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Verfasst: 03.05.2014, 07:44
von jordy
Erstmal danke an alle fuer Eure Kommis :-)
Komm leider erst jetzt dazu, zu antworten...

heinrich hat geschrieben: Es gibt bei der Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V KEINE andere Lösung als DEINE ALTE LETZTE Krankenkasse.


Wenn Du aber am Tag der Einreise ein Arbeitverhältnis eingehst (also mehr als 450 EUR, dann wärest Du als Arbeitnehmer versicherungspflichtig
nach § 5 Abs. 1 Nr.1 SGB V.

Dann könntest Du NEU wählen.
Trotzdem nochmals nachgefragt: Was ist, wenn ich mich als Selbststaendiger (mit 900 EUR Einkommen) anmelde...darf ich dann immer noch nicht frei waehlen?

Verfasst: 03.05.2014, 07:46
von jordy
Poet hat geschrieben:@jordy: Und die Fortsetzung der PT kannst Du auf jeden Fall mit der alten Kasse klären.
Ja, natuerlich kann ich das, aber ob sie ablehnen oder bewilligen steht ja noch offen... :shock:

Verfasst: 03.05.2014, 07:50
von jordy
broemmel hat geschrieben:Und die evtl neue Kasse erfährt auch von der vorherigen Psychotherapie. Denn auf dem Antrag ist anzugeben wann die letzte Therapie erfolgte.

Es sei denn man lügt auf dem Antrag. Und das nur weil die Therapeuten keine Lust hat einen Bericht zu schreiben der einem Gutachter vorgelegt wird.

Saubere Auskunft der Therapeutin. Das festigt ja das Vertrauensverhältnis
Ich mag meine Therapeutin und vertraue ihr. Um mehr brauchst Du Dich nicht zu sorgen :wink:

Verfasst: 03.05.2014, 07:52
von jordy
Poet hat geschrieben:...alternativer Tipp wäre dann nur noch die Suche nach neuer Therapeutin. :-) Kleiner Scherz.
Wenn auch Scherz, aber was sollte das denn bringen?

Verfasst: 03.05.2014, 08:09
von Poet
@jordy: Der Status *Selbstständiger* ändert nichts an dem Beschriebenen zum Wahlrecht, nur dass die Beiträge wesentlich höher ausfallen.

Der Tipp mit dem Wechsel der Therapeutin war genauso ein Scherz wie der ihr Tipp mit dem Wechsel der Krankenkasse, denn beides sinnfrei und unnötig kompliziert. Keep it simple würde der Nordamerikaner sagen...:-)