleich war der MDK Arzt der Tischlergeselle (im übrigen ein ganz normaler ehrbarer Beruf und damit nichts schlechtes).

Und bei der Fülle an Informationen von dem unbekannten schemesch lasse ich es mal lieber hier.

Mein Rat: such Dir einen Anwalt und klage, wenn es Dich glücklich macht. Tut mir leid, aber man kann es auch übertreiben mit einem Anspruchsdenken das keinen Sinn macht.

KKA
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Beitrag von KKA » 22.05.2014, 16:23

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, wenn du meinst, dass dein Recht höher zu bewerten ist, als das Recht
des MDK-Arztes in Sachen Datenschutz - dann ist es eben so.
Tatsache ist nun mal, dass, wenn es der Arzt wünscht, die Kasse seinen Namen nicht an den Versicherten raus geben darf.
Aus Datenschutzgründen? Wenn ich einen Geschäftsbrief schreibe, auch 'unangenehme', dann unterschreibe ich diesen mit meinem vollen Namen. Warum sollen Ärzte des MDK, die z.T. schwerwiegende und weitreichende Entscheidungen (wie wir wissen, oftmals auch zu Lasten des Versicherten) treffen, intransparent agieren dürfen? Vor allem, gibt es dazu eine gesetzliche Regelung? Käme es zur Klage, müssten MDK und Kasse die Karten auf den Tisch legen (müssen), oder?


Gruss
KKA

broemmel
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Beitrag von broemmel » 22.05.2014, 17:17

Wenn es zu einer Klage kommt dann wird die Kasse verklagt.

Die hat die Entscheidung getroffen. Nicht der MDK. Der MDK hat der Kasse eine Entscheidungsgrundlage gegeben.

Beantragt wird die Leistung bei der Kasse. Die Kasse lehnt ab also kann nur die Kasse verklagt werden.

Und auch bei Geschäftsbriefen der unangenehmen Art. Derjenige der unterschreibt handelt im Namen und im Auftrag der Kasse. Der Sachbearbeiter/Teamleiter/Abteilungsleiter hat kein Rechtsverhältnis mit dem Versicherten sondern es besteht nur das Verhältnis Versicherter-Kasse.

schemesch
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Beitrag von schemesch » 22.05.2014, 17:26

Auf welcher Grundlage kann die Kasse dann anders entscheiden als vom MDK vorgeschlagen?
Patient hat eine Reha beantragt und MDK hat (nach Aktenlage) abgelehnt.
Kasse hat aber dennoch die Rehamaßnahme kurzristig (innerhalb von 10 Tagen!!!!) bewilligt.
Wie geht so etwas?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 22.05.2014, 18:31

Die positive Entscheidung Deiner Kasse möchtest Du begründet haben?
Tja. Eine Glaskugel habe ich nicht. Ruf doch da an. Da ist bestimmt jemand im Haus der die Unterlagen sichten kann und Dir Auskunft gibt

KKA
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Beitrag von KKA » 22.05.2014, 19:48

broemmel hat geschrieben:Wenn es zu einer Klage kommt dann wird die Kasse verklagt.

Die hat die Entscheidung getroffen. Nicht der MDK. Der MDK hat der Kasse eine Entscheidungsgrundlage gegeben.

Beantragt wird die Leistung bei der Kasse. Die Kasse lehnt ab also kann nur die Kasse verklagt werden.

Und auch bei Geschäftsbriefen der unangenehmen Art. Derjenige der unterschreibt handelt im Namen und im Auftrag der Kasse. Der Sachbearbeiter/Teamleiter/Abteilungsleiter hat kein Rechtsverhältnis mit dem Versicherten sondern es besteht nur das Verhältnis Versicherter-Kasse.
Ist mir klar bzw. bekannt, broemmel :wink: , meine von schemsch' Fall unabhängige Frage bezieht sich auf den 'Anonymitätsanspruch' der MDK Ärzte, denn ich, als interessierter Patient, möchte schon wissen, welcher Arzt mich z.B. mittels Ferndiagnose gesundschreibt, ohne mich je gesehen zu haben. Im Falle einer Klageerhebung (gegen die Kasse) gäbe es sehr wohl ein berechtigtes Interesse an der Person, welche für die Entscheidungsfindung verantwortlich ist, und nur um die geht es. Mich würde schon die gesetzliche Grundlage für den Behalt der Anonymität interessieren (wenn es denn eine gibt). Schließlich ist der MDK nicht der BND oder die NSA :wink:

Gruss
KKA

Poet
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Beitrag von Poet » 22.05.2014, 20:14

@KKA: Der MdK schreibt nicht gesund oder krank. Wie schon gesagt, bereitet er im Auftrag der Kasse eine Entscheidungsgrundlage vor.

Das Wissen wer an dieser persönlich beteiligt war, bringt null Gewinn oder angreifbare Aspekte. Bei Rechtsmittelgebrauch geht man gegen die Entscheidung der Kasse vor, nicht gegen den MdK.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 22.05.2014, 20:59

@KKA

Ich stelle mal die unhöfliche Gegenfrage. Woher soll das Recht kommen das man ein Recht auf alle Grundlagen einer Entscheidungsfindung hat?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.05.2014, 21:13

schemesch hat geschrieben:Auf welcher Grundlage kann die Kasse dann anders entscheiden als vom MDK vorgeschlagen?
Patient hat eine Reha beantragt und MDK hat (nach Aktenlage) abgelehnt.
Kasse hat aber dennoch die Rehamaßnahme kurzristig (innerhalb von 10 Tagen!!!!) bewilligt.
Wie geht so etwas?
Hallo,
ja, so etwas geht, zwar ist das nicht die Regel, entspricht aber genau dem, was wir hier versuchen dir zu erklären. Die Kasse trifft die Entscheidung.
Dass eine solche Entscheidung auch entgegen eines MDK-Gutachtens bzw. einer Stellungnahme getroffen wird, das hängt vom Einzelfall ab. So kann die Kasse z.B. allein aus finanziellen Gründen eine Reha bewilligen, weil diese vielleicht billiger kommt als beispielsweise eine langwierige Wiedereingliederungsmaßnahme oder es kann auch sein, dass zwar der MDK dagegen war, aber seine Begründung evtl. zu wachsweich war.
Alles schon selbst erlebt und auch schon entschieden, aber wie gesagt, grundsätzlich folgt die Kasse dem Gutachten des MDK.
Gruss
Czauderna

KKA
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Beitrag von KKA » 22.05.2014, 21:16

Poet hat geschrieben:@KKA: Der MdK schreibt nicht gesund oder krank. Wie schon gesagt, bereitet er im Auftrag der Kasse eine Entscheidungsgrundlage vor.
Das ist verwaltungstechnisch korrekt. Die formal-juristische Entscheidungsfindung (gesund oder krank) liegt bei der Kasse. Die Grundlage für die Entscheidungsfindung liefert allerdings der MDK.

Poet hat geschrieben: Das Wissen wer an dieser persönlich beteiligt war, bringt null Gewinn oder angreifbare Aspekte..
Es sollte nicht schwer zu verstehen sein, dass diesbez. Transparenz durchweg gewinnende Aspekte für den Versicherten generiert.


Gruss
KKA

Bei Rechtsmittelgebrauch geht man gegen die Entscheidung der Kasse vor, nicht gegen den MdK.[/quote]

broemmel
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Beitrag von broemmel » 22.05.2014, 21:35

Welche Gewinne werden aus dem Namen generiert?

Sorry. Aber das ist mir zu einfach. Eine Behauptung in den Raum stellen und andere sollen sich die begründen.

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