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Verfasst: 29.03.2014, 19:01
von Biened33
Die Sachbearbeiterin hat es mir mehrmals bestätigt, dass ich, wenn ich das Arbeitsverhältnis gekündigt hätte, Anspruch auf Krankengeld habe. Es handelt sich nicht um einen Schreibfehler.

Verfasst: 29.03.2014, 19:21
von Poet
@Biene: Aber sie meint doch sicherlich, dass selbst wenn DU das Arbeitsverhältnis gekündigt hättest, Anspruch auf Krankengeld bestünde, genauso wie jetzt bei der arbeitgeberseitigen Kündigung Anspruch besteht, oder?

Verfasst: 29.03.2014, 19:53
von Biened33
Genau so ist es.

Verfasst: 29.03.2014, 21:48
von Poet
Okay, dann drücken wir mal die Daumen dass auch KRG gezahlt wird wenn das Beschäftigungsverhältnis einen Tag vor der Krankschreibung endet (weil der AG Dich ja bei der Kasse zum Tag der fristlosen Kündigung abmelden könnte.)