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Verfasst: 10.03.2014, 22:26
von Nitro1
Es war eine Op wo sie nach 6 Tagen wieder nach Hause durft aber arbeitsunfähig ist und arbeitsverbot bzw nichts machen darf damit das Implantat nicht verrutscht.
MFG

Verfasst: 11.03.2014, 01:35
von derKVProfi
Lady Butterfly hat geschrieben:ja ich hab's jetzt gesehen

nachdem jemand dem Profi mal klar gemacht hat, dass häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe nicht das gleiche ist und dass es im Bereich Haushaltshilfe Satzungsregelungen gibt.....
Den Unterschied kannte ich vorher - ich habe nur die Fallbeschreibung anders verstanden - man nennt es HPF - Lady B.

Muss man immer gehässig sein - ich kann noch den Joker ziehen, wenn Lady B. es wünscht!

Verfasst: 11.03.2014, 01:36
von derKVProfi
Nitro1 hat geschrieben:Es war eine Op wo sie nach 6 Tagen wieder nach Hause durft aber arbeitsunfähig ist und arbeitsverbot bzw nichts machen darf damit das Implantat nicht verrutscht.
MFG
Auch diese Darstellung ist wenig hilfreich. man kann jetzt vieles interpretieren.

Der Arzt / das Krankenhaus muss das, was die Kasse angefordert hat nun bestätigen. Die Spielregeln hat ja auch jemand plastisch geschildert!

Verfasst: 11.03.2014, 14:54
von Sofalinchen
Muss man immer gehässig sein - ich kann noch den Joker ziehen, wenn Lady B. es wünscht!
Ja, oder erwachsen werden, was immer auch schneller gehen mag.

Verfasst: 11.03.2014, 14:55
von Nitro1
Hallo
ich habe gegen den Bescheid einspruch eingelegt und haben den gesagt das sie entscheiden können zwischen
je 26.75 pro Tag wenn Frau zuhause bleibt und nur hilfe für 3 Std. bekommt
oder
je 70 Euro meine Verlust pro Tag wegen Arbeits + Kosten Krankenhausaufenthalt
.
Haben es zum MDK weiter geleitet .
Mal gucken was die Sagen oder Schreiben.
Mitarbeiter der KK den ich heute am Telefon hatte hat mir gesagt die sollten es abnicken da man alles Schwarz auf weis stehen hat und Befund vom KH beigelegt wurde.
MFG

Verfasst: 11.03.2014, 15:17
von broemmel
Dann bin ich ja auf den MDK gespannt.

Hört sich für mich so an als ob Du entscheidest, ob eine stationäre KH Behandlung notwendig ist oder nicht. So läuft es üblicherweise nicht ab. Ohne Krankenhauseinweisung keine Aufnahme. Notfall ausgenommen.

Und bei der Aufnahme wird vom Krankenhaus geprüft, ob die stat. Behandlung notwendig ist. Wenn die jemanden einfach so aufnehmen und wie hier wohl ohne Behandlung nur im Zimmer liegen lassen wird aber flugs die Rechnung gekürzt oder eher gar nicht bezahlt und das Krankenhaus bleibt auf den Kosten sitzen.

War das bekannt bei der "Drohung"?

Verfasst: 11.03.2014, 17:02
von Nitro1
Hallo
Also ist ja nicht so das sie ohne Schmerzen aus lust und laune ins KK geht .
Ich lass es ankommen und sonst habe ich ja kein Druckmittel .
Mit "Bitte Bitte" kommt man nicht weiter
Werden sonst in das KH fahren wo sie Op. worden ist .
MFG

Verfasst: 11.03.2014, 18:16
von broemmel
Du hast es nicht verstanden, habe ich den Eindruck.

Es geht nicht um Druckmittel. Es geht darum das die Voraussetzungen unter denen Haushaltshilfe gezahlt wird erfüllt oder nicht.

Das Krankenhaus hat operiert und die Akutversorgung durchgeführt. Dafür ist das Krankenhaus da. Wenn keine Notwendigkeit für eine stationäre Behandlung vorliegt erfolgt die Entlassung. So wie es ja auch passiert ist.

Die weitere Behandlung erfolgt ambulant beim Vertragsarzt. Wenn der Arzt feststellt das die ambulante Behandlung nicht ausreichend ist schreibt er eine Verordnung von Krankenhauspflege.

Wenn er meint das die Krankenhausbehandlung entbehrlich wird durch eine Haushaltshilfe dann muss er es begründen. Und zwar so das der MDK die medizinischen Gründe nachvollziehen kann.

Darauf kommt es nach der Satzung an. Und nicht auf "3 Stunden Haushaltshilfe oder ich gehe ins Krankenhaus".

Alternativ kannst Du aber auch weiter sagen "ich will unbedingt die Haushaltshilfe, Voraussetzungen interessieren mich nicht und die Krankenkasse ist doof.". Ist nur wenig zielführend, wenn man so rangeht.

Verfasst: 11.03.2014, 20:00
von Nitro1
Ich habe schon verstanden worum es geht aber ich muss es auch so verkaufen das es auch verstanden wird von der KK.
Ich habe bis jetzt auch die Meinung das sie sich vor jede Zahlung entziehen und noch nicht mal ein Aufklären oder erst dann aufklären wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Das zeigte sich schon in meinen vorherigen Fall mit KG .

mfg

Verfasst: 11.03.2014, 21:06
von broemmel
Weisst Du was die Kasse versteht?

Ein Attest vom behandelnden Arzt das durch die Haushaltshilfe ein Krankenhausaufenthalt entfällt. Und das der MDK nachvollziehen kann.

Aber ich wiederhole mich. Vermische nicht Krankengeld mit Haushaltshilfe.

Unabhängig davon hab ich das im elo-forum gelesen. Und danach verhält sich Deine Kasse korrekt.

Verfasst: 11.03.2014, 21:23
von Lady Butterfly
derKVProfi hat geschrieben: ich kann noch den Joker ziehen, wenn Lady B. es wünscht!
Publikum-, 50-50 oder Telefonjoker? 8)

@Nitro: wurde der Krankenhausaufenthalt eventuell durch die Haushaltshilfe verkürzt?

Verfasst: 11.03.2014, 22:46
von roemer70
broemmel hat geschrieben:Weisst Du was die Kasse versteht?

Ein Attest vom behandelnden Arzt das durch die Haushaltshilfe ein Krankenhausaufenthalt entfällt. Und das der MDK nachvollziehen kann.
So schaut das aus!
Und dem MDK sind Druckmittel egal - die entscheiden je nachdem, was an aussagekräftigen Unterlagen vorliegt. Und wenn die Fragestellung "Wird durch HHH ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt?" lautet, dies nicht aus einem Attest hervorgeht, zu welchem Ergebnis soll der MDK dann kommen?

@ Lady Buttefly & TM:
Wollt Ihr das nicht woanders klären? Via PN beispielsweise?

Verfasst: 11.03.2014, 23:55
von Nitro1
Hallo
das schreiben ging an die KK und den habe ich versucht Druck zu machen ,wen MDK dazu kommt müssen sie den Medizinischen Faktor dazu nehmen.
Mir sind jetzt die Hände gebunden und muss das Urteil der MDK abwarten.
Mehr als versuchen kann ich nicht .
Ich werde auch die KK wechseln und eine mit mehr Leistung aussuchen wie die TK oder SBK .
Ich meine gehört zu haben das 97 % der Leistungen gleich sind und sie nur in den 3 % der Leistungen unterscheiden.

Wenn die Sache mit meiner Frau ausgestanden ist kommt sie auch dann nach in die Fam. Versicherung .

MFG

Verfasst: 12.03.2014, 00:02
von Nitro1
broemmel hat geschrieben:Weisst Du was die Kasse versteht?

Unabhängig davon hab ich das im elo-forum gelesen. Und danach verhält sich Deine Kasse korrekt.
Das meinst du, wenn sie uns Falsch informiert und dadurch in die Irre führt .
Das Arbeitsamt hat uns in der Sache direkt bei der ersten AU aufgeklärt uns auf unsere Pflichten und rechte hingewiesen .
Beim Freund hat die AOK sogar ein Hinweis für KG unterschreiben lassen als Dokumentation für Belehrung.

Sie wussten 3 Wochen bescheid bevor der Arbeitsvertrag endet und kein Hinweis oder Aufklärung .
Nachdem alles zu spät ist haben sie sich gemeldet.
Sowas finde ich Kunden unfreundlich.
Aber die Sache ist jetzt im Widerspruchsverfahren und wenn eine Absage kommt dann geht es vor das Sozialgericht .

MFG

Verfasst: 17.03.2014, 19:31
von vlac
Hallo,
derKVProfi hat geschrieben:OK, wenn man das differenziert, dann könnte es hier noch Klärungsbedarf geben.

Aber ... wenn doch bitte Mitglied nicht kann und Ehe-/Lebenspartner auch nicht kann und das Kind ist noch nicht 12?

Vielleicht sollte die GKV mal insgesamt prüfen, ob Sie hier weiterhin zu dem Thema so unsäglich werben sollte, wenn es dann doch ga nicht der Fall ist, weil man den Paragraphen solange sezieren kann, bis keine Leistung mehr da ist??!!

Aber wie sagte ich anfänglich? Widerspruch einlegen und dann mit der Kranenkasse sprechen ... vielleicht sollten wir uns einfach mal auf diesen Punkt fokussieren - Danke!
Man muss dazu sagen, dass in dem betreffenden Haushalt auch zwei Jugendliche im Alter von 14 und 16 Jahren leben. Das hatte der Themenersteller in einem anderen Thread zum selben Thema geschrieben, hier aber unterschlagen. Diese beiden Jugendlichen sind, das ist sogar familienrechtlich in § 1691 BGB geregelt, in einem begrenzten Rahmen zur Mithilfe im Haushalt verplfichtet. Der Bundesgerichtshof hält hier eine Stunde am Tag für angemessen.

Da sich Leistungen der Krankenkasse eigentlich an der tatsächlichen Notwendigkeit ausrichten sollten, könnte man als Krankenkasse nun tatsächlich hingehen, und an der maximal möglichen Leistung herumschnippeln, bis nur noch das übrig bleibt, was tatsächlich von den drei neben der Patientin im Haushalt lebenden über 14jährigen nicht erledigt werden kann.

Was mich nach wie vor bass erstaunt ist, dass über solche Dinge nicht im Vorfeld gesprochen worden ist. Das lange Arbeitsverbot dürfte bereits in der Planungsphase der Operation absehbar gewesen sein, und die Beteiligten hätten dementsprechend über solche Punkte sprechen müssen, weil potentiell der Operationserfolg davon abhängt.

Den Inhalt des Widerspruchs, der nun eingelegt wurde, kann ich persönlich nicht wirklich nachvollziehen: Die Operation ist einen Monat her, und irgendwie haben sich die Beteiligten arrangiert. Entweder hat der TE unbezahlten Urlaub genommen, oder hat ihn nicht genommen. Oder es wurde eine Haushaltskraft beschäftigt, oder sie wurde nicht beschäftigt. Dementsprechend gibt es auch nichts, mit dem man die Kasse hier unter Druck setzen, oder sie vor die Wahl stellen könnte. Sie kann ja nur für das aufkommen, was tatsächlich angefallen ist.

War nichts von Beidem der Fall, dürfte es, behaupte ich jetzt mal ganz laienhaft, auch nichts geben, wofür die Krankenkasse zahlen könnte.

Darüber hinaus: Was ich einigermäßen schräg finde, ist die Forderung, dass durch die Haushaltshilfe eine stationäre Behandlung verkürzt oder vermieden worden sein muss.

Wenn man ganz genau ist, dürfte das nach stationären Operationen selten der Fall sein. Denn die Zahl der Behandlungstage im Krankenhaus ist begrenzt, das Krankenhaus könnte die Patientin in diesem Fall auch dann nicht sechs Wochen länger da behalten, wenn es wollte. Wie so viele andere Patienten auch.

Was mich in letzter Zeit immer wieder ärgert ist, dass in Deutschland unter dem Deckmantel der angeblichen "Spitzenmedizin" an den Bedürfnissen des Patienten vorbei behandelt wird. Da wird jeder Beinbruch, jede Bandscheibe, mal überspitzt gesagt geschnitten, und den Leuten danach gesagt, dass sie nichts machen dürfen, weil sich irgendwas verbiegen könnte. Wie die Leute das anstellen sollen, wird ihnen aber nicht gesagt.

Mein Wunsch wäre, dass die Krankenkassen entweder den Krankenhäusern klipp und klar sagen, dass sie mal einen Takt runterschalten, und sich mehr an der Bedürfnislage des Patienten orientieren sollen, oder aber solche Passus aus ihren Satzungen streichen.