Rückwirkende Aberkennung Familienversicherung extreme Folgen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Praso1
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Lehre

Beitrag von Praso1 » 06.05.2014, 23:53

mir ist das jedenfalls eine Lehre. Ich werde künftig Anfragen in solch wichtigen Dingen nur noch schriftlich erledigen.
Auch gehe ich nicht mehr so blauäugig durchs Leben wie bisher. Mir liegt nicht daran, jemand schlecht zu machen. Ich wünsche mir aber, dass hier zukünftig Verbesserungen im Fachwissen und bei der Kundenberatung kommen. Das ist ja so nicht auszuhalten.
Die Ursache hierfür liegt vermutlich nicht bei dem angesprochenen Personal, sondern den Organisatoren, wie so oft.
Wir haben jedenfalls einen ordentlichen Schock erhalten.

Gruß

Praso

heinrich
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Beitrag von heinrich » 07.05.2014, 06:22

Praso,

es liegt am Gesetz. Ich habe mal gehört, dass auf Deutschland 60 % der Weltliteratur des Steuer und Sozialversicherungsrechtes entallen.

60 % für dieses kleine Land.

In Deutschland ist jeder kleine Pfurz geregelt. Dann kommt wieder jemand, der empfindet eine Regelung als ungerecht. Schon wieder kommt eine Ausnahme ins Gesetzt, es wird dadruch wieder komplizierter.
Dann gibt es Vereinfachungsgesetzte. Frag mal die Praktiker: dadurch wird dann alles noch komplizierter.

Du bist Beamter, liegt bei Deinem Gehalt bei A 11 bis A 14. Hast also auch eine verantwortungsvolle Position. Hast auch evt. auch mit Gesetzen zu tun.
Falls ja. Dann weißt, dass Du teilweise eine andere Rechtsauffassung als Dein Kollege gegenüber hast.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.05.2014, 07:22

Hallo,
sicher, manches mal ist es schon erschreckend mit welcher "Blauäugigkeit" und oftmals auch, mit welcher Naivität Versicherte sich um ihre Angelegenheiten in Sachen Krankenkasse kümmern - aber ich denke in solchen Fällen immer, wie ich mich selbst in Sachen verhalte, mit denen ich eben selten oder bisher nie etwas zu tun hätte, so habe ich z.B. beim Thema "Auto" und "Steuern" oder auch
"Baurecht" (um nur mal 3 Beispiele zu nennen" ) nur minimale Kenntnisse
und die Befürchtung bei diesen Sachen genau so zu handeln, also "Blauäugig" und naiv. Ich verlasse mich da auf den oder die Ansprechpartner, also diejenigen, die es wissen müssen. Und damit wären wir beim Thema "Personal". Ohne gut ausgebildetes, qualifiziertes Personal, gerade in der Kundenbetreuung ist gerade eine Krankenkasse
nur halb so viel wert. Nur wenn zur nötigen Qualifikation auch das entsprechende Engagement gegenüber dem Kunden vorliegt, nur dann
werden auch die Kunden insgesamt mit ihrer Kasse zufrieden sein.
Ausnahmen wird es immer geben und diese Ausnahmen kann auch niemand verhindern. Das Problem ist eben, wenn sich diese Ausnahmen zu oft wiederholen, dass sie die Bezeichnung "Ausnahme" nicht mehr verdienen, dann wird es problematisch. Die Aufgabe eines solchen Forums ist natürlich den Ratsuchenden zu helfen, in dem wir Tipps geben, Gesetze und Vorschriften erläutern und ggf. Wege aufzeigen - keinesfalls ersetzt dieses Forum eine qualifizierte Rechtsberatung, welche nicht nur verboten ist, sondern auch von hier und uns nicht zu leisten wäre.
Leider wird das nicht in allen Foren so gesehen.
Ich will gerne das aufgreifen, was Heinrich geschrieben hat - im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es im Internet, in den diversen Foren wirklich nur wenige, wirklich aktive Krankenkassenmitarbeiter, die ihr Wissen dort freiwillig zur Verfügung stellen - ich wünschte, es wären mehr.
@Praso, deine Erkenntnis ist wohl die wichtigste, die man aus einem Forum ziehen kann - künftig nach dem bekannten Spruch "Nur was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach hause tragen" zu handeln.
Gruss
Czauderna

Praso1
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Zwischenmeldung

Beitrag von Praso1 » 09.05.2014, 07:09

Hallo,
ich hatte mit der Krankenkasse Kontakt und habe das Rundschreiben von 2008 hingewiesen, wonach die Arbeitnehmerpauschbeträge jedenfalls zu berücksichtigen sind.

Folgende Antwort: Es wird gerade der Beitragssatz für meine Tochter ermittelt und ein Rechtsmittelfähiger Bescheid erstellt, man wolle das mit dem Rundschreiben bei dieser Maßnahme prüfen.

->hört sich komisch an.

Jetzt nochmals die Frage, da habe ich noch von niemandem Antwort bekommen: Kann ich meine Tochter einfach heute so bei einer PKV versichern d.h. sie fällt ab heute bei der (zumindest bisherigen) Familienversicherung raus?? Braucht man denn bei der Familienversicherung überhaupt eine Kündigungsfrist? (Bei normaler GKV als Versicherter ist es klar 2 Monate zum Monatsende)

Ich habe von der PKV, wo der Antrag zur Versicherung meiner Tochter liegt, die Anfrage erhalten, bis wann Sie in der Familienversicherung ist.
Was kann ich da sagen oder muss ich nun doch kündigen??
ich will sie keinesfalls mehr in der GKV lassen.

Gruß

Praso1

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Re: Zwischenmeldung

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 09.05.2014, 07:21

Praso1 hat geschrieben: Jetzt nochmals die Frage, da habe ich noch von niemandem Antwort bekommen: Kann ich meine Tochter einfach heute so bei einer PKV versichern d.h. sie fällt ab heute bei der (zumindest bisherigen) Familienversicherung raus?? Braucht man denn bei der Familienversicherung überhaupt eine Kündigungsfrist? (Bei normaler GKV als Versicherter ist es klar 2 Monate zum Monatsende)
Das kommt ganz darauf an, wie entschieden wird. So wie es aussieht, endet die Familienversicherung doch überhaupt nicht.
Praso1 hat geschrieben: Ich habe von der PKV, wo der Antrag zur Versicherung meiner Tochter liegt, die Anfrage erhalten, bis wann Sie in der Familienversicherung ist.
Was kann ich da sagen oder muss ich nun doch kündigen??
ich will sie keinesfalls mehr in der GKV lassen.
Die Familienversicherung ist eine Versicherung, die kraft Gesetzes be- und entsteht, d. h., solange die Voraussetzungen vorliegen, kann sie nicht gekündigt werden.

Und bevor eine zusätzliche PKV abgeschlossen wird, würde ich mich ganz genau bei der Beihilfestelle erkundigen, ob Beihilfeansprüche bestehen, wenn ein Anspruch auf Familienversicherung vorliegt.

Poet
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Re: Zwischenmeldung

Beitrag von Poet » 09.05.2014, 10:57

Praso1 hat geschrieben:Ich habe von der PKV, wo der Antrag zur Versicherung meiner Tochter liegt, die Anfrage erhalten, bis wann Sie in der Familienversicherung ist.
Was kann ich da sagen oder muss ich nun doch kündigen??
ich will sie keinesfalls mehr in der GKV lassen.
@Praso1: Jetzt mal unter uns -> das hört sich aber auch komisch an. Du willst auf der einen Seite vermeiden, dass es zu einer Nachzahlung wegen Aufhebung der Familienversicherung bei der GKV kommt, hast aber schon einen Antrag auf eine private KV für das Kind laufen und stellst jetzt fest, dass Du es auf keinen Fall in der GKV lassen willst? Dann lieber gegen Beitrag bei der PKV versichern?

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Poet

Beitrag von Praso1 » 09.05.2014, 12:06

Mein Mann zahlt lieber 35 Euro im Monat PKV, als dass ich ständig damit rechnen muss, 160Euro im Monat nachzahlen zu müssen. so einfach ist das. Die Anfrage bei der PKV habe ich aufgrund dieser Erfahrung gemacht.
anders herum: die Überschreitung der Pflichtgrenze durch meinen Mann kommt in meinem Fall 5x teurer.

Bei einer echten Überschreitung hätte ich ja nachzuzahlende Beiträge akzeptiert. Nur nicht 5x so hohe und das für mehrere Jahre!
Außerdem bin ich es leid, jeden Monat Berechnungen machen zu lassen, ob drüber oder drunter.

Gruß Praso
Zuletzt geändert von Praso1 am 09.05.2014, 13:12, insgesamt 1-mal geändert.

Poet
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Beitrag von Poet » 09.05.2014, 13:02

@Praso: Gut wenn Euch 400 ggf. unnötig gezahlte € pro Jahr nicht stören würden, bitte denkt aber auch an die gravierenden Vor/Nachteile der privaten Absicherung bei einem Kind. Nicht nur heute sondern auch für die Zeit bis zum ev. Eintritt einer Versicherungspflicht des Kindes durch Lehrausbildung, Studium etc.

Praso1
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Beitrag von Praso1 » 09.05.2014, 13:22

400 Euro sind auch Geld. aber nachträglich doch versichert zu werden kostet noch viel mehr.
Wenn ich mich mit jetzigem Wissen nochmals auf sowas einlasse, wäre das fahrlässig.
Ich weiß, PKV ist auch nicht immer gut auch muss Geld oft vorgestreckt werden. Wir haben abgewogen und nehmen dies in Kauf.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.05.2014, 13:48

Hallo Praso1,

wenn die Kasse rückwirkend beendet, dann stellt sich dir Frage, zu wann
das genau sein wird. Liegt dad Ende der Familienversicherung vor dem 01.08.2013, dann musst du dein Kind nicht zwangsläufig rückwirkend auch bei der Kasse zum Mindestbeitrag versichern - endet die Familienversicherung nach dem 01.08.2013 (gesetzliche Regelung) und kannst du keine nahtlose Absicherung (Krankenversicherung)( nachweisen, dann greift die gesetzlich vorgeschriebene Anschlussversicherung, und dann musst du bzw. dein Kind in die GKV. - so habe ich jedenfalls das Gesetz verstanden.
Endet die Familienversicherung dagegen nicht, dann kannst du jederzeit dein Kind privat krankenversichern, wenn die PKV. das macht - deshalb endet aber der Anspruch gegenüber der GKV-Kasse nicht.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 09.05.2014, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 09.05.2014, 14:01

Ich habe Verständnis dafür, dass ihr im Moment nicht gut auf die GKV zu sprechen seid. Und bin mir ziemlich sicher, dass - selbst wenn der Anspruch auf Familienversicherung nicht mehr bestehen sollte - die Kasse mit der rückwirkenden Beendigung nicht durchkommt. Allerdings bitte ich euch, nicht in einen vorschnellen Aktionismus zu verfallen, der leicht vom Regen in die Traufe führen kann.

Zunächst muss abschließend geklärt werden, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen. So wie du es beschrieben hast, kann die Kasse ja nicht anders entscheiden, als die Familienversicherung weiterlaufen zu lassen.

Dann gilt es, folgende Fragen zu klären:

Fühle ich mich bei dieser Kasse richtig aufgehoben oder wechsle ich ggf. zu einer anderen?

Bestehen Beihilfeansprüche, wenn die Kinder einen Anspruch auf Familienversicherung in der GKV haben? Weitere Infos z. B. hier: http://beihilfe.rp-kassel.de/static/abt ... herung.htm
Ist ein Kind trotz Bestehens einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich in der privaten Krankenversicherung krankenversichert, gelten dennoch die einschränkenden Beihilfebestimmungen für gesetzlich Versicherte.
Bestehen diese Einschränkungen, stellt sich die Frage, ob die 35,-- € nicht besser in eine Zusatzversicherung investiert werden, die die Beihilfeansprüche bei Leistungen, die von der GKV nicht übernommen werden, berücksichtigt. Es sei denn, das Angebot der PKV beinhaltet die 100prozentige Absicherung und nicht die Restabsicherung (wahrscheinlich 20 %) nach Abzug der Beihilfeansprüche.

Und sollte die Einkommensgrenze doch überschritten werden, lohnt es sich, besonnen vorzugehen und zu sich genau zu informieren. Entgegen landläufiger Meinung bietet die GKV einige Vorteile (Krankengeld bei Erkrankung eines GESETZLICH versicherten Kindes, Mutter-Kind-Kuren, Kieferorthopädische Behandlung, teure Hilfsmittel - ein Schmökern im rehakids-forum zeigt einem schnell, worauf man achten sollte, auch beim Abschluss eines PKV-Vertrages).

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@Czauderna

Beitrag von Praso1 » 09.05.2014, 14:50

Nach bisherigen Berechnungen der GKV wurde (Arbeitnehmerpauschbeträge nicht abgezogen) monatlich geprüft, im Januar 2012 sei mein Mann drüber bis Ende 2012 (ca 11-25 €)
Dann 01/2013 bis ca 06/2013 wieder drunter, dann ab 07/2013 wieder bis heute mtl. Ca 12 € drüber.

Gruß Praso

Poet
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Beitrag von Poet » 09.05.2014, 15:03

@Praso: Und weil es Möglichkeiten gibt, sich mit der betreffenden Kasse dennoch zu einigen wenn die Grenzen nach Abzug wirklich überschritten wurden, würde ich - wie hier bereits gesagt - besonnen vorgehen an Eurer Stelle. Es sei denn, auch die nachzuzahlende Summe stört Euch nicht und es muss unbedingt eine private Absicherung rauskommen.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 09.05.2014, 18:48

praos,

meine Frage bei Nr. 2 bei meiner Antwort vom 6.5.2014 wurde noch nicht beantwortet.

und noch ne Frage

Landesbeamter oder Bundesbeamter,

falls Landesbeamter, welches Bundesland

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@Heinrich

Beitrag von Praso1 » 09.05.2014, 19:43

Hallo Heinrich,

Kommunalbeamter (Gemeinde in Baden-Württemberg), dortiges Landesrecht gilt.

Zur Frage 2:
Familienzuschlag und Kinderbestandteil habe ich nach Hinweisen der GK abgezogen.

In einem Kommentar heißt es:
Zuschläge, die mit Rücksicht auf das Familienstand gezahlt werden (Kommentierung §6SGBVRn 16), bleiben auch bei der Feststellung der Jahresarbeitentgeltgrenze der Familienversicherung unberücksichtigt, dies gilt auch für nach besoldungr. Vorschriften gewährte Familienzuschläge.

Gruß

Praso

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