Krankengeld bei Eigenkündigung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Biened33
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Beitrag von Biened33 » 29.03.2014, 19:01

Die Sachbearbeiterin hat es mir mehrmals bestätigt, dass ich, wenn ich das Arbeitsverhältnis gekündigt hätte, Anspruch auf Krankengeld habe. Es handelt sich nicht um einen Schreibfehler.

Poet
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Beitrag von Poet » 29.03.2014, 19:21

@Biene: Aber sie meint doch sicherlich, dass selbst wenn DU das Arbeitsverhältnis gekündigt hättest, Anspruch auf Krankengeld bestünde, genauso wie jetzt bei der arbeitgeberseitigen Kündigung Anspruch besteht, oder?

Biened33
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Beitrag von Biened33 » 29.03.2014, 19:53

Genau so ist es.

Poet
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Beitrag von Poet » 29.03.2014, 21:48

Okay, dann drücken wir mal die Daumen dass auch KRG gezahlt wird wenn das Beschäftigungsverhältnis einen Tag vor der Krankschreibung endet (weil der AG Dich ja bei der Kasse zum Tag der fristlosen Kündigung abmelden könnte.)

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