Verfasst: 10.03.2014, 22:26
Es war eine Op wo sie nach 6 Tagen wieder nach Hause durft aber arbeitsunfähig ist und arbeitsverbot bzw nichts machen darf damit das Implantat nicht verrutscht.
MFG
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Den Unterschied kannte ich vorher - ich habe nur die Fallbeschreibung anders verstanden - man nennt es HPF - Lady B.Lady Butterfly hat geschrieben:ja ich hab's jetzt gesehen
nachdem jemand dem Profi mal klar gemacht hat, dass häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe nicht das gleiche ist und dass es im Bereich Haushaltshilfe Satzungsregelungen gibt.....
Auch diese Darstellung ist wenig hilfreich. man kann jetzt vieles interpretieren.Nitro1 hat geschrieben:Es war eine Op wo sie nach 6 Tagen wieder nach Hause durft aber arbeitsunfähig ist und arbeitsverbot bzw nichts machen darf damit das Implantat nicht verrutscht.
MFG
Ja, oder erwachsen werden, was immer auch schneller gehen mag.Muss man immer gehässig sein - ich kann noch den Joker ziehen, wenn Lady B. es wünscht!
Publikum-, 50-50 oder Telefonjoker?derKVProfi hat geschrieben: ich kann noch den Joker ziehen, wenn Lady B. es wünscht!
So schaut das aus!broemmel hat geschrieben:Weisst Du was die Kasse versteht?
Ein Attest vom behandelnden Arzt das durch die Haushaltshilfe ein Krankenhausaufenthalt entfällt. Und das der MDK nachvollziehen kann.
Das meinst du, wenn sie uns Falsch informiert und dadurch in die Irre führt .broemmel hat geschrieben:Weisst Du was die Kasse versteht?
Unabhängig davon hab ich das im elo-forum gelesen. Und danach verhält sich Deine Kasse korrekt.
Man muss dazu sagen, dass in dem betreffenden Haushalt auch zwei Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren leben. Das hatte der Themenersteller in einem anderen Thread zum selben Thema geschrieben, hier aber unterschlagen. Diese beiden Jugendlichen sind, das ist sogar familienrechtlich in § 1691 BGB geregelt, in einem begrenzten Rahmen zur Mithilfe im Haushalt verplfichtet. Der Bundesgerichtshof hält hier eine Stunde am Tag für angemessen.derKVProfi hat geschrieben:OK, wenn man das differenziert, dann könnte es hier noch Klärungsbedarf geben.
Aber ... wenn doch bitte Mitglied nicht kann und Ehe-/Lebenspartner auch nicht kann und das Kind ist noch nicht 12?
Vielleicht sollte die GKV mal insgesamt prüfen, ob Sie hier weiterhin zu dem Thema so unsäglich werben sollte, wenn es dann doch ga nicht der Fall ist, weil man den Paragraphen solange sezieren kann, bis keine Leistung mehr da ist??!!
Aber wie sagte ich anfänglich? Widerspruch einlegen und dann mit der Kranenkasse sprechen ... vielleicht sollten wir uns einfach mal auf diesen Punkt fokussieren - Danke!